Wochenblatt VG Montabaur
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der jeweils gültigen Fassung die Teilnehmer 9® m ®' nS oorhK e pn^stande e n nigung Dreikirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden^
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus re
Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorst 9
Stellvertreter zu wählen. r
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, r tigte) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerve s 9
WAHL DES VORSTANDES . .
eingeladen, die am 24.09.2001 um 19.00 Uhr im Nebenraum er e
zweckhalle in 56414 Dreikirchen stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter wer ^® n v ° n Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigte Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilne Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich i termin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinscna 1 1 Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, we die meisten Stimmen erhalten.
Im Auftrag: Norbert Jung. Regierungsamtmann
Kulturamt Westerburg Westerburg. 24.08.2001
(Landentwicklung und ländliche Bodenordnung)
Jahnstraße 5 56457 Westerburg
Az.: UV2490D HA. 2.3
Flurbereinigungsbeschluss
I. Anordnung
1. Anordnung der Flurbereinigung (§ 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))
Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Gemeinden Dreikirchen (Gemarkungen Oberhausen und Pütschbach). Hundsangen, Steinefrenz. Obererbach und Weroth. Westerwaldkreis das Flurbereinigungsverfahren Dreikirchen K 158 gemäß § 87 Abs. 4 FlurbG angeordnet, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch die neu geplante Ortsumgehung Dreikirchen Kreisstraße K 158 zu vermeiden und den Landverlust auf einen größeren Teil von Eigentümern zu verteilen.
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes
Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt.
Gemarkung Oberhausen:
Fluren 2 und 3 alle Flurstücke
Flur 5 alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 20 bis 23,24'3.29'2. 30/2 und 33/2.
Flur 7 Flurstücke 9 bis 17, 18/1, 18/2. 19 bis 22. 23/1. 23/2, 24, 25. 29 und 30 bis 33,
Fluren 8 und 11 alle Flurstücke.
Flur 12 alle Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 36/1,36/2,37. 38. 41/1,41/2, 42, 43, 44/1,46 und 56,
Flur 13 alle Flurstücke,
Flur 14 Flurstücke 1,2. 3/1 und 5,
Gemarkung Pütschbach:
Flur 4 Flurstücke 67, 68/2, 68/4, 68/5. 70 bis 79, 80/1,80/2 und 81 bis 90, Flur 8 Flurstücke 7 bis 15 und 18,
Flur 9 alle Flurstücke,
Gemarkung Hundsangen:
Flur 4 Flurstück 57,
Flur 11 Flurstücke 1 bis 7, 22 bis 24, 42/1,42/2, 43/1 und 44,
Flur 48 Flurstücke 7278, 7279/1 und 7279/2,
Gemarkung Steinefrenz:
Flur 3 Flurstücke 22, 23. 24/1,24/3, 25/1,25/2, 26 bis 34, 133/1 152 bis 154, 155/1, 156 und 157/1 Gemarkung Obererbach:
Flur 11 Flurstücke 1 bis 4. 5/1,5/2, 5/4, 5/5 und 6,
Flur 1 5 Flurstücke 1, 18 und 19 bis 29 Flur 16 Flurstücke 1 und 3 bis 7 Gemarkung Weroth:
Flur 4 Flurstücke 35 bis 39, 41 bis 60, 69 bis 107 124 125 130 131 132, 133, 134 bis 136, 138 und 139 ’ ’ ’
3. Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss.
Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Dreikirchen K 158” Ihr Sitz ist in Dreikirchen, Westerwaldkreis.
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen-
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehorde nur Änderungen vorgenommen werten wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören Auch die Rodung von Rebland und Neuanpflanzung voÜ Rebstöcken bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen Hanoterm^on ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der FlSbereinigungs
behörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert werden. ert
oder b e <
4.3
4.4
Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufernah-i Obstbäume. Rebstöcke und Beerensträucher dürf ’ nahmefällen. so weit landeskulturelle Belanae in k n nur MW Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht den. mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörrieh 1 N
den. Desei tigf%
Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnunasaem-n schaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung ri ar p Be ^ gungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einveml?^ Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. enn ien mBdä
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
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vom 25.06.2001 (BGBl. I S. 1206), wird angeordnet mitderFnf Geselj Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haberi ”
III. Hinweise
1. Ordnungswidrigkeiten
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderunn genommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden sokönn in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbi gungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wiedeHi 1 stellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. ™ | Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. 14.3 vorgenommeflJ den. so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnenj
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4
vorgeno«
worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dassdeS der das Holz gefällt hat. die abgeholzte und verlichtete Fläche nakS Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in zu bringen hat. ™
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. 14.2 bis 14.4sinjb nungswidrigkeiten. die mit Geldbußen geahndet werden können, r
2. Betretungsrecht . ^
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zufc bereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstück betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf vorzunehmen.
3. Anmeldung unbekannter Rechte
Innerhalb von drei Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlichfind,: aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, beidec Flurbereinigungsbehörde, dem Kulturamt Westerburg, Jahnstra|5, 56457 Westerburg, anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kanBdie Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsep- gen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vofder Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe desVeä waltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetztw« den ist.
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskai§ j
Je eine Ausfertigung dieses,, Flurbereinigungsbeschlusses mit '.den j Beschlussgründen und einer Übersichtskarte liegen einen Monatjang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei, den Verbandsgemeindeverwaltungen Wallmerod und Montabaur, ( den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Dreikirchen, Hundsar^?) Obererbach, Steinefrenz und Weroth. j
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer u ( sichtskarte im Maßstab 1 :10.000 dargestellt. Rechtsbehelfsbelehrung j.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten) der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei denn Ku u Westerburg,
Jahnstraße 5, 56457 Westerburg ^
oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdire ion, ^ re Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 542» zulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablau einer der beiden Behörden eingegangen ist.
Kulturamt Westerburg Der Leiferdes
Westerburg, 24.08.2001 Jürgen Lenni
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Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Betrifft die beiden Kinderturngruppen
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dem 17.09.2001 immer montags statt. Für Kinder ab de -
15.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für Kinder von 3-6 Jahren von '-gif
16.45 Uhr. Alle interessierten Kinder laden wir zu ein
de ein. Info bei Marina Reitz, Tel.: 4274.

