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Wochenblatt VG Montabaur

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent­

nehmen.

Telefon und Fax:

06485/223

Belegung Freiher-vom Stein-Halle/Foyer/

Alte Turnhalle/Grillhütte

Bürgerinnen und Bürger,

die Reservierungen der o. a. Räumlichkeiten für das Jahr 2001 können ab 1.07.2001 d. J. vorgenommen werden. Ansprechpartner für die Grill­hütte ist unser Hüttenwart Michael Schneider. Nahestr. 8. Tel. 06485/1474. Die Reservierungen der anderen Räumlichkeiten können bei mir während den bekannten Sprechzeiten vorgenommen werden.

Hans-Jürgen Greiser. Ortsbürgermeister

Bücherei - Info Nentershausen

Die Bücherei ist ab Samstag. 30.06.2001 bis einschließlich Samstag. 21.07.2001 geschlossen.

Ab Dienstag. 24.07.2001 sind wir wieder ab 16.00 bis 17.30 Uhr und sams­tags von 18.00 bis 18.30 Uhr für sie da.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag. 29.06.2001 um 19.00 Uhr statt.

Feuerwehrfest in Hahn am See

Am Sonntag. 01.07.2001 besuchen wir das Feuerwehrfest in Hahn am See und nehmen am Festzug teil. Abfahrt, 12.30 Uhr Feuerwehrgerätehaus.

Sportfreunde Eisbachtal e.V.

ALTE HERREN

Das am Samstag, 30.06.2001 vorgesehene Spiel gegen die Alten Herren aus Eisenbach ist auf Freitag, 29.06.2001 vorverlegt worden. Spielbeginn: 20.00 Uhr in Nentershausen.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Telefon: 06485/224

Trimm-Treff-Niedererbach e.V.

Aufgepasst:

In den Sommerferien fällt das Kinderturnen aus. Wir sehen uns am Diens­tag, 14.08.2001 wieder.

Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V.

Am Samstag, 30.06.2001 treffen wir uns um 9.00 Uhr am Vereinsheim zu einem Arbeitseinsatz. Arbeitsgeräte sind mitzubringen. Für Verpflegung ist gesorgt.

Nomborn

Sprechstunden des

dienstags.

Telefon: 06485/228

Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 2001

vom 25.06.2001

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnunq f{ Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen di nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbp de vom 21.06.2001 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht vermindert um um

und damit der Gesamtbetrag de s Haushaltsplanes einschließlich de r Nachträge

DM

DM

gegenüber

bisher

auf

festgesetzt DM

nunmehr

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher

auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher

auf.

§3

Der Steuersatz bei der Gewerbesteuer wird von 320 v.H. auf 330vH angehoben.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn lür das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

56410 Montabaur, 21.06.2001 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Auftrag

Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel

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Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.07.2001 bis 11.07.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab­teilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 25.06.2001 (S.)Brach

Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Ortsbürgemister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Nomborn

vom 19.06.2001

Beratung über die Friedhofssatzung

Eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung M°n er ^ terte die neue Friedhofssatzung. Sie legte hierzu einen Entwurf über neue Belegung allen Ratsmitgliedern vor. Der Entwurf sieht ein Urne vor. Ebenso sollen die Doppelgräber kleiner werden.

Seitens der Verwaltung wurde angeregt, dass ein Bodengutachten ei geholt werden soll. ..

Es wurde darüber diskutiert, ob nur Einzelgräber oder VVahgra geschaffen werden sollen; hierüber müsste eine Bürgerbefragung geführt werden. Eine Erweiterung des Friedhofes wird aus 9 e f^ lina zu Die Verwaltung wurde gebeten, eine Vorlage für die Bürgerbetrag y ( erarbeiten. Der Ortsgemeinderat beschloss zudem, dass das ts achten in Auftrag gegeben werden soll. ... ^

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltspla 0 Haushaltsjahr 2001 , a|tssa f.

Der Ortsgemeinderat beschloss die vorliegende Nachtragshaus u zung mit Nachtragshaushaltsplan, die eine Erhöhung der ue er von 320 auf 330 v. H. vorsieht.

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