Wochenblatt VG Montabaur
Nr -20/2to
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Erhebung von Einwendungen versäumt hat. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt; sie können ihm ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post übersandt werden, wenn er aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage ist, die Briefwahlunterlagen selbst abzuholen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Wahlscheinbüro (Rathausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss) beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl.
56410 Montabaur, 07.05.2001 Dr. Possel-Dölken
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
zugleich als Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findeun Montabaur am Dienstag, 22.05.2001, um 19.30 Uhr im großen Saal im Haus Mons Tabor statt Tagesordnung
1. Bericht des Bürgermeisters über die allgemeine Situation der Stadt (u.a. Haushaltsplan 2001)
2. Bericht und Vorstellung der Bebauung Tiefgarage Süd/ehem. Platz Decker
3. Sachstandsbericht zum Stand der Entwicklungsmaßnahme “ICE- Bahnhof"
4. Bericht zum Umbau des Altenheimes
5. Bericht über allgemeine Angelegenheiten der Verbandsgemeinde durch den Ersten Beigeordneten Herrn Schaaf
6. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
56410 Montabaur. 03.05.2001 Dr. Possel-Dölken
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Hospitalfonds
der Stadt Montabaur für das Jahr 2001 vom 10.05.2001
I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.04.1966 (GVBI. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.05.1972 (GVBI. S. 179) in Verbindung mit §98 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.02.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldes als Aufsichtsbehörde vom 07.03.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.8.500 DM
in der Ausgabe auf.8.500 DM
festgesetzt.
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.523.900 DM
in der Ausgabe auf .523.900 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht beansprucht.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt §4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
56410 Montabaur, 07.05.2001 / m Aufträge
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Maerten
Abt 2-20- Az. 950-04
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.05.2001 bis 31 05 2001 im “Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH”, in der Verwaltung, Bahnhofstr. 69, 56410 Montabaur während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08 00 Uhr hk 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.
56410 Montabaur, 10.05.2001 Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und
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2 die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Rom • i rates (§ 34 GemO) en,e "*l
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zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVBI. s.i W J
Stadtrat Montabaur tagte am 03 . 04.2001
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für h» Haushaltsjahr 2001 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 20« - 2004 verabschiedet ^
Haushaltsrede des Bürgermeisters
In seiner Haushaltsrede führte Dr. Possel-Dölken aus, dass der Ve» tungshaushalt ein Volumen von 28.348.000,00 DM habe; dies seinu geringfügig mehr - nämlich 0,19 Prozentpunkte - als im vergangenen Jfo Die Gewerbesteuer habe man mit 9,5 Mio. DM veranschlagt, wenngleich die Einnahmesituation im Moment noch nicht sicherstelle, dass mandie- se Höhe auch erreiche. Der Anteil an der Einkommensteuer müsse all« dings um ca. 425.000,00 DM niedriger, auf ca. 6,9 Mio. DM angesetztwer- den. Die Grundsteuer sei mit 2.693.000,00 DM angesetzt, sodassinetwa der Ausfall bei der Einkommenssteuer kompensiert werden könne. Dadie Verbandsgemeinde die Umlage um einen Prozentpunkt herabgeseta habe, seien die Ausgaben hier um 200.000,00 DM niedriger. Demgegenüber müsse man allerdings eine höhere Gewerbesteuerumlage ii Höhe von 167.425,00 DM zahlen, so dass diese Einsparung dort wieder “aufgezehrt'’ werde. Bei den Personalkosten ergebe sich gegenüber den Jahr 2000 - insbesondere wegen der Personalkostenerhöhung beimBau- hof und der Pflege der Sportanlagen und Freiflächen - ein Mehrbedarfvon 217.972,00 DM.
Trotz sparsamer Mittelansätze habe man keinen Ausgleich im Verwaltungshaushalt herbeiführen können, daher bleibe das Sparen “Richtschnur” auch für das neue Jahr 2001 und sicherlich noch darüber hinaus, so der Vorsitzende weiter. Dies gelte insbesondere im Verwaltungshaushalt, denn man habe - um einen Ausgleich erreichen zu können-eins Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 482.000,00 DM veranschlagen müssen. Dies sei praktisch eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes, die natürlich nicht einer gesunden Haushaltsführung entspreche. Man hoffe jedoch, dass sich dies in den nächsten Jahren bessere. Das erfordere aber auch eine sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsstellen im Haushaltsplan.
Der Vorsitzende fuhr fort, dass der Vermögenshaushalt ein Volumenvon 10.860.000,00 DM habe. Mit dieser Summe würden die Investitionen ein Volumen erreichen, das deutlich über dem des Vorjahres liege (39% mehr). Dieses relativiere sich jedoch, wenn man die Zuweisungendes Landes für den Business Park von 583.000,00 DM und die Weiterleitung dieses Betrages an die Stadtentwicklung GmbH mit ihrem durchlaufenden, einmaligen Charakter, außer Acht lasse. Somit verbleibe nach Abzug der Tilgungsleistungen und der Zuführung zum Verwaltungshaushalt eine Investitionssumme von rd. 9,32 Mio. DM.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hob einige wichtige Baumaßnahmen hervor, für die Mittel im Jahr 2001 bereitgestellt werden sollen:
Sportplatzumbau in Horressen. 200 . 000,00 DM
Zuweisung an Hospitalfonds
(für Umbau Altenheim). 850 . 000,00 DM
Stadtsanierung 350.000,00 DM Stadtentwicklungsmaßnahme “ICE-Bahnhof” 1.300.000,00 DM Erschließung des Baugebietes
“Christches Weiher”.450.000,00 DM
Erschließung des Baugebietes
“Verlängerte Südstraße”..
Stadtteil Eigendorf. 608 . 000,00 D
Heideweg, Stadtteil Horressen.495.000,00
Sanierung/Neuanschaffung von
Toilettenanlagen. 460 . 000,00
Die Realisierung aller Maßnahmen sei allerdings nur durch eine Kj.' aufnahme von 4.024.000,00 DM möglich. Die Aufnahme der Fremcni erscheine jedoch in einem anderen Licht, wenn man sich vor „ A .“? -j». te, dass ein Teil der Investitionen als “Vorfinanzierungen (u. werb/Ausgleichszahlungen in den Umlegungsverfahren “Verlange “ Straße” und “Fanggartenhohl”) anzusehen seien. Der Ankauf vo stücken führe zwar im Moment zu einer außergewöhnlichen ^ des Haushaltes 2001, jedoch rentiere er sich, wenn mittel hLG rund -
ausgewiesen werde und es zu einer Verwertung/Veräußerung u
stücke komme.
Stellungnahmen der Fraktionen . ^
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Hermann Jacoby, stel! te J" öae(is . Haushaltsrede fest, dass die Einnahmen und Ausgaben IITI |ahren .vor- und Verwaltungshaushalt - wie in den vorausgegangenen ^ sichtig angeschätzt seien. Die zurückliegenden Haushalt j ,^. gezeigt, dass die Ansätze stets dem realen Geschehen wel n versprachen. Auch im vergangenen Jahr habe - trotz des ung
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