Wochenblatt VG Montabaur
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent
nehmen.
Telefon und Fax:
06485/223
Belegung Freiher-vom Stein-Halle/Foyer/
Alte Turnhalle/Grillhütte
Bürgerinnen und Bürger,
die Reservierungen der o. a. Räumlichkeiten für das Jahr 2001 können ab 1.07.2001 d. J. vorgenommen werden. Ansprechpartner für die Grillhütte ist unser Hüttenwart Michael Schneider. Nahestr. 8. Tel. 06485/1474. Die Reservierungen der anderen Räumlichkeiten können bei mir während den bekannten Sprechzeiten vorgenommen werden.
Hans-Jürgen Greiser. Ortsbürgermeister
Bücherei - Info Nentershausen
Die Bücherei ist ab Samstag. 30.06.2001 bis einschließlich Samstag. 21.07.2001 geschlossen.
Ab Dienstag. 24.07.2001 sind wir wieder ab 16.00 bis 17.30 Uhr und samstags von 18.00 bis 18.30 Uhr für sie da.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag. 29.06.2001 um 19.00 Uhr statt.
Feuerwehrfest in Hahn am See
Am Sonntag. 01.07.2001 besuchen wir das Feuerwehrfest in Hahn am See und nehmen am Festzug teil. Abfahrt, 12.30 Uhr Feuerwehrgerätehaus.
Sportfreunde Eisbachtal e.V.
ALTE HERREN
Das am Samstag, 30.06.2001 vorgesehene Spiel gegen die Alten Herren aus Eisenbach ist auf Freitag, 29.06.2001 vorverlegt worden. Spielbeginn: 20.00 Uhr in Nentershausen.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Telefon: 06485/224
Trimm-Treff-Niedererbach e.V.
Aufgepasst:
In den Sommerferien fällt das Kinderturnen aus. Wir sehen uns am Dienstag, 14.08.2001 wieder.
Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V.
Am Samstag, 30.06.2001 treffen wir uns um 9.00 Uhr am Vereinsheim zu einem Arbeitseinsatz. Arbeitsgeräte sind mitzubringen. Für Verpflegung ist gesorgt.
Nomborn
Sprechstunden des
dienstags.
Telefon: 06485/228
Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung
der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 2001
vom 25.06.2001
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnunq f{ Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen di nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbp’hö de vom 21.06.2001 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht vermindert um um
und damit der Gesamtbetrag de s Haushaltsplanes einschließlich de r Nachträge
DM
DM
gegenüber
bisher
auf
festgesetzt DM
nunmehr
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen — —
die Ausgaben — —
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen — —
die Ausgaben — —
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher —
auf.
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher —
auf.
§3
Der Steuersatz bei der Gewerbesteuer wird von 320 v.H. auf 330vH angehoben.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn lür das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
56410 Montabaur, 21.06.2001 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Auftrag
Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel
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Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.07.2001 bis 11.07.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 25.06.2001 (S.)Brach
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Ortsbürgemister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Nomborn
vom 19.06.2001
Beratung über die Friedhofssatzung
Eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung M°n er ^ terte die neue Friedhofssatzung. Sie legte hierzu einen Entwurf über neue Belegung allen Ratsmitgliedern vor. Der Entwurf sieht ein Urne vor. Ebenso sollen die Doppelgräber kleiner werden.
Seitens der Verwaltung wurde angeregt, dass ein Bodengutachten ei geholt werden soll. ..
Es wurde darüber diskutiert, ob nur Einzelgräber oder VVahgra geschaffen werden sollen; hierüber müsste eine Bürgerbefragung geführt werden. Eine Erweiterung des Friedhofes wird aus 9 e f^ lina zu Die Verwaltung wurde gebeten, eine Vorlage für die Bürgerbetrag y ( erarbeiten. Der Ortsgemeinderat beschloss zudem, dass das ts achten in Auftrag gegeben werden soll. ... ^
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltspla 0 Haushaltsjahr 2001 , a|tssa f.
Der Ortsgemeinderat beschloss die vorliegende Nachtragshaus u zung mit Nachtragshaushaltsplan, die eine Erhöhung der ue er von 320 auf 330 v. H. vorsieht.
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