Wochenblatt VG Montabaur _
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen
Totgeburten.
1.2 für Verstorbene nach Vollendung ^ ^ {Q
des 5. Lebensjahres. p ur0
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern. 0
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten
Grabstätten für jede Urne.
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte332 Euro
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte _
2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für jede Urne. JU turo
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebu re bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben. IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen
in Aufbewahrungsräumen.51 Euro
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.SO Euro
1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag.10 Euro
§ 5 - Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 14. März 1989 und die nachfolgenden Änderungssatzungen außer Kraft.
56412 Oberelbert, 01.10.2001 (S) Jun 9
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153). zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Oberelbert, 01.10.2001 (S) Jung
Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 20.09.2001
Neues Landeswaldgesetz (LWaldG); Übertragung des Holzverkaufs auf das Land
Zum 01.01.2001 ist das neue Landeswaldgesetz (LWaldG) in Kraft getreten. Neben den Regelungen, die die Funktionsvielfalt des Waldes sichern, um die Verantwortlichkeit des Waldbesitzers zu stärken, ist im Hinblick auf die geänderten Erfordernisse der Holzindustrie auch die Übertragung des Verkaufs von Holz aus kommunalen Forstbetrieben auf die Forstorganisation neu geregelt worden.
Der Ortsgemeinderat Oberelbert beschloss daher,
die Verwertung des Holzes auf das Land zu übertragen; - die sonstigen Walderzeugnisse ebenfalls zur Verwertung auf das Land zu übertragen;
sich damit einverstanden zu erklären, dass die Verwertung ausschließlich im Rahmen der organisatorischen Vorgaben des Landes für den Holzverkauf erfolgt (insbesondere gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Landes Rheinland-Pfalz)- dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt, im Rahmen des von der Kommune verabschiedeten jährlichen Wirtschaftsplanes die Beauftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien zu übertragen.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung nach dem Euroanoas- sungsgesetz H
Der Ortsgemeinderat beschloss die Friedhofsgebührensatzunq in der vorliegenden Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausqaben dp«; Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und trifft am 01.01.2002 in Kraft
Teilnahme an der Aktion “Saubere Landschaft 2001 “ am 27 10 2001
Der Ortsgemeinderat beschloss, an dieser Aktion teilzunehmen'
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^*2^2001. 16.00 Uhr findet ein Kindertheater mit,, 5
^Hohenloher ^enlheater und dem Stück -Der Ptefferkuche?^ statt. ' r
Urlaub des Ortsbürgermeisters
h der Zeit vom 5.10. bis 12.10.2001 bin ich in Urlaub. Die Vertretung^ in diesem Zeitraum die 1. Beigeordnete Maria Labonte, Tel 5u n ' m ? Sfindet am Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr statt/ ?
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Die Sprechstunde findet am Donnerstag von 19.00-20.00 Uhrstatt^jl derte Zeit beachten!). I
In dringenden Angelegenheiten können Sie sich auch direkt telefo* an Frau Labonte oder die Verbandsgememdeverwaltung (Tel. 02602/^
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Karl Jung, Ortsbürgerm ^
40 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oberelbert
Siegerehrung im Luftballonwettbewerb
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Die Sieger hintere Reihe: Marcel Schwarz, Daniela Jung, Jessica Labs te: vordere Reihe: Alexander Quittek, Jasmina Theis; mit im Bild: Edg Hommer (li.) und Detlef Krekel (r.), die im Namen der Freiwilligen Fe« wehr die Siegerehrung Vornahmen.
Im Juli feierte die Freiwillige Feuerwehr Oberelbert ihr 40- jähriges Bei hen. Ein Höhepunkt für die kleinen Gäste war der LuftballonwettbeweiL deren Sieger jetzt beim traditionellen Oktoberfest des Obst- und Gartet^ bauverein gekürt wurden. In der vollbesetzten Stelzenbachhalle freulsrf sich über den Gewinn toller Sach- und Geldpreise die fünf Erstplatzierte Platz 1 .-Jasmina Theis (144 km); Platz 2: Marcel Schwarz (114 km); PlaS 3: Alexander Quittek (90 km); Platz 4: Jessica Labonte (73 km); Platz! Daniela Jung (71 km) I
Karl Jung, Ortsbürgermeis
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SV Oberelbert
ALTE HERREN
Am Samstag, 06.10.2001, erwarten wir unsere Sportkameraden austii derelbert in Oberelbert. Spielbeginn um 16.30 Uhr in Oberelbert.
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 20.30J
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax.O2608/2D
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.!.02608/2
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/771
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
montags. . 15.00 bis 16.00111
Aktion “Saubere Landschaft”
Am 27.10.2001 soll wieder wie in den vergangenen Jahren im gesa esterwaldkreis die Aktion “Saubere Umwelt” durchgeführt werden. J Jahr werden hier viele Säcke voll Müll und Unrat aus unserer Lands gesammelt und so ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung unserer Un 6 ' dieser Stelle bedanke ich mich nochmals ganz herzlid Ho Hio a A 1 i!f raden der Freiwilligen Feuerwehr, die in unserer Ortsgen ,oitin k* '° n In u der Ver 9 ar| genheit federführend begleitet haben. Gl ro im?' t 2 ne ,ch )edoch nochmals, daß wir alle gleichermaßen für«
re Umwelt verantwortlich sind.
GenpntoifaiiQ n- 1 Um u keine “Vereinsveranstaltung” der Feuerwehi rnaMm iahr Jn Ein u°^. ner unserer Ortsgemeinde sind aufgerufen, sidi a ^ r e nen halben Tag gemeinsam für einen auten Zweckzue
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