40
Wochenblatt VG Montabaur
- Sanierung Brandweiher
- Entsorgung/Neuanlage Steinbruch Heftenstein
- Austausch Spielgeräte Spielplatz
- Anbau Verlängerung des Dachüberstandes am Sporthaus
- Gestaltung Kirchenvorplatz
- Beleuchtung Dorfstraßen
- Erschließung Stichstraße Sespenroder Straße
- Neuanschaffung Kommunalfahrzeug Vergabe der Dachsanierung an der Gaststätte
Die Arbeiten für die Dachsanierung an der Gaststätte wurden aufgrund des vorliegenden Angebotes an eine ortsansässige Firma vergeben. Verschiedenes
Bekanntgabe und Zustimmung, dass Egon Reichwein als Chronist für die Ortsgemeinde gewonnen werden konnte. Herrn Reichwein wurde die Unterstützung der Ortsgemeinde zugesichert.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Heilberscheid
hier: In-Kraft-Treten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Heilberscheid in seiner Sitzung am 24.08.2000 als Satzung beschlossene Änderung des o. a. Bebauungsplanes wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt. Zimmer 223. Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
OC H. Vu
Nr.
27/2001
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz: 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden V 6r möqensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprg. Ser Entschädigungsansprüche wird hingew.esen, M
S 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den SS 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die
L ~ . _ . . •• _j- hoi Hom Pnter'h^iHi/'».___ . c
gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
herbeigeführt wird. _ fl
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug); 1
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften i dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen 1 sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig \ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn *
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- 'j
migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ) verletzt worden sind oder I
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den I
Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- 1 oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter ' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, ^ schriftlich geltend gemacht hat '
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- - zung geltend machen.
Heilberscheid. 29 06.2001 Axel Braun. Ortsbürgermeister i
Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn
Schwerpunkt der Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid Nomborn am 21 06.2001 war die Bedarfsplanung für den Kindergarten bis 2002 2003.
Es erfolgte zunächst eine Erläuterung des Verbandsvorsitzenden über die allgemeine Situation. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchsaufeinen Kindergartenplatz ist Aufgabe der Kreisverwaltung.
In den nächsten Jahren gibt es im Einzugsgebiet des Kindergartens Heil- berscheid'Nomborn mehr Kindergartenkinder als der Kindergarten über Plätze verfügt.
In der 12 Fortschreibung des Kindertagesstattenbedarfsplans der Kreisverwaltung ist für diese Situation der Kindergarten in Görgeshausen als Ausweichmöglichkeit aufgefuhrt
Die Elternschaft will diese Vorgehensweise jedoch nicht hinnehmen; sie spricht sich dafür aus. der Kindergartenzweckverband möge sich beiden steigenden Kinderzahlen intensiv bei der Kreisverwaltung um die Genehmigung zur Einrichtung einer 3 Gruppe bemühen Die Elternschaft gab kund, dass sie die Medien zum Erreichen dieses Zieles einschalten werde: außerdem ist eine Unterschriftenaktion geplant.
Der Kindergartenzweckverband wird aufgrund der o.g. Ausführungen einen Antrag auf Errichtung einer 3. Gruppe im Kindergarten Heilberscheid bei der Kreisverwaltung stellen
An dieser Stelle danke ich der Theatergruppe Heilberscheid ganz herzlich für die überbrachte Spende in Höhe von 400.00 DM. Ich wünsche der Theatergruppe weiterhin viel Erfolg.
Johannes Hübinger, Verbandsvorsteher
TM Heilberscheid
Arrf Freitag, 06.07.2001, wollen wir die Geburt unseres potentiellen Nachwuchsspielers Nils Born zelebrieren. Treffpunkt hierzu um 19.30 Uhr in unserer Dorfschänke, von dort Weiterfahrt zu den glücklichen Eltern Michael und Karin nach Horbach.
Am Samstag, 07.07.2001, haben wir ein gemeinsames Foto-Shootingfür aie geplante Vereinsbroschüre angesetzt. Hierzu bitten wir alle aktiven bpieier, sich im Trainingsanzug pünktlich um 20.30 Uhr in der Dorfschänke
™ n S< ?l! IU f S daran 9 emein samer Umtrunk in der Grillhütte anläßlich des Weimer 6n: dreißigs,en) Geburtstag unseres Spielers Udo “Dicker
Wocl
Gern - Um
Belt
Der l
qem<
53, is
Gern
sung
die L
Die r
der V
bishe
neue
Die I
Eigei
Die E
bei d
Auf c
wone
derE
den.
buch
von (
Geld
lungs
Reef
Gegt
Beka
Verrr
Kobli
gung
dersc
DieV
vor fi
Kata:
Mont
Hin
Die I wegu hend Firmi unse Vor c die n schäl frühz ARG Ihre 1
Eisi
Som
Achti
länge
06 0E
Also
19.0C
Alte
Am F
Giroc
Am d
Spiel
Anstc
Nentershausen >
---
Spr
mont
donn
Gern
Ortst
SSÄ^.. d ? , . 0rt,bür » ennrt « ta " . 0 „„ Uh ,
nehmen derUn9en b ' ,le ich dem Aushan 9 am Bürgermeisteramt zu ent-
Telefon und Fax:.<,6485,223
Ber
des
Aust
Ortst
Ratsi

