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* lBie nrirei Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung dieses rfr'b von j d Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind m Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der

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#el ?prhte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die J^inigW behörde die bisheri 9 en Verhandlungen und Festsetzun-

^fhpfeines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der inTnn einqetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, j Rpteilidte demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Ver- ^ngsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt wor-

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jgründung:

Sachverhalt:

htfieriae Flurbereinigungsgebiet mit rund 540 ha Verfahrensfläche erfährt 1 * Änderungen eine geringfügige Vergrößerung von etwa 9 ha.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft HOLLER wurde zu den fest­sten Änderungen des Flurbereinigungsgebietes in seiner Sitzung 26.07.2001 gehört.

Grunde

(Formelle Gründe ,

eserÄnderungsbeschluss wird vom Kulturamt Westerburg als zustän- ieFlurbereinigungsbehörde erlassen.

»ndlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 86 k2Nr 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 031976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.1997 (BGBl. I S. 1430).

eGrundstückseigentümer der zum Verfahren zugezogenen Grund- ückewurden über das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holler schließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt. Diefor- ellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines verein­ten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands jTeilnehmergemeinschaft erfüllt.

2laterielle Gründe

ieZuziehung der Grundstücke aus der Flur 40 der Gemarkung Holler iriolgt,um eine ordnungsgemäße Wegenetzanbindung in diesem Bereich »dieFeldlage zu erreichen.

«Zuziehung der übrigen Flurstücke sowie die Ausschließung der auf- ärten Flurstücke erfolgt zur Änderung der Verfahrensgrenze in Teil­rachen, was zur Vereinfachung und damit auch zu Kosteneinsparun­gen Herstellung der Umringsgrenze führt, isgesamthandelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereini- mgsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit tiillt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwie­sen Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interes- f.dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzö- ärtwird. damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile mög- fslbaldeintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wir- ^möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung fcten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei ihrespäter als vorgesehen bewirtschaftet werden können.

«sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maß- taen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten eichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft dderKuIturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirt- «sfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Struk- Wndel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Flur- EiS %ing angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. toMsbehelfsbelehrung

Wiese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag ^öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. ^Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem 'toramt Westerburg 'tostraße 5,56457 Westerburg Wahlweise bei der

tohts. und Dienstleistungsdirektion,

Jre Flurbereinigungsbehörde

I Brandt-Platz 3,54290 Trier

k ^egen. .

^' n ^ e 9ung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist lerdorK' J wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei »st»* beiden Behörden eingegangen ist.

' erbl % 27.08.2001 i. A. Hartwig Epping

- Vermessungsdirektor -

ß'^'ung am Schustermarkt

BM16 ; September 2001)

^EinmimH^ r ^ en Schustermarkt werden die Obere Kirchstraße von in Qpr dun 9 J °seph-Kehrein-Straße bis zu Elisabethenstraße, die ptiedjg Wallstraß ^ ® adndo ^ s ^ ra ^ e b ' s zur Einmündung Kaiserstraße

Nr. 36/2001

: -äverkehr

9esperrt

bis zur Einmündung Waterloostraße für den Fahr-

Die Sperrung beginnt am Samstag, 15.09.2001,6.00 Uhr und endet nach dem Abschluß der Reinigungsarbeiten am Montag, 17.09.2001, in den Morgenstunden.

Die Anlieger der von der Sperrung betroffenen Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb dieser Strecke abzustellen, wenn sie sie in die­ser Zeit benötigen.

Die innerstädtische Umleitung führt von der Bahnhofstraße über die Kai­serstraße und die Waterloostraße zur Wallstraße (und umgekehrt); in die­sen Straßenzügen müssen zur Aufrechterhaltung des Verkehrsablaufes Haltverbotsschilder aufgestellt werden.

Die Linienbushaltestelle an der Post wird für die Dauer der Veranstaltung ersatzlos aufgehoben, sie steht ab Montag wieder für alle Fahrten zur Ver­fügung.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssitua­tion einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

SPD-Ortsverein

Öffentliche Versammlung am 14.09.

Der SPD-Ortsverein Montabaur lädt zu einer öffentlichen Versammlung am Freitag, 14.09., um 18.00 Uhr in das RestaurantII Castello (Wilhelm- Mangels-Str. 13) ein.

Über das kommunalpolitische Geschehen in der Stadt und Verbandsge­meinde wird berichtet und diskutiert. Außerdem stfehen auf der Tages­ordnung u.a. eineNachlese zu den Bürgermeisterwahlen in Montabaur, ein Antrag des Ortsvereins an die Landespartei zum ThemaDosenpfand sowie die Vorbereitung zur Wahlkreiskonferenz am 29. September.

Der Landtagsabgeordnete Harald Schweitzer steht in dieser Versamm­lung als Gesprächspartner zur Verfügung. Weitere Informationen beim Vorsitzenden Karl-Heinz Bächer, Tel. 4510.

Pünktchen-Treff für Vorschulkinder

Für Kinder im Alter von 3-6 Jahren machen derSachausschuss Kinder" der Kath. Pfarrgemeinde St. Peter i.K., Montabaur, und der Secondhand- LadenAnzieh-Punkt der Caritas ab September ein neues Angebot:

Jeweils am 1. Mittwochnachmittag im Monat können die Kleinen von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr unter fachkundiger pädagogischer Betreuung und Anlei­tung durch Mitarbeiterinnen desAnzieh-Punkts spielen und basteln, am jeweils 3. Mittwochnachmittag heißt es dann beim SAKSingen, spielen und etwas von Gott hören. Beide Aktivitäten finden jeweils im kath. Pfarr- zentrum Auf dem Kalk statt. Die Teilnahme (max. 20 Kinder) ist kosten­los - ggf. geringe Materialkosten beim Basteln. Informationen bei Fr. Wohl­leben (SAK), Tel. 180978, oder Fr. Orthey (Anzieh-Punkt), Tel. 997043 - hier auch Anmeldung zum Basteln.

MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur

Kein Vergnügen ist so leicht zu haben wie eine nette Konversation. Sie kostet kein Geld, bringt nur Gewinn, erweitert den Horizont, begründet und pflegt Freundschaften und läßt sich in jedem Alter und nahezu jeder gesundheitlichen Verfassung genießen.

(Robert Louis Balfour Stevenson) Auch während unserer Proben bleibt genug Zeit für Konversation, z.B. am Montag, 10.09.2001, um 20.30 Uhr im Haus Mons Tabor.

Am Samstag, 08.09.2001, tritt der MGV Mendelssohn Bartholdy Monta­baur beim Freundschaftssingen in Kadenbach auf. An diesem Tag tref­fen sich die Sänger zum Einsingen um 18.30 Uhr im Haus Mons Tabor, danach ist individuelle Anreise nach Kadenbach.

Treff 55 Plus

Programm im September 6. September:

Ökumenischer Seniorenausflug nach Wetzlar und Kloster Altenberg, mit

Stadt- und Domführung

Abfahrt: 12.45 Uhr ab Kalbswiese

Anmeldung: beim ev. Gemeindebüro, Frau Kaiser, Tel. 917791

13. September:

Besichtigung der Bäckerrei Burggraf im Industriegebiet Staudt. Wir fah­ren mit Fahrgemeinschaft.

Abfahrt: 14.30 Uhr ab Josef-Kehrrein-Schule

14. September - Freitag:

Zum letzten Mal besuchen wir in diesem Jahr unsere beliebte Straußwirt­schaft in Moselweiß.

Abfahrt' mit dem Linienbus, ab Konrad-Adenauer-Platz (Hisgen) ab 16.38 Uhr. Anmeldung bei I. Müller, Tel. 2683; Fahrtkosten pro Person hin und zurück 15,00 DM

20. September:

Seniorengottesdienst in Eschelbach

20. September:

Kegeln von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr, Tennishalle, Weserstr.