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Wochen»» VG M°" la6aur

Nr 27/2001

Über die OrtsgrenzeJiinaus...

./ rpin alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

Ve ' ffpn uns ieden 1 Freitag im Monat zum Stammtisch in der Pizze- W 'i' t rflstello Wilhelm-Mangels-Str., Montabaur und jeden 3. Freitag im ria . pitprn und Kindern (Kinderbetreuung vorhanden) im Haus der Än Klabaur. ab 16.00 Uhr

Info Telefon Iris Häbel, Tel 02661/939873 und Bettina Lindner, Tel. 02602/ 16700.

VdK" Kreisgeschäftsstelle Qeschlossen

n VdK-Kreisgeschäftsstelle in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 10 Montabaur, bleibt in der Zeit vom 09.07. bis einschl. 27.07.2001 Jenen Betriebsferien geschlossen.

i Hrinnpnden Fällen wenden Sie sich bitte an den VdK-Landesverband, Mainzer Str. 18, 56068 Koblenz, Tel. 0261/915040.

CDA Montabaur und Westerwald

Informations- und Ausspracheabend

Der CDA-Kreisvorstand Westerwald trifft sich mit den CDA-Gemeinde- verbänden am Freitag, 06.07.2001, um 19.00 Uhr in der Grill- und Frei­zeithütte in Hundsdorf CDA-Kreisvorsitzender Clemens Henzler gibt dabei einen Rückblick von der CDA-Bundestagung in Bonn. Anschließend gesel­lige Runde.

Die Grill- und Freizeithutte ist aus Richtung Ransbach-Baumbach / Braue­rei Fohr kommend, etwa ein km vom Ortsrand von Hundsdorf (links zum Waldrand abbiegen).

Verein der Rutengänger e.V.

Fachgesellschaft für Radiästhesie und Elektrobiologie Erdstrahlen, Wasseradern, Elektrosmog als Krankheitsursache?

Datum: Mittwoch, 11.07.2001, Ort: Hotel Schlemmer und Victors Restau­rant. Kirchstr. 18, Montabaur Wir wollen an diesem Abend:

-den Schieider der geheimnisvollen Rutengänger lüften -sinnvoll und ohne Angst und Panik über die 5 Arten der Erdstrahlen, wie Wasseradern, Globalgitter, Curry-Netz, Gesteinsbruch und Verwerfung und deren nachweisliche negative Auswirkung auf Mensch, Tier und Pflan­ze aufklären:

-diemögliche Auswirkung von elektrischen und elektromagnetischen Fel­dern erklären und demonstrieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie mit einfachen Mitteln die Elektrosmogbelastung vor allem im Schlafbereich reduziert werden kann:

- unseren Zuhörern die Möglichkeit geben, in der Vortragspause selbst einmal geopathogene Zonen mit ihrem eigenen Körper wahrzunehmen. Vorfragsbeginn: 20.00 Uhr, Eintritt: 5,00 DM

Vorabinformationen können angefordert werden unter Tel. 06196/21805 Wir laden auch Sie herzlichst zu diesem Infoabend ein.

Erfahrungsaustausch

Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit oder ohne Hyperaktivität (ADS/H) Kinder und Erwachsene

Hilfen für Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungs­störungen.

Wirtreffen uns zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr im Haus am Wald, Gemündener Tor 11, Westerburg. Kontaktadressen: Petra Normann, Tel. 02663/969612, Monika Becher, Tel. 02661/4983, Claudia Weber, Tel. 02663/5209

Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates

und H äCh Q 6 ^ itzun 9 des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschuss D aes Bauauss chusses des Stadtrates der Stadt Montabaur findet < nerstag, 12.07.2001 , im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) st« Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung

Haupt- und Finanzausschuss / Bauausschuss

Be 9'nn: 15.30 Uhr 1' Bauangelegenheiten 3 ° auvor anfragen/Bauanträge

II Ha.m* rSCh ' edenes ' Bekanntgaben, Anfragen

Haupt- und Finanzausschuss

Be 9'nn: im Anschluss

Finanzangelegenheit 4uschussangelegenheiten

3. Bauangelegenheiten

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

B. Öffentliche Sitzung

I. Haupt- und Finanzausschuss

Beginn: 17.30 Uhr

1. Auftragsvergaben

1.1 Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmeICE-Bahnhof Montabaur" Beschluss über die Vergabe von Erd- und Straßenbau arbeiten sowie Entwässerungsbauarbeiten zur Herstellung der Westtangente

1.2 Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmeICE-Bahnhof Montabaur" Beschluss über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Aubachbrücke (Fußwegeverbindung)

1.3 Vergabe der Arbeiten zum Bau der Treppenanlage an der L 313 zwischen Montabaur und dem Stadtteil Eschelbach

1.4 Weitere (vorsorglich)

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Stadtrat

Beginn: 18.00 Uhr

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmeICE-Bahnhof Montabaur/ Stadtentwicklungskonzept

2.1 Auftragsvergabe für die Erstellung eines Stadtentwickluhgskon- zeptes und einer Machbarkeitsstudie zur Ausweisung von Han­delsflächen

2.2 Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes für die Bereiche Entwicklungsgebiet ICE-Bahnhof, BebauungsplanAlter Bahnhof, weitere Entwicklung am ICE-Bahnhof beiderseits der Autobahn A 3, Entwicklungsachse und Bezüge zur Innenstadt, Konversion des Bundeswehrstandortes

- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.06.2001 -

3. Einwohnerfragestunde

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Zur öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner herzlich ein­geladen.

Montabaur, 02.07.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates, des Haupt- und Finanzaus­schusses und des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 12.07.2001 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU:

Montag, 09.07.2001,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat­hauses (Altbau), Tel.: 02602/126.244

SPD:

Montag, 09.07.2001,18.30 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer 238, Tel.

02602/126.243

FWG:

Dienstag, 10.07.2001,18.30 Uhr, im Sozialraum des Rat­hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel. 02602/

126.242

BfM:

Montag, 09.07.2001, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf

DSM:

Montag, 09.07.2001, 18.00 Uhr, bei Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56410 Montabaur

Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschusss - Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietVerlängerte Südstraße der Stadt Montabaur ist für die in der Bekanntmachung vom 11.12.2000 bezüglich der Höhe des Ausgleichsbetrages von der Unanfechtbarkeit ausgenommene Ordnungsnummer 25 am 18.05.2001 unanfechtbar geworden.

Damit ist der Umlegungsplan insgesamt unanfechtbar.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, 28.06.2001 (S) Der Vorsitzende

des Umlegungsausschusses Reichling