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Nr. 27/2001

27/2001

Wochenblatt VG Montabaur

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Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 02.07.2001 Dr. Possei- Dölken, Bürgermeister

Notizen aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.6.01

ln der jüngsten Sitzung des Stadtrates Montabaur befassten sich sieben von elf Tagesordnungspunkten mit der Änderung von Bebauungsplänen bzw. dem Erlass von zwei Ergänzungssatzungen um Baurecht für Außen­bereichsgrundstücke zu schaffen.

Überwiegend einstimmig und im Übrigen mit großer Mehrheit ergingen hierzu folgende Entscheidungen:

- Änderung des BebauungsplanesVor der Milmet - Schieferfeldchen Montabaur-Reckenthal.

Dieses Verfahren wurde durchgeführt und nun durch Satzungsbeschluss beendet, um eine Ausweitung der Bebaubarkeit von einem auf zwei Voll­geschosse zuzulassen. Ferner wurde der seit 1964 rechtskräftige Bebau­ungsplan in seiner Textfassung insgesamt überarbeitet, (siehe hierzu auch die öffentliche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochen­blattes)

- Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen für das Grundstück Flur 45, Parzelle 81/2

In diesem Verfahren wurde die durch angrenzende Straßen und Grund­dienstbarkeiten stark eingeschränkte bauliche Ausnutzbarkeit tlw. durch eine Erweiterung des Baufensters verbessert, (siehe hierzu auch die öffent­liche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes) -Erweiterung des BebauungsplanesAlter Galgen.

Planmhalt ist u. a. die Verlängerung einer Erschließungsstraße (Robert- Bosch-Straße). Diese Notwendigkeit ergab sich, nachdem im Zuge der' Veräußerung von Gewerbeflächen tlw. Veränderungen an den Grund­stückszuschnitten vorgenommen wurden und die Erreichbarkeit der neu parzellierten Gewerbeflächen nur durch eine veränderte Anbindung erreicht werden kann. Ferner sieht das Verfahren eine tlw. Umnutzung von Industriegebiet (G1) in Gewerbegebiet (GE) vor, d.h. grds. können in GE-Gebieten nur Betriebe mit geringeren Emmissionswerten ansiedeln. Der Rat entschied im Zuge des Verfahrens über vorgetragene Bedenken und Anregungen und verfügte eine Offenlage (siehe hierzu auch die öffent­liche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes).

- II. Änderung des BebauungsplanesIm Hahn -Erweiterung

Dieses Verfahren hatte die Ausweisung von Verkaufsflächen für Einzel­handelsbetriebe im Bereich des Firmensitzes Hermes an der Alleestraße zum Inhalt und wurde nun durch Satzungsbeschluss beendet (siehe hier­zu auch die öffentliche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes).

- Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Par­zelle 137/1 Kirchweg in Montabaur-Ettersdorf.

Auf Grund einer Bauvoranfrage wurde Baurecht für ein am Rande der bebauten Ortslage gelegenes Grundstück geschaffen.

-1. Änderung des BebauungsplanesFanggartenhohl

Dieses Verfahren sah die Öffnung einer ursprünglich als Sackgasse geplanten Erschließungsstraße vor (Verlängerung der Dahlienstraße) und wurde nun durch Satzungsbeschluss abgeschlossen.

Anpassung der Hundesteuerhebesätze für 2002 Mit Blick auf die Währungsumstellung ab 2002 legte der Stadtrat folgen­de Hebesätze ab 01.01.2002 fest:

Für den ersten Hund.;.51 Euro

Für den zweiten Hund.66 Euro

Für jeden weiteren Hund .81 Euro

Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben im Jahr 2000 Die Verwaltung legte eine sieben Positionen umfassende Zusammen­stellung vor, die Mehrausgaben, d. h. von den ursprünglichen Planungen abweichende Zahlungen im Haushaltsjahr 2000 mit einem Gesamtvolu­men von ca. 200.000,00 DM auswies.

Für diese Mehraufwendungen konnte im Haushalt 2000 Deckung gewähr­leistet werden. Der Rat erkannte durch einstimmigen Beschluss die Not­wendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen an.

MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur

Genüsse sind eine Musik, bei der die Hauptsache die Pausen sind (Johan­nes Sturm). Am 09.07.2001 ist also ein Montag ohne Probe. Für alle, die noch nicht in Urlaub waren: Bitte vor dem 30.07.2001 zurückkehren, denn dann geht's weiter.

Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur

Königsschießen 2001

Am Samstag, 07.07.2001, 14.00 Uhr findet das diesjährige Königs­schießen der Montabaurer Schützengesellschaft statt. Neben den Schüt­zen kämpfen auch die Damen und die Jugendlichen um Königsehren. Ver­anstaltungsort ist die Schießsportanlage im Industriegebiet Alter Galgen. Zu dieser Veranstaltung werden nicht nur die Mitglieder der Schützenge­sellschaft erwartet, sondern auch Freunde und Interessenten der Gesell­schaft bzw. des Schützenbrauchtums sind herzlich eingeladen. Der Ver­anstalter weist darauf hin, dass die Schießsportanlage leider immer noch nur über Staudt bzw. das Industriegebiet Staudt zu erreichen ist.

Schusterjungen Volkssportclub

Am kommenden Wochenende, 07 /08.07.2001, beteiligen sich dieSchu­sterjungen an folgenden Volkswanderungen:

Obernhof mit Start ab 6.00 Uhr im Bürgerhaus Winden mit Wander­strecken von 6, 10. 20 und 30 km.

Oberramstadt mit Start ab 6.00 Uhr (Samstag ab 12.00 Uhr) im Bürger­haus über 5, 11 und 20 km.

Langenlonsheim mit Start ab 6.00 Uhr in der Gemeindehalle über 6, 10 und 20 km.

Weitere Informationen unter Tel. 02602/2522.

Gesangverein Wohlgemuth Ettersdorf

Sommerpause

Ab sofort befinden wir uns in der verdienten Sommerpause. Die nächste Probe findet am Montag, 30.07.2001, 19.00 Uhr, statt.

Schülerbeförderung von Montabaur-Horressen zum Schulzentrum Montabaur

Die Schüler/innen aus Montabaur-Horressen, welche Schulen im Schul­zentrum Montabaur besuchen, haben gegenüber dem Westerwaldkreis nur in den Monaten November bis März einen Anspruch auf Fahrko­stenübernahme.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur und dem Verkehrsträger besteht auch in den übrigen Monaten die Möglichkeit, den Bus kostengünstig zu nutzen.

Hierüber wurden die Eltern bereits von der Kreisverwaltung informiert. Eltern, welche daran interessiert sind, dass ihre Kinder auch in den übri­gen Monaten den Bus nutzen, sollten sich umgehend mit der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Frau Becker, Tel. 02606/126.327 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Verbindung setzen.

TuS Montabaur

Sportabzeichen-Treff im Mons-Tabor-Stadion Sommerzeit - Ferienzeit - Zeit für das Sportabzeichen Der TuS 1848/1912 e.V. Montabaur bietet auch in diesem Jahr wieder allen kleinen und großen Sportlerinnen und Sportlern die Möglichkeit, vom Ferienbeginn an bis zum Herbst das Sportabzeichen zu erwerben oder zu wiederholen. Bei gutem Wetter wird im Mons-Tabor-Stadion ein indi­viduelles Trainingsprogramm für alle Altersgruppen und speziell für Fami­lien mit Kindern angeboten.

Leichtathletik im Mons - Tabor - Stadion

Training: jeweils donnerstags von 18.00 bis 20.00 Uhr, ausgenommen Donnerstag, 02.08.2001

Zusätzliches Training: Sonntag, 12.08.2001, ab 10.00 Uhr; Sonntag, 19.08.2001, ab 10.00 Uhr Schwimmen im Mons - Tabor - Bad Samstag, 15.09.2001 ab 9.00 Uhr

20 km - Radfahren im Gelbachtal, Treffpunkt am Hammerweg Sonntag, 16.09.2001 ab 10.00 Uhr

Am Ende der Saison sollen wieder alle Teilnehmerinnen und Teil­nehmer sagen: Ich hab's: Das Sportabzeichen.

Haben Sie Fragen, rufen Sie bitte Ihr Sportabzeichenteam an: Dr. Her­mann Jacoby, Tel. 2646, Renate Bernbrich, Tel. 4470, Helmut Thomalla, Tel. 16591 oder TuS Geschäftsstelle, Tel. 90480.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung......Telefon 02602/8425