Wochenblatt VG Montabaur neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
herbeigeführt wird. ..
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsc rr en dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande ge o sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gu g zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kadenbach. 29.06.2001
Marx. Orlsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Staatsbeauftragten für die Ortsgemeinde Kadenbach am 22.01.2001 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung-durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauverwaltung, Zimmer 223. Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Nf- 27/2001
J ,■ Verletzung von Verfahrens- und Formvotschrif.
Der Sachverhalt, der dieWe^ 9 begrunden soll, ist darzulegen.
ten oder den der 4 * bs ; 3 Sat2 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
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§ 44 Abs. 3 BauGB ** hl , ate kann Entschädigung verlangen, wenn die Der Entschädigungsberecm 9 Verm ögensnachteile eingetreten sind, in den §§ 39 ^ p de Anspru C hs dadurch herbeifuhren, dass er die Er kann die Falll 9 kai ' schriftlich bei dem Entschadigungspflichfi.
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Jugendtreffleiterschulung
Die Kreisjugendpflege veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Ver- bandsgemeinden eine Schulung zur Leitung eines Jugendtreffs. Hierbei werden im Rahmen einer Wochenendveranstaltung (31.08. bis 02.09.2001) in der Jugendherberge Daun folgende Fragen rund um einen Jugendtreff angesprochen Organisation. Rechtsfragen, inhaltliche Gestaltung. Problembewältigung.
Die Veranstaltung bildet den Grundkurs für den Erwerb der Jugendleiter- j Card. Der Unkostenbeitrag betragt 40.00 DM. inklusive Busfahrt, Verpflegung und Übernachtung
Da ein ausgebildeter Jugendleiter ein erster Schritt zu der geplanten Jugendarbeit in unserem Od wäre, übernimmt die Ortsgemeinde die anfallenden Kosten.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Anmeldungen nimmt die Kreisjugendpflege bis zum 15.07.2001 unterder Telefon-Nr. 02602/124-317 entgegen
Helmut Marx. Ortsbürgermist
75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Kadenbach
Ein Grund zum Feiern Der Verein der Freunde und Förderer ladt alle, die Spaß am gemütlichen | Beisammensein haben, ein Unser Fest beginnt am Samstag, 11.08.2001. Ab 16.00 Uhr erwarten wir Euch auf dem Kirmesplatz. Ein geselligerGfü- labend. mit einem leichten Unterhaltungsprogramm für jedermann, sol der Auftakt unseres Jubiläums sein Eine Schauubung der Jugendfeuerwehr ist auch vorgesehen.
Am Sonntag. 12 08.2001. begrüßen wir unsere Gäste ab 10.00 Uhr. Er | musikalischer Frühschoppen. Fahrzeug- und Geräteschau mit Vorführungen. Kinderschminken. Spritzwand, Fahrsimulator und er Flohmarkt für jedermann erwarten unsere Gaste Natürlich ist auch lüf das leibliche Wohl bestens gesorgt, am Nachmittag werden Kaffeeun<l Kuchen angeboten.
Also, liebe Leute. Freunde. Förderer oder wer immer Ihr seid! Kommt vor-1 bei! Wir freuen uns auf Euch'
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Sportfreunde Germania Kadenbach e.V.
GYMNASTIK
Während der Sommerferien treffen sich die Daheimgebliebenen wieder mittwochs" um 20.00 Uhr am Sportplatz in Simmern zu ein» Trimm-Trab-Runde durch den Wald. Interessierte (Neu-)Aktivo dürfenstcH| gerne anschließen.
FUSSBALL 1. MANNSCHAFT
Am Samstag, 07.07.2001, findet das erste Vorbereitungsspiöl y-a- Mannschaft II des FC Urbar statt. Anstoß ist um 16.00 Uhr auf dem Sp platz in Urbar.
• um 11 00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag0]
1 J.07.2001) jeweils um 19.00 Uhr Mannschaftstraining auf dem SporlF In und gegen die Kicker aus Siershahn bestreitet die 1. Mannschaft ® 11 bamstag, 14.07.2001, um 16.00 Uhr ein weiteres Vorbereitungssp Am folgenden Sonntag, 15.07.2001. ab 10.00 Uhr heißt es Training^ ger in Kadenbach.
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