■M
ft*
• »
• >
Äl T ~
< .-■'S?'
Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
1 9/200|
von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der^ r ?trhrift?^raebracht waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niede s 9
werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten
Bebauungsplan -halfter
WEG "
ZEICHNEP : SCHER TEIL
yiün^elokl- "f/a/f(utyeg'
'•.. X.
yj.
V;. v
mm:.)']r
fi ■
;ern ■
- >■
\ ! .us
v\ :
m
' ( " ’W^
)'V«
■ y
_ E'.'v k -J J
)/<n’rm-r4 rl"” -L
Die Veröffentlichung im Wochenblatt Nr. 18/2001 v. 04.05.2001 bzgl. der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entfällt insoweit bzw. wird durch diese Veröffentlichung ergänzt. Die Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB im gleichen Wochenblatt bleibt unverändert bestehen.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Gackenbach, 07.05.2001
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 26.04.2001
Änderung des Bebauungsplanes “Halfterweg”
Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes “Halfterweg" nach § 2 Abs.1 und 4 BauGB. Gleichzeitig stimmte er dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Halfterweg” einschließlich Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die Textfestsetzung soll - abweichend von der Vorlage - folgendermaßen lauten: “Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind Nebenanlagen i. S. v. § 14 BauNVO sowie Garagen und offene Garagen (überdachte Stellplätze, Carports) nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen anzuordnen." Die Textpassage “... und sonstige Stellplätze ...” wird nicht aufgenommen.
Verfahrenstechnisch wird die Änderung im vereinfachtem Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt mit der Folge, dass von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gern. § 3 Abs.1 BauGB abgesehen wird. Darüber hinaus wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Beschlussfassung über die Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze von 320 v. H. auf 330 v. H.
Nach den Leitlinien für die kommunale Haushaltswirtschaft 2001 weist das Ministerium des Innern und für Sport darauf hin, dass in den Förderbereichen Investitionsstock, Städtebau, Sportstätten sowie Brandschutz, allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz die Einnahmequellen der Gemeinden ab dem Jahr 2001 dann als ausgeschöpft gelten, wenn der Hebesatz der Gewerbesteuer 330 v. H. nicht unterschreitet. Der Ortsgemeinderat beschloss daher, den Hebesatz für die Gewerbesteuer vom 01.01.2001 an auf 330 v. H. zu erhöhen.
Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO
Der Ortsgemeinderat von Gackenbach stimmte der Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach 6 67 Abs. 2 GemO in der vorliegenden Form zu. *
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit inderrw gemeinde Gackenbach aufgrund der Einführung des Euro^
Dar nrtsnemeinderat beschloss die Änderung der Richtlinien zur cs j rung der Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Gackenbach in dervort genden Form (Umstellung auf den Euro).
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten^
Verlängerung des Fußweges vor d em Friedhof sowie zur
staltung der Einfahrt zum Friedhof 9*
Dip Verbandsgemeindeverwaltung - techn. Werke - hatte dieArbmto
beschränkt ausgeschrieben. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auf £ für den Bau eines Fußweges vor dem Friedhof sowie zur Neugestaltnn des d Einfahrtbereiches auf der Grundlage des vorliegenden Angebot 9 die billigstbietende Firma zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste 2un , Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 - 2005 ^ Der Ortsgemeinderat beschloss, für die nachfolgend genannten Mail nahmen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt bereit zu stelle?
vVochen
flirDur 1 Dorfes | Oer Ortf
I grundsä mit den niingsbi ziing vei
2001
25.000 DM 70.000 DM 10.000 DM 15.000 DM
- Erneuerung Kinderspielplatz in Dies (Spielgeräte).
- Umgestaltung des Kinderspielplatzes in Gackenbach
in einen naturnahen Erlebnisspielraum.
- Bauausgaben Gemeindehaus und Nebengebäude
(Renovierungsmaßnahmen).
- Erneuerung der Bruchsteinabdeckung auf der Mauer
an den Außenanlagen am Gemeindehaus.
- Verlängerung des Fußweges vor dem Friedhof und
Befestigung der Friedhofseinfahrt.25.000 DM
- Platzgestaltung “An der Pumpe".88.000DM
- Überarbeitung des vorhandenen Dorferneuerungskonzeptes
für den Ortsteil Gackenbach und Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für die Ortsteile Dies und Kirchähr.25.000 DM
- Anschaffung verschiedener Arbeitsmaterialien für das
Gemeindehaus (Flip-Chart, Overhead-Projektor).1.500DH
- PC und Drucker für Büro im Gemeindehaus. 3.000 DM
- Erneuerung Geländer in der Lindenstraße.8.000DM
2002
- Neuanlage der Pflanzbeete im Bereich der Außenanlagen
des Gemeindehauses.20.000 DM
- Ausbau eines Fußweges auf dem Friedhof.20.000DM
- Neuanlage der Pflanzbeete entlang der Gelbachstraße im Ortsteil Dies sowie der Grünanlage an der Einmündung
der Hübinger Straße in die Gelbachstraße.35.000DM
- Ausbau eines Fußweges im Baugebiet “Halfterweg -
Erweiterung” - Lindenstraße.60.000 DM
- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung
als Schwerpunktgemeinde.10.000 DM
- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde.10.000DM
2003
- Reparaturmaßnahmen an der Treppenanlage “Im Boden”.... 10.000DM
- Ausbau eines Fußweges zwischen
L 326 - Im Boden - Alte Hohl.60.000DM
- Erwerb von Bänken und Tischen für den Außenbereich.10.000DM
- Sanierungsmaßnahmen an den Parkplatzflächen
am Wild- und Freizeitpark... 25.000 DM
- Umbau-/Sanierungsmaßnahmen an der Grillhütte. 25 . 000 DM
- Planungen für die Ausweisung eines neuen Baugebietes ...20.000DM
- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung
als Schwerpunktgemeinde. 10.000 DM
- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde. 10 . 000 DM
2004
- Fertigstellung der Baustraßen im Baugebiet .
“Halfterweg - Erweiterung”. 200.000 OM
- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung u
als Schwerpunktgemeinde. 10 . 000 um
- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde.19-® D
2005
- Erschließung des neuen Baugebietes . ui .
“Unter dem Wasem”.Betrag noch nicht bexan
- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung nU
als Schwerpunktgemeinde. 100ÖP
- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang in nnoDM
mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde.
Anerkennung als Schwerpunktgemeinde a) Sachstand .
Der Ortsbürgermeister berichtete über ein Gespräch bei der j jLV
gemeindeverwaltung Montabaur. Den Ortsbürgermeistern una
geordneten der Buchfinkenlandgemeinden stellten sich auf bn n ^ r 0- I. Beigeordneten, Herrn Schaaf, zwei Büros vor, die die Dortm ,
Werkstatt sowie die Fortschreibung der Dorferneuerungskon F -
die Maßnahmenplanungen der als Schwerpunktgemeinden Kommunen übernehmen möchten.
Die Gesprächsteilnehmer sprachen sich dafür aus, die Dorfro® Werkstatt und die planerischen Beiträge sowie die FortschreiD a erneuerungskonzepte von diesen Büros durchführen zu las
Spree
dienstag
Gemeint
Ortsbürg
Änderun
neaeben
An all«
Unserer uns alle 1 dann mit leinehm wrunsa
MGV C
Am Freit se: 19.15 Die Prot
Kapellen
i donnerst: ifonC
jFax.
■Telefon C |(dienstlicl fonE jfemietu Itomietu
[Freizei
[An alle
rescht IMöfinen i pgesef
leinmal irr
[in Gerne -n, fris einu pstin F feubürgf "Iwich ausein. äume 2
Nüber
Nin

