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Wochenblatt VG Montabaur |

Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts­satzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 2001

vom 04.04.2001 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 30.03.2001 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im

Verwaltungshaushalt

....783.000. DM

in Hör inenaho auf .783.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.

....708.000, DM ....708.000,DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf.

.0,00 DM

...275.000,00 DM

§ 3 .. . Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) .269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer .330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.40,00 DM

für den zweiten Hund.120,00 DM

für jeden weiteren Hund.200,00 DM

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haus­haltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 30.03.2001 Im Auftrag

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel

Abt. 1 Az. 029/901.10 III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2001 bis 18.06.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 04.04.2001 ('S.) Wilhelmi

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Ver­bandsversammlung vom 12.02.2001 des Kindergartenzweckverban­des Gackenbach / Horbach für das Haushaltsjahr 1999 I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

421.546,27

0,00

421.546,27

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

421.546,27

421.546,27

Soll-Ausgaben

421.546,27

421.546,27

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

421.546,27

421.546,27

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur, 10.03.2000

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Schaaf

1. Beigeordneter

Entlastungsbeschluss

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 aufgestellte Jahres­rechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus haltsjahr 1999 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe lege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstel

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len bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit SZ - nach § 100 GemO erteilt. ermit dle Genehm,:

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Öffentliche Auslegung

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Zimmer 109, Konrad-Aden%

n Mnntabaur während der Kernarbeitszeit (montagsbisnj. Platz 8, 564 ^°Jfi .hr Ws 12 30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00Uhr wochs von 8.00 U 12 30 Uhr und von 14.00 Uhr bis

nerstags von S.00 uh bi 12 .30 Uhr) öffentlich aus.

sowie freitags »onaoo Uhr bs (&j

Montabaur, 070 f^ hand Verbandsvc -

Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach

Ortsgemeinde Horbach und Verbandsqemeinri. werke Montabaur erschließen Neubaugebiet Im Boden

. j. unrharh und die VerbandsgemeindewerKeMontabau

Die Ortsgemeinde °g b ^g ubauge bietIm Boden zu erschließen. Insge­haben begonnen, )ätze mit Größen zw. 500 und 650 Quadrate samt entstehen 19 ® ä $Jg befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde

Horbach Sese hat die Grundstücke vor Einleitung des Bebauungsfr Verfahrens erworben.

Vorangegangen waren intensive Beratungen zwischen Ortsgemeinderat Hot- bach und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Das ursprünglich vorgesehene BaugebietVor den Buchen hätte erschließungstechnische Probleme bereitet, so dass man sich für das GebietIm Boden entschied. Die Kosten für Straßenbau und Straßenbeleuchtung betragen 221.(1 DM. Diese sind von der Ortsgemeinde Horbach zu tragen. Die Kanalisa­tion (Trennsystem incl. Versickerungsbecken) kostet530.000 DM.Fürtfe Wasserversorgung sind 94.000 DM aufzuwenden. Diese Kosten tragen die Verbandsgemeindewerke. Für die Beseitigung des Niederschlags­wassers von der Fahrbahn beteiligt sich die Ortsgemeinde Horbach-wie vertraglich geregelt - an den Kosten der Abwasserbeseitigung.

Das Versickerungsbecken hat eine Grundfläche (Versickerungsfläche) von ca. 700 qm und ist bereits für einen möglichen 2. Bauabschnitt aus­reichend dimensioniert.

Die Bauarbeiten dauern ca. 5 Monate und sollen spätestens Mitte/Ende September abgeschlossen sein. Dann könnten die ersten privaten Bau­vorhaben beginnen.

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Ortsbürgermeister Winfried Wilhelmi und Erster Beigeordneter Edmund Schaaf besprechen vor Ort den Bauablauf der Erschließungsarbeiten.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts­satzung des Kindergartenzweckverbandes

Gackenbach/Horbach

für das Jahr 2001 vom 22.03.2001

Dre Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen,die ach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts ehorde vom 19.03.2001 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im

Y firwaltunnRhaMchaif

in der Einnahme auf. .475.000,- ^

in der Ausgabe auf.... 475.000, DM

Venil öaenshan.qhait

in der Einnahme auf ....5.000,DJJ

in der Ausgabe auf . ....5.000,-

festgesetzt. .

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