Wochenblatt VG Montabaur
10
auf Fahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepasste (niedrige!) Fahrt- geschwingdigkeit ist einzuhalten.
Nähere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jeweiligen Stadtteile und Ortsteile erläutert.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Anruf-Sammel-Taxi
die ideale Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs
Reiten im Wald
nach dem neuen Landeswaldgesetz Liebe Reiterinnen und Reiter, liebe Pferdefreunde,
der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 16.11.2000 das neue Landeswaldgesetz beschlossen, welches am 01.01.2001 in Kraft getreten ist. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem alten Landesforstgesetz. Den Reitern sind nun umfassende Rechte zuerkannt worden.
Die bisher sehr umfangreichen Bestimmungen für das Recht des Betretens, Fahrens und Reitens im Wald werden auf wenige klare Normen reduziert.
Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt.
Was sind jedoch Waldwege?
Das Landeswaldgesetz definiert Waldwege als „nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfe^ste forstliche Wirtschaftswege”. Keine Waldwege sind „Maschinenwege. Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade".
Nach den Übergangsbestimmungen des Landeswaldgesetzes bleiben allerdings die bisher ausgewiesenen Reitwege bestehen. Hierzu gehört auch das Reitwegenetz des Naturparks Nassau. Auch hier darf weiterhin geritten werden.
In begründeten Einzelfällen können die Wege für das Reiten gesperrt werden. Allerdings wird diese Sperrung dann durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht.
Wir bitten Sie um Beachtung.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Thematik „Reiten im Wald” haben, können Sie sich gerne mit dem zuständigen Sachbearbeiter für das Jagd- und Forstwesen, Marco Weißer, unter Tel.: 02602/126-134 oder per E-Mail (MWeisser@Montabaur.de) in Verbindung setzen. Auch die Forstämter und die für Ihren Bereich zuständigen Revierförster helfen Ihnen gerne weiter (im Wochenblatt auf der Seite Notrufe und Bereitschaftsdienste unter „Forstdienststellen”).
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Bezirk
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Telefon
Schiedsperson:
Benno Philippi
02602/5590
I
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
02602/18410
Schiedsperson:
Reinhard Labonte
02620/2273 (privat) 02603/972286
II
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
Vertreter:
(dienstlich)
Gerhard Schumann
Am Beul 14,56412 Untershausen
02602/4761
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
02602/4761
III
Am Beul 14, 56412 Untershausen Vertreter:
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:
02602/18410
Benno Philippi
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur
02602/5590
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, H( bach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Untei hausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbac Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershause Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
06485/300
.billig
••••praktisch
••••zuverlässig
—bequem
J
Nutzen Sie die Möglichkeiten: j
Fahrten außerhalb des normalen Linienvfluj
- am Abend und an den Wochenenden
- AST bringt Sie von jeder AST-Haltestelle bis vor Ihre Haustüre
Informieren Sie sich: Tel. 02602/126303. Taschenfahrpläne gibt’s bei Ihrer Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur.
Belastung deutlich gesunken
Der Gehalt an Dioxinen in Lebensmitteln ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Dies zeigten Messungen der im Verbund“Prcxiukt- und Ernährungsforschung” vereinten Bundesforschungsanstalten. Dievon der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel koordinierte Untersuchung ergab, daß die Deutschen mit der Nahrung 43,8 Toxizitätsäquivalente(TE) Dioxin aufnehmen. Rund 45 Prozent davon stammen aus Milch und Milchprodukten wie Butter, 32 Prozent aus Fleischverzehr und 13 Prozent gelangen mit Fisch in den Körper.
Umgerechnet auf das Körpergewicht ergibt das eine Dioxinzufuhr von etwa 0,7 pg TE/kg. Damit wird der in Deutschland zur gesundheitlichen Vorsorge aufgestellte Zielwert der täglichen Aufnahmemenge von 1 pg TE/kg Körpergewicht zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft. Zu Beginn der 90er war die Belastung etwa dreimal höher. Die Forscher führen den Rückgang auf strengere Grenzwerte und auf Anstrengungen zur Emissionsminderung zurück.
Der Beitrag Dioxine in Lebensmitteln ist im Forschungsreport 2/2000 erschienen und kann kostenlos bezogen werden beim Senat der Bundesforschungsanstalten, Dr. Michael Welling, Messeweg 11/12, D-38104 Braunschweig, Fon 0531/299-3396, Fax 0531/299-3001, E-niail senat@bba.de, Internet http://www.dainet.de/senat/. Der Forschungsreport erscheint auch im Internet unter http://www.bm 1 .de/forschungsre- port/report.htm.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge- meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern) Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn) Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) Pi e ^ escflwincii 9* <eits überwachung soll zur Verhütung von Unfällen,® Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und ttß sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesew und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an ertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den öd liehen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Gesc digkeit ist die Unfallursache Nr. 1 .
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
Wochen
Schli«
Wegen' oeschlo-
Sportha
Augstha
Sportha
Sportha
Sportha
Sportha
Freiherr
Sportha
Montab;
Verbanc
1
Sou
liier 5 herzli Sams kleine tabcii se) t Tslefc 6265
l)F<
Zu un "Myl* franz«
Stadt
in den Endlich selber Y diese a Talente Poetry Autore Autore Die Tra tiert, be das Pul Preis ei Dieser' durch e

