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Nr. 27/2001
27/2001
Wochenblatt VG Montabaur
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Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 02.07.2001 Dr. Possei- Dölken, Bürgermeister
Notizen aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.6.01
ln der jüngsten Sitzung des Stadtrates Montabaur befassten sich sieben von elf Tagesordnungspunkten mit der Änderung von Bebauungsplänen bzw. dem Erlass von zwei Ergänzungssatzungen um Baurecht für Außenbereichsgrundstücke zu schaffen.
Überwiegend einstimmig und im Übrigen mit großer Mehrheit ergingen hierzu folgende Entscheidungen:
- Änderung des Bebauungsplanes “Vor der Milmet - Schieferfeldchen” Montabaur-Reckenthal.
Dieses Verfahren wurde durchgeführt und nun durch Satzungsbeschluss beendet, um eine Ausweitung der Bebaubarkeit von einem auf zwei Vollgeschosse zuzulassen. Ferner wurde der seit 1964 rechtskräftige Bebauungsplan in seiner Textfassung insgesamt überarbeitet, (siehe hierzu auch die öffentliche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes)
- Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen” für das Grundstück Flur 45, Parzelle 81/2
In diesem Verfahren wurde die durch angrenzende Straßen und Grunddienstbarkeiten stark eingeschränkte bauliche Ausnutzbarkeit tlw. durch eine Erweiterung des Baufensters verbessert, (siehe hierzu auch die öffentliche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes) -Erweiterung des Bebauungsplanes “Alter Galgen”.
Planmhalt ist u. a. die Verlängerung einer Erschließungsstraße (Robert- Bosch-Straße). Diese Notwendigkeit ergab sich, nachdem im Zuge der' Veräußerung von Gewerbeflächen tlw. Veränderungen an den Grundstückszuschnitten vorgenommen wurden und die Erreichbarkeit der neu parzellierten Gewerbeflächen nur durch eine veränderte Anbindung erreicht werden kann. Ferner sieht das Verfahren eine tlw. Umnutzung von Industriegebiet (G1) in Gewerbegebiet (GE) vor, d.h. grds. können in GE-Gebieten nur Betriebe mit geringeren Emmissionswerten ansiedeln. Der Rat entschied im Zuge des Verfahrens über vorgetragene Bedenken und Anregungen und verfügte eine Offenlage (siehe hierzu auch die öffentliche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes).
- II. Änderung des Bebauungsplanes “Im Hahn -Erweiterung”
Dieses Verfahren hatte die Ausweisung von Verkaufsflächen für Einzelhandelsbetriebe im Bereich des Firmensitzes Hermes an der Alleestraße zum Inhalt und wurde nun durch Satzungsbeschluss beendet (siehe hierzu auch die öffentliche Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes).
- Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1 Kirchweg in Montabaur-Ettersdorf.
Auf Grund einer Bauvoranfrage wurde Baurecht für ein am Rande der bebauten Ortslage gelegenes Grundstück geschaffen.
-1. Änderung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl”
Dieses Verfahren sah die Öffnung einer ursprünglich als Sackgasse geplanten Erschließungsstraße vor (Verlängerung der Dahlienstraße) und wurde nun durch Satzungsbeschluss abgeschlossen.
Anpassung der Hundesteuerhebesätze für 2002 Mit Blick auf die Währungsumstellung ab 2002 legte der Stadtrat folgende Hebesätze ab 01.01.2002 fest:
Für den ersten Hund.;.51 Euro
Für den zweiten Hund.66 Euro
Für jeden weiteren Hund .81 Euro
Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben im Jahr 2000 Die Verwaltung legte eine sieben Positionen umfassende Zusammenstellung vor, die Mehrausgaben, d. h. von den ursprünglichen Planungen abweichende Zahlungen im Haushaltsjahr 2000 mit einem Gesamtvolumen von ca. 200.000,00 DM auswies.
Für diese Mehraufwendungen konnte im Haushalt 2000 Deckung gewährleistet werden. Der Rat erkannte durch einstimmigen Beschluss die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen an.
MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur
Genüsse sind eine Musik, bei der die Hauptsache die Pausen sind (Johannes Sturm). Am 09.07.2001 ist also ein Montag ohne Probe. Für alle, die noch nicht in Urlaub waren: Bitte vor dem 30.07.2001 zurückkehren, denn dann geht's weiter.
Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur
Königsschießen 2001
Am Samstag, 07.07.2001, 14.00 Uhr findet das diesjährige Königsschießen der Montabaurer Schützengesellschaft statt. Neben den Schützen kämpfen auch die Damen und die Jugendlichen um Königsehren. Veranstaltungsort ist die Schießsportanlage im Industriegebiet Alter Galgen. Zu dieser Veranstaltung werden nicht nur die Mitglieder der Schützengesellschaft erwartet, sondern auch Freunde und Interessenten der Gesellschaft bzw. des Schützenbrauchtums sind herzlich eingeladen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Schießsportanlage leider immer noch nur über Staudt bzw. das Industriegebiet Staudt zu erreichen ist.
“Schusterjungen” Volkssportclub
Am kommenden Wochenende, 07 /08.07.2001, beteiligen sich die “Schusterjungen’ an folgenden Volkswanderungen:
Obernhof mit Start ab 6.00 Uhr im Bürgerhaus Winden mit Wanderstrecken von 6, 10. 20 und 30 km.
Oberramstadt mit Start ab 6.00 Uhr (Samstag ab 12.00 Uhr) im Bürgerhaus über 5, 11 und 20 km.
Langenlonsheim mit Start ab 6.00 Uhr in der Gemeindehalle über 6, 10 und 20 km.
Weitere Informationen unter Tel. 02602/2522.
Gesangverein Wohlgemuth Ettersdorf
Sommerpause
Ab sofort befinden wir uns in der verdienten Sommerpause. Die nächste Probe findet am Montag, 30.07.2001, 19.00 Uhr, statt.
Schülerbeförderung von Montabaur-Horressen zum Schulzentrum Montabaur
Die Schüler/innen aus Montabaur-Horressen, welche Schulen im Schulzentrum Montabaur besuchen, haben gegenüber dem Westerwaldkreis nur in den Monaten November bis März einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und dem Verkehrsträger besteht auch in den übrigen Monaten die Möglichkeit, den Bus kostengünstig zu nutzen.
Hierüber wurden die Eltern bereits von der Kreisverwaltung informiert. Eltern, welche daran interessiert sind, dass ihre Kinder auch in den übrigen Monaten den Bus nutzen, sollten sich umgehend mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Becker, Tel. 02606/126.327 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Verbindung setzen.
TuS Montabaur
Sportabzeichen-Treff im Mons-Tabor-Stadion Sommerzeit - Ferienzeit - Zeit für das Sportabzeichen Der TuS 1848/1912 e.V. Montabaur bietet auch in diesem Jahr wieder allen kleinen und großen Sportlerinnen und Sportlern die Möglichkeit, vom Ferienbeginn an bis zum Herbst das Sportabzeichen zu erwerben oder zu wiederholen. Bei gutem Wetter wird im Mons-Tabor-Stadion ein individuelles Trainingsprogramm für alle Altersgruppen und speziell für Familien mit Kindern angeboten.
Leichtathletik im Mons - Tabor - Stadion
Training: jeweils donnerstags von 18.00 bis 20.00 Uhr, ausgenommen Donnerstag, 02.08.2001
Zusätzliches Training: Sonntag, 12.08.2001, ab 10.00 Uhr; Sonntag, 19.08.2001, ab 10.00 Uhr Schwimmen im Mons - Tabor - Bad Samstag, 15.09.2001 ab 9.00 Uhr
20 km - Radfahren im Gelbachtal, Treffpunkt am Hammerweg Sonntag, 16.09.2001 ab 10.00 Uhr
Am Ende der Saison sollen wieder alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sagen: Ich hab's: Das Sportabzeichen.
Haben Sie Fragen, rufen Sie bitte Ihr Sportabzeichenteam an: Dr. Hermann Jacoby, Tel. 2646, Renate Bernbrich, Tel. 4470, Helmut Thomalla, Tel. 16591 oder TuS Geschäftsstelle, Tel. 90480.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung......Telefon 02602/8425

