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Die Bebauungsplanunterlagen können bei der VerbandsgenüdeM^-" Sanr. Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Mona- haur während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs

5.00 -12.30 Uhr und 14,00 - 16.00 Uhr, donnerstags von So

Uhrund 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebau­ungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs 1 Nr 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB überdie Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gemeinde: Görgeshausen

Gemarkung: Görgeshausen

genehmigt: Kreisverwaltung

des Westerwaidkrefsea In Montabaur

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Bebauungsplan

GEWERBEGEBIET

Vergrößerung im Maßstab 1:10 OOO aus der Top Karte 1:25 000 Blatt Nr:.55J3-. 50.

Mit Genehemigung des Landesvermeesungsamtea Rheinland-Pfalz vom.

Az .vervteHöltigt durch Vert>andagemeinde.

§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland- ( ForrnvorsC hriften Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren 7 .. stan de gekommen djeses Gesetzes oder aufgrund dieses Geset . Anfang an gültig sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachu g zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Genehmi-

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit e Satzung verletzt

Dung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der sax

worden sind oder

Nr. 26/2001

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Görgeshausen, 21.06.2001 Theo Burkard, Ortsbürgermeister

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Alte Herren Eisbachtal

Am Samstag, dem 30.06.01 um 16.30 Uhr erwarten wir unsere Sport­freunde aus Raubach.

Platzaufbau usw. Isbert, Franjo und Ferdinand, Otto. Am Dienstag, dem 03.07.01 haben wir ebenfalls ein Heimspiel gegen unsere Sportkamera­den aus Girod. Platzaufbau usw.

Metternich, H.G. und Quirmbach, Detlef.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags von.18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel. und Fax 06485/4455

Spielplatz und Boccia-Bahn im Top-Zustand

Durch die tatkräftige Mithilfe der zahlreich erschienenen jungen Väter wur­de der Kinderspielplatz und zusätzlich noch die Aschenbahn wieder ein­wandfrei hergerichtet. Ein dickes Lob. Die Boccia-Spieler treffen sich nun wieder donnerstags ab 19.00 Uhr.

Der Dorfchronist sammelt Wissenswertes

Nachdem in den 70er Jahren in vielen Gemeinden die Dorfschulen äuf- gelöst wurden, konnten auch die Schulchroniken nicht weitergeführt wer­den. Durch die Aufzeichnungen in den Kirchen- und Schulchroniken sind wir auch heute noch in der Lage, sehr viel über das dörfliche Zusam­menleben zu erfahren. Unsere aktuelle, gebundene Chronik enthält zahl­reiche Fakten und Begebenheiten aus dieser Zeit. Es freut mich um so mehr, dass die Anregung der Verbandsgemeinde umgesetzt werden konn­te und wir unserenAlt-Bürgermeister Egon Reichwein als Dorfchroni­sten gewinnen konnten. Herzlichen Dank, dass er einen Teil seiner Frei­zeit opfert und diese wichtige Aufgabe ehrenamtlich erfüllt. Er wird Wich­tiges und Wissenswertes sammeln und somit der Nachwelt erhalten. Anre­gungen und Beiträge werden gerne von ihm entgegengenommen.

Axel Braun,, Ortsbürgermeister

Skateboardfahren verboten

Die Anlagen um die Kirche in Heilberscheid sind kein Spielplatz. Die Kir­chentreppe ist für Skateboardfahren verboten. Zuwiderhandlungen wer­den zur Anzeige gebracht. Bitte, weisen Sie Ihre Kinder darauf hin.

Waldfest des gemischten Chores

Dergemischte Chor Waldeslaut veranstaltet am 21. und 22.07.2001 ein Waldfest an der Grillhütte in Heilberscheid. Samstag: Beginn 20.00 Uhr, Sonntag: Beginn 10.00 Uhr. Am Sonntagmittag gibt es u. a. wieder die altbewährten Ärbelskrebbelchen. Weitere Informationen erhalten Sie durch eine Beilage im Wochenblatt am 20.07.2001.

TM Heilberscheid

Wir erinnern nochmals an das am Samstag, 30.06.2001, stattfindende Tur­nier in Haag/Moorbach. Hierfür werden wir zusammen mit den Hobby- Kickers Isselbach einen Bus einsetzen. Rückfahrt ist sonntags gegen Mit­tag geplant. Zur besseren Planung bitten wir (sofern nicht schon gesche­hen) alle beteiligten Spieler, Spielerfrauen, Spielerbeobachter, Betreuer und Fans um umgehende Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied.