Wochen»» VG M°" la6aur
Nr 27/2001
“Über die OrtsgrenzeJiinaus...”
./ rpin alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
Ve ' ffpn uns ieden 1 Freitag im Monat zum Stammtisch in der Pizze- W 'i' t rflstello Wilhelm-Mangels-Str., Montabaur und jeden 3. Freitag im ria . pitprn und Kindern (Kinderbetreuung vorhanden) im Haus der Än Klabaur. ab 16.00 Uhr
Info Telefon Iris Häbel, Tel 02661/939873 und Bettina Lindner, Tel. 02602/ 16700.
VdK" Kreisgeschäftsstelle Qeschlossen
n VdK-Kreisgeschäftsstelle in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 10 Montabaur, bleibt in der Zeit vom 09.07. bis einschl. 27.07.2001 Jenen Betriebsferien geschlossen.
i Hrinnpnden Fällen wenden Sie sich bitte an den VdK-Landesverband, Mainzer Str. 18, 56068 Koblenz, Tel. 0261/915040.
CDA Montabaur und Westerwald
Informations- und Ausspracheabend
Der CDA-Kreisvorstand Westerwald trifft sich mit den CDA-Gemeinde- verbänden am Freitag, 06.07.2001, um 19.00 Uhr in der Grill- und Freizeithütte in Hundsdorf CDA-Kreisvorsitzender Clemens Henzler gibt dabei einen Rückblick von der CDA-Bundestagung in Bonn. Anschließend gesellige Runde.
Die Grill- und Freizeithutte ist aus Richtung Ransbach-Baumbach / Brauerei Fohr kommend, etwa ein km vom Ortsrand von Hundsdorf (links zum Waldrand abbiegen).
Verein der Rutengänger e.V.
Fachgesellschaft für Radiästhesie und Elektrobiologie “Erdstrahlen, Wasseradern, Elektrosmog als Krankheitsursache?
Datum: Mittwoch, 11.07.2001, Ort: Hotel Schlemmer und Victor’s Restaurant. Kirchstr. 18, Montabaur Wir wollen an diesem Abend:
-den Schieider der geheimnisvollen Rutengänger lüften -sinnvoll und ohne Angst und Panik über die 5 Arten der Erdstrahlen, wie Wasseradern, Globalgitter, Curry-Netz, Gesteinsbruch und Verwerfung und deren nachweisliche negative Auswirkung auf Mensch, Tier und Pflanze aufklären:
-diemögliche Auswirkung von elektrischen und elektromagnetischen Feldern erklären und demonstrieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie mit einfachen Mitteln die Elektrosmogbelastung vor allem im Schlafbereich reduziert werden kann:
- unseren Zuhörern die Möglichkeit geben, in der Vortragspause selbst einmal geopathogene Zonen mit ihrem eigenen Körper wahrzunehmen. Vorfragsbeginn: 20.00 Uhr, Eintritt: 5,00 DM
Vorabinformationen können angefordert werden unter Tel. 06196/21805 Wir laden auch Sie herzlichst zu diesem Infoabend ein.
Erfahrungsaustausch
Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit oder ohne Hyperaktivität (ADS/H) Kinder und Erwachsene
Hilfen für Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungsstörungen.
Wirtreffen uns zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr im Haus am Wald, Gemündener Tor 11, Westerburg. Kontaktadressen: Petra Normann, Tel. 02663/969612, Monika Becher, Tel. 02661/4983, Claudia Weber, Tel. 02663/5209
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates
und H äCh Q 6 ^ itzun 9 des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschuss D aes Bauauss chusses des Stadtrates der Stadt Montabaur findet < nerstag, 12.07.2001 , im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) st« Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
• Haupt- und Finanzausschuss / Bauausschuss
Be 9'nn: 15.30 Uhr 1' Bauangelegenheiten 3 ° auvor anfragen/Bauanträge
II Ha.m* rSCh ' edenes ' Bekanntgaben, Anfragen
• Haupt- und Finanzausschuss
Be 9'nn: im Anschluss
• Finanzangelegenheit 4uschussangelegenheiten
3. Bauangelegenheiten
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
B. Öffentliche Sitzung
I. Haupt- und Finanzausschuss
Beginn: 17.30 Uhr
1. Auftragsvergaben
1.1 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme “ICE-Bahnhof Montabaur" Beschluss über die Vergabe von Erd- und Straßenbau arbeiten sowie Entwässerungsbauarbeiten zur Herstellung der Westtangente
1.2 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme “ICE-Bahnhof Montabaur" Beschluss über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Aubachbrücke (Fußwegeverbindung)
1.3 Vergabe der Arbeiten zum Bau der Treppenanlage an der L 313 zwischen Montabaur und dem Stadtteil Eschelbach
1.4 Weitere (vorsorglich)
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Stadtrat
Beginn: 18.00 Uhr
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme “ICE-Bahnhof Montabaur”/ Stadtentwicklungskonzept
2.1 Auftragsvergabe für die Erstellung eines Stadtentwickluhgskon- zeptes und einer Machbarkeitsstudie zur Ausweisung von Handelsflächen
2.2 Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes für die Bereiche “Entwicklungsgebiet ICE-Bahnhof, Bebauungsplan “Alter Bahnhof, weitere Entwicklung am ICE-Bahnhof beiderseits der Autobahn A 3, Entwicklungsachse und Bezüge zur Innenstadt, Konversion des Bundeswehrstandortes
- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.06.2001 -
3. Einwohnerfragestunde
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Zur öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner herzlich eingeladen.
Montabaur, 02.07.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 12.07.2001 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU:
Montag, 09.07.2001,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.244
SPD:
Montag, 09.07.2001,18.30 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer 238, Tel.
02602/126.243
FWG:
Dienstag, 10.07.2001,18.30 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel. 02602/
126.242
BfM:
Montag, 09.07.2001, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf
DSM:
Montag, 09.07.2001, 18.00 Uhr, bei Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56410 Montabaur
Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschusss - Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur ist für die in der Bekanntmachung vom 11.12.2000 bezüglich der Höhe des Ausgleichsbetrages von der Unanfechtbarkeit ausgenommene Ordnungsnummer 25 am 18.05.2001 unanfechtbar geworden.
Damit ist der Umlegungsplan insgesamt unanfechtbar.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 28.06.2001 (S) Der Vorsitzende
des Umlegungsausschusses Reichling

