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Nr. 27/2001
Wochenblatt VG Montabaur
Gemeindeverwaltung Nentershausen - Umlegungsausschuss -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Im Hasenacker" der Orts- qemeinde Nentershausen, mit Ausnahme der Ordnungsnummem 11 und 53, ist mit Ablauf des 02.07.2001 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141)wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah- lungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur. 03.07.2001 (S) Reichling. Vorsitzender
des Umlegungsausschusses
Hinweis im Rahmen der ICE-Baumaßnahme:
Die ICE-Baumaßnahme ist - zumindest hinsichtlich der großen Erdbewegungen. Massentransporte und Betonierarbeiten - mittlerweile weitgehend abgeschlossen, somit wird sich nun auch das Bild der hier tätigen Firmen-(ARGEn)Landschaft verändern, da verschiedene Firmen aus unserem Bereich "abziehen" und auf anderen Baustellen tätig werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die noch laufende Verträge über Grundstücksinanspruchnahmen, Entschädigungen etc. mit den ARGEn oder einzelnen Firmen haben, sich frühzeitig um die Wahrung ihrer Interessen bei den entsprechenden ARGEn zu bemühen.
Ihre Verbandsgememdeverwaltung Jürgen Klaeser
Technischer Werkleiter
Eisbachtaler Sportfreunde e.V.
Sommerferienzeit
Achtung Fitnessfreunde, da die Freih.-vom-Stein-Halle diesen Sommer länger geschlossen ist, treffen wir uns montags zum Walking bis einschl. 06.08.2001. Alle, die Lust, Zeit und Interesse haben, können mit walken. Also auf, keine Zeit für Ausreden: Treffpunkt ist Montag, 09.07.2001, um 19.00 Uhr an der Freih.-vom-Stein-Halle.
Alte Herren
Am Freitag, 06.07.2001, spielen wir gegen unsere Sportkameraden aus Girod. Spielbeginn: 19.30 Uhr in Nentershausen.
Am darauf folgenden Dienstag, 10.07.2001 absolvieren wir unser letztes Spiel vor der Sommerpause gegen die Alten Herren aus Großholbach. Anstoß: 19.30 Uhr in Großholbach. Abfahrt: 19.00 Uhr Stadionklause.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
mLags.
donnerstags . 06405/4696
Gerne, . 06485/793
Ortsburgermeister.
Bericht über die Sitzung .
des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 27.Oo.zuu i
Ausbau der Waldstraße - Planvorstellung -
Ortsbürgermeister Ortseifen begrüßte die Zuschauer und erläuterte den Ratsmitgliedern sowie den anwesenden Bürgern die Planung
lU-Plan aus Hachenburg, bei der die Anregungen der Anlieger aus der Ratssitzung vom 30.05.2001 weitestgehend berücksichtigt wurden.
Er erklärte, dass nach der sitzungsfreien Zeit des Ortsgemeinderates eine Anliegerversammlung stattfinden wird, bei der eine Planung vorgestellt und diskutiert werden soll, die auch die in der heutigen Sitzung vorgebrachten Sachverhalte weitestgehend berücksichtigten wird.
Während der Bauphase muss mit erheblichen Verkehrsbehinderungen in der Waldstraße gerechnet werden: dies gilt gleichermaßen für die Anlieger wie auch für die Besucher/Nutzer der Vereinseinrichtungen im so genannten “hinteren” Teil.
Vergabe der Planung “Ausbau Waldstraße”
Die Ortsgemeinde Niedererbach hat dem Planungsbüro lU-Plan GmbH, Hachenburg, bisher keinen Auftrag für die Straßenplanung in der Waldstraße erteilt.
Es ist vorgesehen, sowohl die Planung für den Ausbau als auch für die Erschließung der Waldstraße in einem Auftrag zu vergeben. Das Planungsbüro lU-Plan GmbH hatte hierzu der Verbandsgemeindeverwaltung eine Honorarbenennung vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat beschloss, dem Planungsbüro lU-Plan GmbH, Hachenburg, den Auftrag für die Straßenplanung “Waldstraße”, Niedererbach mit der Maßgabe zu erteilen, dass zuvor offene Details geklärt werden sollen.
KÖB Niedererbach
Die KÖB Niedererbach macht vom 18.07. bis einschl. 01.08.2001 Sommerpause. Wer sich noch mit Lesestoff für die Sommerferien versorgen möchte, kann noch bis einschl. Sonntag, 15.07.. zu den üblichen Öffnungszeiten - Sonntag, 11.30 bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr - zur Ausliehe ins Pfarrheim kommen. Ab Sonntag, 05.08. ist die Bücherei wieder geöffnet.
Trimm-treff Niedererbach e.V.
Bitte notieren: Sommerpause!
Für die Trimm-Dich-Gruppe und die Seniorengruppe fällt das Turnen am 24. und 31.07.2001 und am 07.08.2001 aus. Wir sehen uns wieder am 14.08.2001. Bis bald!
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228
Hinweis im Rahmen der ICE-Baumaßnahme
Die ICE-Baumaßnahme ist - zumindest hinsichtlich der großen Erdbewegungen, Massentransporte und Betonierarbeiten - mittlerweile weitgehend abgeschlossen, somit wird sich nun auch das Bild er hier tätigen Fir- men-(ARGEn)Landschaft verändern, da verschiedene Firmen aus unserem Bereich “abziehen" und auf anderen Baustellen tätig werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die noch laufende Verträge über Grundstücksinanspruchnahmen, Entschädigungen etc. mit den ARGEn oder einzelnen Firmen haben, sich frühzeitig um die Wahrung ihrer Interessen bei den entsprechenden ARGEn zu bemühen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Jürgen Klaeser
Technischer Werkleiter
Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn
Schwerpunkt der Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom am 21.06.2001 war die Bedarfsplanung für den Kindergarten bis 2002/2003.
Es erfolgte zunächst eine Erläuterung des Verbandsvorsitzenden über die allgemeine Situation. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist Aufgabe der Kreisverwaltung.
Inden nächsten Jahren gibt es im Einzugsgebiet des Kindergartens Heilberscheid/Nomborn mehr Kindergartenkinder als der Kindergarten über Plätze verfügt.
In der 12. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans der Kreisverwaltung ist für diese Situation der Kindergarten in Görgeshausen als Ausweichmöglichkeit aufgeführt.
Die Elternschaft will diese Vorgehensweise jedoch nicht hinnehmen; sie spricht sich dafür aus, der Kindergartenzweckverband möge sich bei den steigenden Kinderzahlen intensiv bei der Kreisverwaltung um die Genehmigung zur Einrichtung einer 3. Gruppe bemühen. Die Elternschaft gab kund, dass sie die Medien zum Erreichen dieses Zieles einschalten werde; außerdem ist eine Unterschriftenaktion geplant.
Der Kindergartenzweckverband wird aufgrund der o.g. Ausführungen einen Antrag auf Errichtung einer 3. Gruppe im Kindergarten Heilberscheid bei der Kreisverwaltung stellen.

