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Wochenblatt VG Montabaur

der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verdichtete Flächej den

Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsge zu bringen hat. . , nH

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. 14 -2 nungswidrigkeiten. die mit Geldbußen geahndet werden 2. Betretungsrecht

Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtig^ zur ro - bereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grunds betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten

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3. Anmeldung unbekannter Rechte

Innerhalb von drei Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlic 1

aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei Flurbereinigungsbehörde, dem

Kulturamt Westerburg Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

anzumelden.

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzun­gen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wir­kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Begründung:

1. Sachverhalt:

Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 540 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung von etwa 9 ha.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft HOLLER wurde zu den fest­gesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebietes in seiner Sitzung am 26.07.2001 gehört.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Dieser Änderungsbeschluss wird vom Kulturamt Westerburg als zustän­dige Flurbereinigungsbehörde erlassen.

Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430).

Die Grundstückseigentümer der zum Verfahren zugezogenen Grund­stücke wurden über das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holler einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt. Die for­mellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines verein­fachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.

2.2 Materielle Gründe

Die Zuziehung der Grundstücke aus der Flur 40 der Gemarkung Holler erfolgt um eine ordnungsgemäße Wegenetzanbindung in diesem Bereich an die Feldlage zu erreichen.

Die Zuziehung der übrigen Flurstücke sowie die Ausschließung der auf­geführten Flurstücke erfolgt zur Änderung der Verfahrensgrenze in Teil­bereichen, was zur Vereinfachung und damit auch zu Kosteneinsparun­gen bei der Herstellung der Umringsgrenze führt.

Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereini­gungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung mög­licher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre spä­ter als vorgesehen bewirtschaftet werden können.

Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maß­nahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirt­schaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Struk­turwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Flur­bereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Taa der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

Kulturamt Westerburg Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widersoruchsfr nur gewahrt wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf de P r Frist einer der beiden Behörden eingegangen ist.

Nr.:

Westerburg. 27.08.2001

Kirchliche Nachrichten

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Pastoraler Raum Montabaur-Horressen-

Pfarrei St. Peter in Ketten, Montabaur Gottesdienstordnung

Samstag, 08.09.2001 bis Sonntag, 16.09.2001

Egendorf

SAMSTAG. 08.09.2001 , Kinderbibeltag: 9.30 Uhr Beainn in h l , .... --- " n 'derPaui us .l

kirche (Koblenzer Straße), AbschlussJ5.30 Uhr mit einem Gottesdi

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der Aula der Josef-Kehrein-Schule (Gelbachstraße), 15 ;

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gelegenheit: 18.30 Uhr Vorabendmesse: + Anton fhoennes r- ' Wilhelmi, 4-W -Amt + Marlene Bahl, + Josef Schmidt +

SONNTAG. 09.09.2001,23. Sonntag im Jahreskreis, 1015 Uhrw I für die Pfarrgemeinde; 14.30 Uhr Taufgottesdienst: In die Gemeinri den aufgenommen: Jannik Lukas Otto / Kevin Jan Althofen- Abendmesse: ++ Ehel. Karl und Doris Müller '

Die Kollekte in den Gottesdiensten am Samstag und am Sonntao < die weltkirchlichen Aufgaben unseres Bistums bestimmt. 9 ' S MONTAG. 10.09.2001,15.30 Uhr Rosenkranzgebet DIENSTAG. 11.09.2001,19.00 Uhr Abendmesse ++ Willi undMaroaJ Paulus y ee *

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DONNERSTAG. 13.09.2001,9.00 Uhr Frauenmesse + Maria WormeruJ ++ der Farn. Wormer-Wörsdörfer/+ Bernhard Groß

SAMSTAG. 15.09.2001, 15.30 Uhr Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Abend messe gestaltet als Hubertusmesse: Amt für ++ Ehel. Alfons und Marqa- rete Kromik und ++ Angeh., + Peter Wiwjorra, ++ d. Farn. Offheim-Bart-l mann. 4-Wochen-Amt + Karl-Heinz Schwind, ++ Ehel. Albert und Klara Tripp. Tochter Anni und ++ Adolf und Maria Püsch SONNTAG. 16.09.2001, 10.15 Uhr Hochamt ++ Ehel. Anton und Christi] ne Kunoth, ++ Ehel. Georg und Josefine Schneider, + Josef Jagusch, ++] Angeh. und Leb. der Farn. Jagusch. Der Gottesdienst wird vom Königi-. chen Harmonie-Orchester aus Lottum/Niederlande mitgestaltet.

Für die Kinder findet zur gleichen Zeit in der Altentagesstätte ein Kinder-] wortgottesdienst statt. 18.30 Uhr Abendmesse: Amt für die Pfarrgemein­de. 20.00 Uhr Konzert des Mons-Tabor-Gymnasiums (weiterein tionen am Ende des Pfarrbriefes)

In der Brüderkirche ist an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr hl. Messe Wirzenborn

SONNTAG, 09.09.2001,9.00 Uhr Hochamt Leb. und ++d. Jahrg.! aus dem Gelbachtal/Dankamt anl. eines goldenen Jubiläums, ++ Albert und Thekla Meudt, + Maria Schmidt, ++ Ehel. Josef Sprenger und] ++ Ehel. Willi und Maria Nink, + Maria Kilian und Söhne Toni unt fred. + Dankamt zur immerw. Hilfe, + Manfred Etz, ++ Ehel. Püsi ++ d. Farn. Quirmbach, ++ Ehel. Maria und Willi Noll SONNTAG, 16.09.2001,9.00 Uhr Hochamt++ Ehel. Bernhard und Maral Bender, ++ Ehel. Josef und Katharina Haas, + Elfriede Eck und + Anna] Müller, ++ Ehel. Heinrich Jung und Ehel. Kutzky, ++ Ehel. Hermann Bach, ++ Christof und Gilbert Klein und Großeltern, ++ Alois und MariaSchön-l berger, 4-Wochen-Amt + Siegfried Stum Bladernheim in dieser Woche kein Gottesdienst Ettersdorf

18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst Reckenthal

in dieser Woche kein Gottesdienst

Eschelbach

Samstag, 08.09.2001,18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst SAMSTAG, 15.09.2001, 18.30 Uhr Abendmesse

Informationen

Senioren und Treff 55-Plus . ,

Zur Besichtigung der Bäckerei Burggraf laden wir alle herzlic ein. treffen uns am 13.09. um 14.30 Uhr an der Josef-Kehrein-Scnuie. den Fahrgemeinschaften gebildet. Anmeldung ist erforderlicn | Steindorf, Tel. 180417, oder im Pfarrbüro, Tel. 92290.

Nächster Seniorengottesdienst ist am 20.09. um 15.00 Uhr in sc Kolpingsfamilie Z weck

Die Kolpingsfamilie sammelt weiterhin Briefmarken. Zu diese , wurde am Ende des Schriftenstandes vor dem Turmausga g Sammelbehälter aufgestellt. H 0 . n vorge se-1

Die diesjährige Kleidersammlung ist für Samstag, i3- lu - nie unsere |

hen. Bitte denken Sie bereits jetzt daran. Wir danken ai , Aktionen unterstützen! . , ieein eAus-j

Anläßlich ihres 140-jährige Bestehens plant die Kolpingsta Ausstel­steilung. Hierfür suchen wir leihweise Fotos, Dokumeni fann j|j e . lungsgegenstände mit einem Bezug zur Geschichte de ^ enc | en sie Sollten Sie entsprechendes zur Verfügung stellen kon iA/ P mer Hölzg en ,l

sich bitte an die Kolpingsmitglieder Franz-Josef Lieser, j|

Norbert Seide, Heinz Frink, Edgar Lenz oder Günther U

Der Konflikt um den Konflikt Konfliktb eratun!!

Ursachen, Hintergründe und Perspektiven derAktion ko im Bistum Limburg. t "Maria Himn 101 '

Termin: Donnerstag, 20.09.2001, 19.30 Uhr im Pfarrhoi fahrt in Hachenburg, Salzgasse 11. 0 itprderStabste |le

Der Referent ist Dr. Thomas Schüller, Flechtsdirektor,

Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat in LimDuiy-

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