Wochenblatt VG Montabaur
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Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags. von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/793
Unfug treiben auf dem Friedhof in Girod
Am Samstag, 15.09.2001. wurden auf dem Friedhof auf fast allen Gräbern die Lichter aus den Grableuchten herausgenommen und weggeworfen. Wachs wurde auf Grabsteinen und -Umrahmungen ausgegossen. Grableuten wurden teilweise zerstört, aus ihrer Befestigung herausgerissen und ins Gebüsch geworfen.
Ich bitte um Hinweis auf die Täter.
Der Friedhof ist eine Gedenkstätte wo unsere Toten ruhen. Davor sollte man Achtung und Ehrfurcht haben. Der Friedhof ist kein Spielplatz. Dies sollten die Eltern auch ihren Kindern klarmachen, weil ich der Meinung bin. dass Kinder dies angestellt haben.
Karl-Heinz Fend. Ortsbürgermeister
Herbstbasar Kindergarten Girod
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Helfern und Kuchenspendern, die zu einem guten Gelingen unseres Herbstbasares beigetragen haben, ganz herzlich bedanken.
Der Gesamterlös von 1.190,77 DM kommt dem Kindergraten und der “Wilden Horde” in Girod zu Gute.
Fend. Ortsbürgermeister Der Elternbeirat
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TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Senioren-Spielgemeinschaft
1. Mannschaft - spielfrei
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Jugendspielgemeinschaft
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C-Jugend: Donnerstag, 20.09.2001, um 18.30 Uhr in Herschbach gegen^SÖ^Neuwfed 22 09 ’ 2 ® 01 ’ um '«0 Uh, in Ruppach-Go,„hausen
D-Jugend: Samstag, 22.09.2001, um 14.00 Uhr inGi^n bach I irod 9 e 9en l
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E-I-Jugend: Samstag, 22.09.2001, um 13.00 Uhr in NierWk I.QP, Rtoinfifmnz II IN 'edererbach r
JSG Steinefrenz II
E-Il-Jugend: Samstag, 22.09.2001, um 13.00 Uhr in gi^h S teinefrenz I od 9 e 9en jsr
F-I-Jugend: Freitag, 21.09.2001, um 17.00 Uhr in NietWh L 1 Niedererbach m "«eaererb—
F-Il-Jugend: Freitag, 21.09.2001, um 17.45 Uhr in Niederer^ Niedererbach IV '"eaererbach
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ALTE HERREN
Am Samstag, 22.09.2001, treffen wir im Heimspiel auf hi b au
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Hundsangen. Spielbeginn ist um 17.00 Uhr PlatTanfk 6 rtM aus mit oau
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Münz/Meudt.
Wir beabsichtigen, am Mittwoch, 03.10.2001, ein aemütlirhoc □ l mensein im Kreise der AH durchzuführen. Geplant ist bei Sni Rh Sai und gut gekühlten Getränken, den Feiertag auf dem SportDlair zu verbringen. ^ geia !
Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Familipn h lieh eingeladen. Um einen Überblick zu erhalten, bitten wir alle dip™ teilnehmen möchten, sich bei K. Ressmann oder D. Stahlhofen ah - melden. aDZI
Zu allen Spielen unserer Mannschaften sind Zuschauer herzlich willkoi men. 0
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Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
raaur, 03
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhrl
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben jl Telefon: 06485/222 ' ■
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, 25.09.2001, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt. t
TAGESORDNUNG [
I. Öffentliche Sitzung {
1. Beteiligung der Ortsgemeinde an der Aktion “Saubere Landschaft 2001!j
2. Internetpräsentation der Ortsgemeinde tj
3. Abgabe der alten Schultür
4. Auftragsvergabe für eine Solaranlage auf der Löwensteinhalle
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5.
6.
7.
Neues Landeswaldgesetz (LWaldG); Übertragung des Holzverkai auf das Land I
Betriebskostenbeiträge für die Bewirtschaftung des Körperschal waldes; Neuregelung der Abrechnung nach dem Landeswaldgesi Anpassung der Friedhofsgebührensätze nach dem Euro-Anpa| ^ q|
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sungsgesetz Verschiedenes Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
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Grundstücksangelegenheit Bauangelegenheit Bauangelegenheit Bauangelegenheit Grundstücksangelegenheit Finanzangelegenheit Verschiedenes
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Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz j lieh eingeladen. ,]
56412 Görgeshausen, 17.09.2001 ortsburgemleistf
Gemeindeverwaltung Görgeshausen - Umlegungsausschuss -
Bekanntmachung n i für das
Die “Erste Vorwegnahme der Entscheidung” vom 08.08.20 ^
Umlegungsgebiet “Auf den Gärten” der Ortsgemeinde Gojges . am 13.09.2001 für die Ordnungsnummern 4 , 5 , 7 ,8,10,11 u fechtbargeworden. . p as .
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 198 in ^ sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBL die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben. naC h
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß 9 nrnese henen bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan y neuen Rechtszustand ersetzt. Katasters wird
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschafts bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
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