Wochenblatt VG Montabaur |
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 2001
vom 04.04.2001 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.03.2001 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im
Verwaltungshaushalt
....783.000.— DM
in Hör inenaho auf .783.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.
....708.000,— DM ....708.000,—DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf.
.0,00 DM
...275.000,00 DM
§ 3 .. . Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) .269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer .330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.40,00 DM
für den zweiten Hund.120,00 DM
für jeden weiteren Hund.200,00 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 30.03.2001 Im Auftrag
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel
Abt. 1 Az. 029/901.10 III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2001 bis 18.06.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 04.04.2001 ('S.) Wilhelmi
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 12.02.2001 des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach / Horbach für das Haushaltsjahr 1999 I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
421.546,27
0,00
421.546,27
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
421.546,27
421.546,27
Soll-Ausgaben
421.546,27
421.546,27
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
421.546,27
421.546,27
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 10.03.2000
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Schaaf
1. Beigeordneter
Entlastungsbeschluss
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus haltsjahr 1999 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe lege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstel
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len bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit SZ - nach § 100 GemO erteilt. ermit dle Genehm,:
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Öffentliche Auslegung
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Zimmer 109, Konrad-Aden%
n Mnntabaur während der Kernarbeitszeit (montagsbisnj. Platz 8, 564 ^°Jfi .hr Ws 12 30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00Uhr wochs von 8.00 U 12 30 Uhr und von 14.00 Uhr bis
nerstags von S.00 uh bi 12 .30 Uhr) öffentlich aus.
sowie freitags »onaoo Uhr bs (&j
Montabaur, 070 f^ hand Verbandsvc -
Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach
Ortsgemeinde Horbach und Verbandsqemeinri. werke Montabaur erschließen Neubaugebiet “Im Boden”
. j. unrharh und die VerbandsgemeindewerKeMontabau
Die Ortsgemeinde °g b ^g ubauge biet “Im Boden” zu erschließen. Insgehaben begonnen, )ätze mit Größen zw. 500 und 650 Quadrate samt entstehen 19 ® ä $Jg befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde
Horbach Sese hat die Grundstücke vor Einleitung des Bebauungsfr Verfahrens erworben.
Vorangegangen waren intensive Beratungen zwischen Ortsgemeinderat Hot- bach und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Das ursprünglich vorgesehene Baugebiet “Vor den Buchen” hätte erschließungstechnische Probleme bereitet, so dass man sich für das Gebiet “Im Boden” entschied. Die Kosten für Straßenbau und Straßenbeleuchtung betragen 221.(1 DM. Diese sind von der Ortsgemeinde Horbach zu tragen. Die Kanalisation (Trennsystem incl. Versickerungsbecken) kostet530.000 DM.Fürtfe Wasserversorgung sind 94.000 DM aufzuwenden. Diese Kosten tragen die Verbandsgemeindewerke. Für die Beseitigung des Niederschlagswassers von der Fahrbahn beteiligt sich die Ortsgemeinde Horbach-wie vertraglich geregelt - an den Kosten der Abwasserbeseitigung.
Das Versickerungsbecken hat eine Grundfläche (Versickerungsfläche) von ca. 700 qm und ist bereits für einen möglichen 2. Bauabschnitt ausreichend dimensioniert.
Die Bauarbeiten dauern ca. 5 Monate und sollen spätestens Mitte/Ende September abgeschlossen sein. Dann könnten die ersten privaten Bauvorhaben beginnen.
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Ortsbürgermeister Winfried Wilhelmi und Erster Beigeordneter Edmund Schaaf besprechen vor Ort den Bauablauf der Erschließungsarbeiten.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes
Gackenbach/Horbach
für das Jahr 2001 vom 22.03.2001
Dre Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen,die ach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts ehorde vom 19.03.2001 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im
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in der Einnahme auf. .475.000,- ^
in der Ausgabe auf.... 475.000,— DM
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in der Einnahme auf ....5.000,—DJJ
in der Ausgabe auf . ....5.000,-
festgesetzt. .
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