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frptlichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 tanphedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung ,m,,ub>- ° er ^beträgt 149 000 DM.

gart fi i an p 2001 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Orts- DieU wipn den Kindergarten am 31.7. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs

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feinde Horbach ^

Cftnehmigung der Haushaltssatzung

r, die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach Sich für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.

00Montabaur, 19.03.2001 Im Auftrag

Kreisverwaltung Diel

tos Westerwaldkreises ;l,A Az. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2001 bis 18.06.2001 hlj der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109 Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 22.03.2001 Weidenfeiler

Kindergartenzweckverband (S.) Verbandsvorsitzender

Gackenbach/Horbach

Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Horbach

Die Niederschrift über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Horbach vom 12.03.2001 und die der Unteren Jagdbehörde angezeigte neue Satzung der Jagdgenossenschaft Horbach liegen ab sofort beim Jagdvorsteher Win­fried Wilhelmi, Auf der Heide 5, 56412 Horbach und bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, im Zimmer-Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. Sie können beim Orts- bürgermeister und Jagdvorsteher Winfried Wilhelmi, Auf der Heide 5,56412 Horbach, während der Dienstzeiten und bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jagd­genossenschaft Horbach vom 12.03.2001 zwei Wochen und beginnt mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblatt.

Winfried Wilhelmi, Jagdvorsteher %

MGV wandert ins Gelbachtal

Wie schon im Info mitgeteilt, laden wir alle Mitglieder mit Anhang zu einer gemeinsamen Wanderung herzlich ein. Am Samstag, 07.07.2001, wollen wir um 14.00 Uhr am Vereinslokal starten und werden über Winden nach Weinähr wandern. In Winden wird gegen 16.00 Uhr eine Kaffeerast ein­gelegt. Danach wandern wir weiter nach Weinähr, wo in dem LokalGie- belhöll reserviert ist. Dort wollen wir nach einer Stärkung noch ein paar gemütliche Stunden verbringen. Den Heimweg braucht niemand zu fürch­ten, da wir durch einen Kleinbus in kleinen Gruppen nach Hause gebraucht werden. Die Wegverpflegung und der Rücktransport werden wir aus der Vereinskasse sponsern.

Also, gute Bedingungen für einen schönen Wandertag mit geselligem Aus- Wang. Um vernünftig zu planen und die Plätze in Weinähr zu reservieren, benötigen wir bis zum 02.06.2001 eure telefonische Anmeldung. Bitte nicht verschieben, sondern gleich anmelden unter 57107 oder 7355.

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BUCHFINKENLAND

Hübmgen

?S, ststunden der Gemeindeverwaltung

Aapellenstraße 5

S" ers, ags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

eon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5. 06439/901784

. . 06439/901807

MenÜr ^Bürgermeister

wenstlich und privat). .06439/901784

Vprm 0n * Buchfinkenlan dhalle.06439/6128

v J eun9 Buchfinkenlandhalle. 06439/1466

Nietung Grillhütte. 06439/7414

___ Nr. 22/2001

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Diens­tag, 05.06.2001, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus, Kapellenstraße 5, statt. Tagesordnung:

1. Öffentliche Sitzung

1 . Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 2000

3. Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 - 2005

4. Anerkennung als Schwerpunktgemeinde; Auftragsvergabe Mode­ration und Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

5. Auftragsvergabe für Sanierungsarbeiten am Hallendach

6. Fertigstellung des NeubaugebietesOberm Görgengarten in Hübin­gen; Beratung und Beschlussfassung über die Art des Ausbaus

7. Auftragsvergabe für Reparaturen an Wirtschaftswegen

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung 1 . Bauangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung

4. Bauangelegenheit

5. Grundstücksangelegenheit

6. Grundstücksangelegenheit

7. Verschiedenes

56412 Hübingen, 28.05.2001

Noll, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts­satzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 2001 vom 21.02.2001

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 20.02.2001 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.640.000,00 DM

in der Ausgabe auf.640.000,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.598.000,00 DM

in der Ausgabe auf.598.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf.250.000,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) .269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer .330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 DM

für jeden weiteren Hund.100,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haus­haltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 20.02.2001

Kreisvenwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2001 bis 18.06.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 21.02.2001 (S.) Noll

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Ortsbürgermeister

nur noch 21 Tage bis zum 21. Juni!

Dann eröffnet im Gemeindehaus u nser neuer Dorfladen!