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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

1 9/200|

von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der^ r ?trhrift?^raebracht waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niede s 9

werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten

Bebauungsplan -halfter

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Die Veröffentlichung im Wochenblatt Nr. 18/2001 v. 04.05.2001 bzgl. der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entfällt insoweit bzw. wird durch diese Veröffentlichung ergänzt. Die Veröffentli­chung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB im glei­chen Wochenblatt bleibt unverändert bestehen.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Gackenbach, 07.05.2001

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 26.04.2001

Änderung des BebauungsplanesHalfterweg

Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes Halfterweg" nach § 2 Abs.1 und 4 BauGB. Gleichzeitig stimmte er dem Entwurf zur Änderung des BebauungsplanesHalfterweg einschließlich Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Die Textfestsetzung soll - abweichend von der Vorlage - folgender­maßen lauten:Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind Nebenanlagen i. S. v. § 14 BauNVO sowie Garagen und offene Garagen (überdachte Stell­plätze, Carports) nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen anzuordnen." Die Textpassage... und sonstige Stellplätze ... wird nicht aufgenommen.

Verfahrenstechnisch wird die Änderung im vereinfachtem Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt mit der Folge, dass von der vorgezogenen Bür­gerbeteiligung gern. § 3 Abs.1 BauGB abgesehen wird. Darüber hinaus wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den text­lichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorge­bracht werden können.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschlussfassung über die Anhebung der Gewerbesteuerhebesät­ze von 320 v. H. auf 330 v. H.

Nach den Leitlinien für die kommunale Haushaltswirtschaft 2001 weist das Ministerium des Innern und für Sport darauf hin, dass in den Förder­bereichen Investitionsstock, Städtebau, Sportstätten sowie Brandschutz, allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz die Einnahmequellen der Gemeinden ab dem Jahr 2001 dann als ausgeschöpft gelten, wenn der Hebesatz der Gewerbesteuer 330 v. H. nicht unterschreitet. Der Ortsge­meinderat beschloss daher, den Hebesatz für die Gewerbesteuer vom 01.01.2001 an auf 330 v. H. zu erhöhen.

Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach stimmte der Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach 6 67 Abs. 2 GemO in der vorliegenden Form zu. *

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit inderrw gemeinde Gackenbach aufgrund der Einführung des Euro^

Dar nrtsnemeinderat beschloss die Änderung der Richtlinien zur cs j rung der Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Gackenbach in dervort genden Form (Umstellung auf den Euro).

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten^

Verlängerung des Fußweges vor d em Friedhof sowie zur

staltung der Einfahrt zum Friedhof 9*

Dip Verbandsgemeindeverwaltung - techn. Werke - hatte dieArbmto

beschränkt ausgeschrieben. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auf £ für den Bau eines Fußweges vor dem Friedhof sowie zur Neugestaltnn des d Einfahrtbereiches auf der Grundlage des vorliegenden Angebot 9 die billigstbietende Firma zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste 2un , Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 - 2005 ^ Der Ortsgemeinderat beschloss, für die nachfolgend genannten Mail nahmen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt bereit zu stelle?

vVochen

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I grundsä mit den niingsbi ziing vei

2001

25.000 DM 70.000 DM 10.000 DM 15.000 DM

- Erneuerung Kinderspielplatz in Dies (Spielgeräte).

- Umgestaltung des Kinderspielplatzes in Gackenbach

in einen naturnahen Erlebnisspielraum.

- Bauausgaben Gemeindehaus und Nebengebäude

(Renovierungsmaßnahmen).

- Erneuerung der Bruchsteinabdeckung auf der Mauer

an den Außenanlagen am Gemeindehaus.

- Verlängerung des Fußweges vor dem Friedhof und

Befestigung der Friedhofseinfahrt.25.000 DM

- PlatzgestaltungAn der Pumpe".88.000DM

- Überarbeitung des vorhandenen Dorferneuerungskonzeptes

für den Ortsteil Gackenbach und Erstellung eines Dorferneuerungs­konzeptes für die Ortsteile Dies und Kirchähr.25.000 DM

- Anschaffung verschiedener Arbeitsmaterialien für das

Gemeindehaus (Flip-Chart, Overhead-Projektor).1.500DH

- PC und Drucker für Büro im Gemeindehaus. 3.000 DM

- Erneuerung Geländer in der Lindenstraße.8.000DM

2002

- Neuanlage der Pflanzbeete im Bereich der Außenanlagen

des Gemeindehauses.20.000 DM

- Ausbau eines Fußweges auf dem Friedhof.20.000DM

- Neuanlage der Pflanzbeete entlang der Gelbachstraße im Ortsteil Dies sowie der Grünanlage an der Einmündung

der Hübinger Straße in die Gelbachstraße.35.000DM

- Ausbau eines Fußweges im BaugebietHalfterweg -

Erweiterung - Lindenstraße.60.000 DM

- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung

als Schwerpunktgemeinde.10.000 DM

- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang

mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde.10.000DM

2003

- Reparaturmaßnahmen an der TreppenanlageIm Boden.... 10.000DM

- Ausbau eines Fußweges zwischen

L 326 - Im Boden - Alte Hohl.60.000DM

- Erwerb von Bänken und Tischen für den Außenbereich.10.000DM

- Sanierungsmaßnahmen an den Parkplatzflächen

am Wild- und Freizeitpark... 25.000 DM

- Umbau-/Sanierungsmaßnahmen an der Grillhütte. 25 . 000 DM

- Planungen für die Ausweisung eines neuen Baugebietes ...20.000DM

- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung

als Schwerpunktgemeinde. 10.000 DM

- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang

mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde. 10 . 000 DM

2004

- Fertigstellung der Baustraßen im Baugebiet .

Halfterweg - Erweiterung. 200.000 OM

- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung u

als Schwerpunktgemeinde. 10 . 000 um

- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang

mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde.19-® D

2005

- Erschließung des neuen Baugebietes . ui .

Unter dem Wasem.Betrag noch nicht bexan

- Aktionen im Zusammenhang mit der Anerkennung nU

als Schwerpunktgemeinde. 100ÖP

- Planungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang in nnoDM

mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde.

Anerkennung als Schwerpunktgemeinde a) Sachstand .

Der Ortsbürgermeister berichtete über ein Gespräch bei der j jLV

gemeindeverwaltung Montabaur. Den Ortsbürgermeistern una

geordneten der Buchfinkenlandgemeinden stellten sich auf bn n ^ r 0- I. Beigeordneten, Herrn Schaaf, zwei Büros vor, die die Dortm ,

Werkstatt sowie die Fortschreibung der Dorferneuerungskon F -

die Maßnahmenplanungen der als Schwerpunktgemeinden Kommunen übernehmen möchten.

Die Gesprächsteilnehmer sprachen sich dafür aus, die Dorfro® Werkstatt und die planerischen Beiträge sowie die FortschreiD a erneuerungskonzepte von diesen Büros durchführen zu las

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