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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 40/2001

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ELBERTGEMEINDEN

"jugendspielgemeinschaft

Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden

Folgende Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden Woche aus:

A-Jugend: Sonntag, 21.10.01,10.30 Uhr gegen JSG Dernbach in Dernbach B-I-Jugend: Samstag, 20.10.01, 15.00 Uhr gegen Hamm in Hamm B-Il-Jugend: Samstag, 20.10.01,16.30 Uhr gegen VfL Oberlahr in Oberlahr C-I-Jugend: Samstag, 20.10.01,15.15 Uhr gegen JSG Girod in Ruppach- Goldhausen

tHI-Jugend: Samstag, 20.10.01,15.15 Uhr gegen VfL Neuwied II in Neuwied D-I-Jugend: Samstag, 20.10.01, 14.00 Uhr gegen JSG Girod in Horbach ä)-ll-Jugend: Samstag, 20.10.01,14.00 Uhr gegen JSG Niederahr II in Niederahr D-Ill-Jugend: Samstag, 20.10.01, 14.00 Uhr gegen SV Windhagen II in >J)berelbert

E-I-Jugend: Samstag, 20.10.01, 13.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz I in Steinefrenz

E-Il-Jugend: Samstag, 20.10.01, 13.00 Uhr gegen JSG Nauort in Nauort E-Ill-Jugend: Samstag, 20.10.01,13.00 Uhr gegen JSG Daufenbach II in Puderbach

E-IV-Jugend: Samstag, 20.10.01, 13.00 Uhr gegen SG Herschbach II in Horbach

I-Jugend: Freitag, 19.10.01, 17.30 Uhr gegen JK Stahlhofen III in Wel- jchneudorf

F-Il-Jugend Freitag, 19.10.01, 17.30 Uhr gegen Niedererbach IV in Nie­dererbach

F-Ill-Jugend Freitag, 19.10.01, 17.30 Uhr gegen JSG Niederahr I in Nie­derelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags, von.18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags, von .18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Tel. 02602/3482, Fax: 02602/950482, e-Mail, Gemeinde. Niederelbert@t-Online.de

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Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Niederelbert sucht spätestens zum 01.01.2002, seine Reinigungskraft auf 630-Mark-Basis für die Leichenhalle am Friedhof (Reinigung nach Bedarf)

(eine Kraft auf 630-Mark-Basis für den Schlüsseldienst im Dorfge­lmeinschaftsraum in der Elberthalle (Geschirrausgabe, Abnahme des Raumes,..) Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum (31.10.2001 bei der Ortsgemeinde Niederelbert, Rathaus, 56412 Nie- * $ derelbert.

{-Nähere Auskünfte erteilt Ihnen während der Sprechstunden: Orts- |bürgermeister Willi Müller (Tel.: 3482).

Ausstellung in der Elberthalle

Wie im Mai diesen Jahres besprochen, findet am Sonntag, 04.11.2001 , eine Ausstellung von 13.00 bis 18.00 Uhr in der Elberthalle statt.

Sie soll wie im Jahre 1997 Niederelberter Bürgern die Möglichkeit geben, | Ihre Kunstwerke hier der Öffentlichkeit zu präsentieren und eventuell zum

Verkauf anzubieten.

Ausgestellt werden Ölgemälde, Aquarelle, Federzeichnungen, Seiden- vjrialerei, Bastelarbeiten oder sonstige Sachen.

!'(jm genaue Details festlegen zu können, lade ich alle interessierten Per­sonen zu einer Besprechung am Montag, 08.10.2001 um 20.00 Uhr in den I Sitzungssaal des Rathauses ein. Ich freue mich auf Ihr Kommen.

| \ Willi Müller, Ortsbürgermeister

Niederelbert

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Fundsache

ln der Römerstraße wurde am Sonntag ein Schlüsselbund gefunden.

Der Eigentümer kann diesen beim Bürgermeister während der Dienst­stunden abholen.

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Familienwandertag

der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert

Die Freiwillige Feuerwehr Niederelbert veranstaltet am Samstag, 27.10.2001, wieder den schon traditionellen FamilienwandertagRund um Elbert mit anschließendem gemütlichen Beisammensein im Mann­schaftsraum der Feuerwehr. Eingeladen sind alle Mitglieder mit ihren Familien, Lebensgefährten oder Freundinnen. Für das leibliche Wohl ist

bestens gesorgt. Für die Erwachsenen muss ein Unkostenbeitrag von 5,00 DM pro Person entrichtet werden, Kinder sind kostenfrei.

Es ist notwendig, dass sich alle Teilnehmer in die im Mannschaftsraum ausliegenden Anmeldelisten eintragen. Die Listen liegen bis zum 18.10.2001 aus. Der Unkostenbeitrag ist bei Anmeldung zu entrichten. Weitere Infos beim Vorsitzenden Bernd Neuroth oder beim stellvertre­tenden Vorsitzenden Ulrich Roth.

SV Blau-Weiß Niederelbert

ALTE HERREN

Am Samstag, 06.10.2001, haben wir ein Auswärtsspiel gegen die Alten Herren in Oberelbert. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Abfahrt Gemeindeplatz 16.00 Uhr.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595

Fax: .02608/9449805

e-mail: gemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

Öffentliche Bekanntmachung

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Oberelbert

vom 01. Oktober 2001

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 20.09.2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1., 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 - Gebührenpflicht

Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Oberelbert und sei­ner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erho­ben.

§ 2 - Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,

2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistun­gen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig

§ 4 - Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren 1. Erdbeisetzungen

1.1 In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr.127 Euro

1.1.2 Verstorbene nach

Vollendung 5. Lebensjahr.322 Euro

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 322 Euro

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 in Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten.97 Euro

In Reihengrabstätten, in denen bereits

Erdbestattete ruhen.97 Euro

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften

kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden. 97 Euro

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unter­nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.97 Euro

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten