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Wochenblatt VG Montabaur

- Sanierung Brandweiher

- Entsorgung/Neuanlage Steinbruch Heftenstein

- Austausch Spielgeräte Spielplatz

- Anbau Verlängerung des Dachüberstandes am Sporthaus

- Gestaltung Kirchenvorplatz

- Beleuchtung Dorfstraßen

- Erschließung Stichstraße Sespenroder Straße

- Neuanschaffung Kommunalfahrzeug Vergabe der Dachsanierung an der Gaststätte

Die Arbeiten für die Dachsanierung an der Gaststätte wurden aufgrund des vorliegenden Angebotes an eine ortsansässige Firma vergeben. Verschiedenes

Bekanntgabe und Zustimmung, dass Egon Reichwein als Chronist für die Ortsgemeinde gewonnen werden konnte. Herrn Reichwein wurde die Unterstützung der Ortsgemeinde zugesichert.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtslage der Ortsgemeinde Heilberscheid

hier: In-Kraft-Treten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Heilberscheid in seiner Sitzung am 24.08.2000 als Satzung beschlossene Änderung des o. a. Bebauungs­planes wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisver­waltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt. Zimmer 223. Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

OC H. Vu

Nr.

27/2001

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz: 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden V 6r möqensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprg. Ser Entschädigungsansprüche wird hingew.esen, M

S 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den SS 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die

L ~ . _ . . _j- hoi Hom Pnter'h^iHi/'».___ . c

gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs

herbeigeführt wird. _ fl

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug); 1

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften i dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen 1 sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig \ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn *

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- 'j

migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ) verletzt worden sind oder I

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den I

Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- 1 oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter ' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, ^ schriftlich geltend gemacht hat '

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- - zung geltend machen.

Heilberscheid. 29 06.2001 Axel Braun. Ortsbürgermeister i

Verbandsversammlung des Kindergarten­zweckverbandes Heilberscheid/Nomborn

Schwerpunkt der Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergarten­zweckverbandes Heilberscheid Nomborn am 21 06.2001 war die Bedarfs­planung für den Kindergarten bis 2002 2003.

Es erfolgte zunächst eine Erläuterung des Verbandsvorsitzenden über die allgemeine Situation. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchsaufeinen Kindergartenplatz ist Aufgabe der Kreisverwaltung.

In den nächsten Jahren gibt es im Einzugsgebiet des Kindergartens Heil- berscheid'Nomborn mehr Kindergartenkinder als der Kindergarten über Plätze verfügt.

In der 12 Fortschreibung des Kindertagesstattenbedarfsplans der Kreis­verwaltung ist für diese Situation der Kindergarten in Görgeshausen als Ausweichmöglichkeit aufgefuhrt

Die Elternschaft will diese Vorgehensweise jedoch nicht hinnehmen; sie spricht sich dafür aus. der Kindergartenzweckverband möge sich beiden steigenden Kinderzahlen intensiv bei der Kreisverwaltung um die Geneh­migung zur Einrichtung einer 3 Gruppe bemühen Die Elternschaft gab kund, dass sie die Medien zum Erreichen dieses Zieles einschalten wer­de: außerdem ist eine Unterschriftenaktion geplant.

Der Kindergartenzweckverband wird aufgrund der o.g. Ausführungen einen Antrag auf Errichtung einer 3. Gruppe im Kindergarten Heilberscheid bei der Kreisverwaltung stellen

An dieser Stelle danke ich der Theatergruppe Heilberscheid ganz herz­lich für die überbrachte Spende in Höhe von 400.00 DM. Ich wünsche der Theatergruppe weiterhin viel Erfolg.

Johannes Hübinger, Verbandsvorsteher

TM Heilberscheid

Arrf Freitag, 06.07.2001, wollen wir die Geburt unseres potentiellen Nach­wuchsspielers Nils Born zelebrieren. Treffpunkt hierzu um 19.30 Uhr in unserer Dorfschänke, von dort Weiterfahrt zu den glücklichen Eltern Michael und Karin nach Horbach.

Am Samstag, 07.07.2001, haben wir ein gemeinsames Foto-Shootingfür aie geplante Vereinsbroschüre angesetzt. Hierzu bitten wir alle aktiven bpieier, sich im Trainingsanzug pünktlich um 20.30 Uhr in der Dorfschänke

n S< ?l! IU f S daran 9 emein samer Umtrunk in der Grillhütte anläßlich des Weimer 6n: dreißigs,en) Geburtstag unseres Spielers UdoDicker

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