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Die Bebauungsplanunterlagen können bei der VerbandsgenüdeM^-" Sanr. Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Mona- haur während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs
5.00 -12.30 Uhr und 14,00 - 16.00 Uhr, donnerstags von aÄ So
Uhrund 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs 1 Nr 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB überdie Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemeinde: Görgeshausen
Gemarkung: Görgeshausen
genehmigt: Kreisverwaltung
des Westerwaidkrefsea In Montabaur
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Bebauungsplan
GEWERBEGEBIET
Vergrößerung im Maßstab 1:10 OOO aus der Top Karte 1:25 000 Blatt Nr:.55J3-. 50.
Mit Genehemigung des Landesvermeesungsamtea Rheinland-Pfalz vom.
Az .vervteHöltigt durch Vert>andagemeinde.
§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland- ( ForrnvorsC hriften Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren 7 .. stan de gekommen djeses Gesetzes oder aufgrund dieses Geset . Anfang an gültig sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachu g zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Genehmi-
1 ■ die Bestimmungen über die Öffentlichkeit e Satzung verletzt
Dung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der sax
worden sind oder
Nr. 26/2001
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Görgeshausen, 21.06.2001 Theo Burkard, Ortsbürgermeister
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, dem 30.06.01 um 16.30 Uhr erwarten wir unsere Sportfreunde aus Raubach.
Platzaufbau usw. Isbert, Franjo und Ferdinand, Otto. Am Dienstag, dem 03.07.01 haben wir ebenfalls ein Heimspiel gegen unsere Sportkameraden aus Girod. Platzaufbau usw.
Metternich, H.G. und Quirmbach, Detlef.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags von.18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel. und Fax 06485/4455
Spielplatz und Boccia-Bahn im Top-Zustand
Durch die tatkräftige Mithilfe der zahlreich erschienenen jungen Väter wurde der Kinderspielplatz und zusätzlich noch die Aschenbahn wieder einwandfrei hergerichtet. Ein dickes Lob. Die Boccia-Spieler treffen sich nun wieder donnerstags ab 19.00 Uhr.
Der Dorfchronist sammelt Wissenswertes
Nachdem in den 70er Jahren in vielen Gemeinden die Dorfschulen äuf- gelöst wurden, konnten auch die Schulchroniken nicht weitergeführt werden. Durch die Aufzeichnungen in den Kirchen- und Schulchroniken sind wir auch heute noch in der Lage, sehr viel über das dörfliche Zusammenleben zu erfahren. Unsere aktuelle, gebundene Chronik enthält zahlreiche Fakten und Begebenheiten aus dieser Zeit. Es freut mich um so mehr, dass die Anregung der Verbandsgemeinde umgesetzt werden konnte und wir unseren “Alt-Bürgermeister” Egon Reichwein als Dorfchronisten gewinnen konnten. Herzlichen Dank, dass er einen Teil seiner Freizeit opfert und diese wichtige Aufgabe ehrenamtlich erfüllt. Er wird Wichtiges und Wissenswertes sammeln und somit der Nachwelt erhalten. Anregungen und Beiträge werden gerne von ihm entgegengenommen.
Axel Braun,, Ortsbürgermeister
Skateboardfahren verboten
Die Anlagen um die Kirche in Heilberscheid sind kein Spielplatz. Die Kirchentreppe ist für Skateboardfahren verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Bitte, weisen Sie Ihre Kinder darauf hin.
Waldfest des gemischten Chores ’
Der “gemischte Chor” Waldeslaut veranstaltet am 21. und 22.07.2001 ein Waldfest an der Grillhütte in Heilberscheid. Samstag: Beginn 20.00 Uhr, Sonntag: Beginn 10.00 Uhr. Am Sonntagmittag gibt es u. a. wieder die altbewährten Ärbelskrebbelchen. Weitere Informationen erhalten Sie durch eine Beilage im Wochenblatt am 20.07.2001.
TM Heilberscheid
Wir erinnern nochmals an das am Samstag, 30.06.2001, stattfindende Turnier in Haag/Moorbach. Hierfür werden wir zusammen mit den Hobby- Kickers Isselbach einen Bus einsetzen. Rückfahrt ist sonntags gegen Mittag geplant. Zur besseren Planung bitten wir (sofern nicht schon geschehen) alle beteiligten Spieler, Spielerfrauen, Spielerbeobachter, Betreuer und Fans um umgehende Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied.

