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Nr. 23/2001

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Wochenblatt VG Montabaur

TAGESORDNUNG ~ ~ ~ ~ -

I öffentliche Sitzung

i Genehmigung von überplanmäßigen Ausnah*,, .

1 jahr 2000 y AUS9abe " für das Haushalts-

2 Erweiterung der Straßenbeleuchtung

i Änderung der Gestaltungsrichtlinien auf den F

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5 Verschiedenes l Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung l Zuschussangelegenheit

2 . Grundstücksangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5 . Rechtsangelegenheit 3. Rechtsangelegenheit 7 Verschiedenes

56412 Ruppach-Goldhausen, 05.06.2001 Sprenger, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietDamm Steinheck der Ortsgemeinde Ruppach-Gold­hausen gemäß § 66 BauGB durch Beschluss des Umlegungsausschus­ses vom 10.04.2001 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umle­gungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechts­behelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, 01.06.2001 Der Vorsitzende des

Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

(Siege!) Reichling

Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen -Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietFlurzaun - Teil II der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 15.05.2001 unanfechtbar gewor­den, mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 14 und 72.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141)wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer­den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah­lungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umle- gungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch VOr Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge- Qangen ist.

Montabaur, 21.05.2001 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

(Siegel) Reichling

Uli Schmidt kommt nach Ruppach-Goldhausen

JR 10.06.2001 können die Bürger/innen erstmals ihren VG-Bürgermei- » direkt wählen. Uli Schmidt, Kandidat der SPD für dieses Amt, besucht Samstag, 09.06.2001, Ruppach-Goldhausen (Vormittag), einigen Hausbesuchen will er mit Bürgerinnen und Bürgern ins sprach kommen. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass er 9en der Vielzahl der Ortsgemeinden und der hohen Einwohnerzahl K»^ r ^ alle Haushalte besuchen kann. Darüber hinaus steht der R 0 - dl - aber örtlichen Vereinen und Gruppierungen für ein ausführliches Sprach zur Verfügung.

kumM - komm und mach Musik

Das nächste Treffen von kumM ist am Mittwoch, 13.06.2001, 20.00 Uhr in der Ruhbergschänke. Frau und Mann, gleich welchen Alters, musizie­ren zusammen und singen Volkslieder, Evergreens und aktuelle Hits. Herzlich willkommen sind auch alle diejenigen, die ein Instrument, das zur Begleitung von Gesang geeignet ist, spielen können - ungezwungenes Miteinander bei Musik sund Gesang.

Wir wollen in Vorbereitung auf die anstehende Kirmes in Ruppach-Gold- hausen zusammen musizieren.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

HANDBALL Samstag, 09.06.2001 männliche D- und B-Jugend

15.00 Uhr: Abfahrt zum Zelten nach Holzheim, Ort: Bahnhof in Ruppach- Goldhausen; Anmeldung und weitere Auskünfte bei Oliver Köllig unter Tel. 02602/8950

Sonntag, 10.06.2001 männliche D-Jugend

9.30 Uhr: Turnier TuS Holzheim, Spielort: Rasensportplatz in Holzheim

männliche B-Jugend

12.00 Uhr: Turnier TuS Holzheim, Spielort: Rasensportplatz in Holzheim

Mittwoch, 13.06.2001

19.30 Uhr: Fortbildung Zeitnehmer und Sekretäre, Ort: Gaststätte Bür­gerstube in Bannberscheid; Wichtig: Zeitnehmer-/Sekretär-Ausweise nicht vergessen.

Donnerstag, 14.06.2001 männliche B-Jugend

13.00 Uhr: Teilnahme amTag des Handball, Ort: Freizeitgelände in Rup­pach-Goldhausen; Treffpunkt: Freizeitgelände in Ruppach-Goldhausen um 12.00 Uhr

Dienstag, 26.06.2001

19.30 Uhr: Fortbildung Zeitnehmer und Sekretäre; Ort: Sporthalle in Neu- wied-Engers; Wichtig: Zeitnehmer-/Sekretär-Ausweise nicht vergessen.

Trainingszeiten:

Herren (ab 17 Jahre): donnerstags 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr, neue Kreis­sporthalle in Montabaur

Alte Herren (ab 32 Jahre): neue Kreissporthalle in Montabaur Damen (ab 16 Jahre): montags 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr, neue Kreis­sporthalle in Montabaur

mB-Jugend (bis 1985): mittwochs 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr, neue Kreis­sporthalle in Montabaur

wC-Jugend (bis 1987): mittwochs 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr, Schulturn­halle in Ruppach-Goldhausen, montags nach Absprache, neue Kreis­sporthalle in Montabaur

mD-Jugend (bis 1989): freitags 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen

Minis (ab 5 Jahre): freitags Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Interessenten sind natürlich herzlich willkommen, da wir immer noch bemüht sind, die Abteilung weiter auszubauen, wie z.B. ab der kommen­den Saison mit einer 2. Herrenmannschaft. Weitere Informationen bei Oli­ver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Tel. 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich, oder unverbindlich bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen.

Hinweis:

Wir kooperieren bei unserem Angebot mit der Grundschule am Ahrbach in Ruppach-Goldhausen. Dort werden zur Zeit zwei Gruppen von Jungen und Mädchen trainiert. Freitags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr trainieren Kinder im Alter von 5 bis 8 Jahren unter der Leitung von Beatrix Linden, Tel. 02602/69091 und Annelie Born, Tel. 02602/81195, sowie von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Alter von 9 bis 11 Jahren unter der Leitung von Oli­ver Köllig, Tel. 02602/8950 und Franz Backes, Tel. 02602/69812. Wer Interesse hat, kann unverbindlich einmal vorbeischnuppem.

AUGST

Verbandsgemeinde Montabaur

und Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel

und Simmern

bei der Planung und Erschließung von Gewerbegebieten

Nach intensiven Verhandlungen war es am 01.06. so weit: Die Ortsbür­germeister Erich Schmidt (Simmern), Norbert Blath (Eitelborn) und Fritz Roggenbach (Neuhäusel) sowie der Erste Beigeordnete der Verbands­gemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, Unterzeichneten im Bürgermei­steramt in Simmern einen Vertrag (sog. Zweckvereinbarung) über ihre Zusammenarbeit bei der Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen.

Nach der Begrüßung der Ortsbürgermeister, Ortsbeigeordneten und Frak­tionsvorsitzenden der drei Ortsgemeinden sowie der Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden der Verbandsgemeinde Montabaur durch den Hausherrn, Ortsbürgermeister Erich Schmidt, erläuterte der Verhand­lungsführer, Beigeordneter Edmund Schaaf, das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages: