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Nr. 17/2001

VG Montabaur

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fttamakUonßtauer Adter" der flttianz-VenicherungsgeselUchafi

Fortsetzung der Pflanzaktion vom vergangenen Herbst am Kin- drqarten und Spielplatz Himmelfeld in Montabaur

Unter der Fahne der Aktion ihrer UmweltstiftungBlauer Adler hat die Generalvertretung der Allianz-Versicherungsgesellschaften in Montabaur ihre bereits seit Jahren üblichen Pflanzaktionen fortge­führt.

Am Ortsausgang von Eigendorf in Richtung Ransbach-Baumbach qenüber ^em ehemaligen Gelände der Fa. Oerlikon wird eine Grünanlage angelegt, die das Dorfbild und die Lebensqualität ver­schönern soll und deren neu gesetzter Baumbestand - vier Linden, drei Kastanien und sieben Vogelkirschen - von der Allianz-Gene­ralvertretung Montabaur gespendet worden ist. Am Montag, 23 04.2001, wurden sie mit Hilfe der Allianz-Vertreter und des städ­tischen Bauhofes gepflanzt. Darüber hinaus wurde dieses beson- dere Engagement für Mensch und Umwelt mit besten Wetterbe­dingungen belohnt, so dass die Pflanzaktion bei strahlendem Son­nenschein von den Vertretern der Allianz-Generalvertretung, Mathias Krumm und Ralph Noll, durchgeführt werden konnte.

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Von links nach rechts: Wilfried Paul vom städti­schen Bauhof und Ralph Noll und Mathias Krumm von der Allianz bei der Arbeit.

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Aufhebung der Sperrzeit

ärTden 2001 festgesetzten Kirmestagen der Stadt Montabaur, den

B Meilen und den einzelnen Ortsgemeinden in der Verbandsge- inde Montabaur

Allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für

I liehe Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Mon- r wird gern. § 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz 32.12.1971 (GVBI. S.274), in der z.Zt. geltenden Fassung, an den ire 2001 festgesetzten Kirmestagen der Stadt Montabaur, den Stadt- und den Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Mon- r allgemein aufgehoben.

3 baur, 19.04.2001

indsgemeindeverwaltung Montabaur nungsamt -

endsammelwocheJugend tut was ivom 01.05. bis 10.05.2001

|Auch dieses Jahr findet wieder die Haus- und Straßensammlung des Lan- B|ugendringes Rheinland-Pfalz statt, von Dienstag, 01.05.2001 bis Donnerstag, 10.05.2001.

BicheJugendgruppen (z. B. Pfadfinder, kath. oderevang. Jugend, Feu- hrjugend oder Musikjugend etc.) und Jugendinitiativen beteiligen sich anjieser Sammlung und dürfen die Hälfte des gesammelten Betrages für ^ene jugendpflegerische Maßnahmen behalten, ft.. notwend '9 e Ausgaben, wie Material für Ferienfreizeiten, Farbe für derpuanstrich des Gruppenraumes, Arbeitsbücher für Jugendarbeit etc. rannen damit gefördert werden. Von der zweiten Hälfte des Erlöses wer- spfgaben der Jugendarbeit der Jugendverbände in Rheinland-Pfalz naJfles Landesjugendringes selbst unterstützt sowie, ein namhafter für Projekte im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Behin- lpnarbeit, für Partner der Jugendverbände in der Entwicklungshilfe und per Bereiche zur Verfügung gestellt.

Tandesjugendring Rheinland-Pfalz bittet Sie, die Sammler/innen, die bhinc 13 6n ^' enst ehrenamtlich durchführen, wohlwollend und auf- E, h ^ zu em Pf an 9 en . da gerade die Jugend auf die Unterstützung

f - ' aie Erwachsenen angewiesen ist.

ammlung wurde mit Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdi- n Trier vom 10.10.2000 Az.: 23/191403/Bau erlaubt.

infp C r h v in i? igkeitsüberwachun 9

^erkom erb ? nds 9 emeinde Montabaur

#tde Mnntah n ^ oc ' ne lst in folgenden Bereichen der Verbandsge- ®r0rtsrhafif Ur mit G escbw indigkeitskontrollen innerhalb geschlos- ®achaempin/| l l ZU /o echrieri; Montab aur (einschließlich der Stadtteile), (Eitelborn KaHonh 1 H eili 9 enroth < Ruppach-Goldhausen), Augst

^Horbarh rrt- Neuhause| . Simmern), Buchfinkenland (Gacken- Iholbach iJr***! ^ isbac hgemeinden ( Girod, Görgeshausen, rt 9emein'dpn rM- rs f heic1, Nenter shausen, Niedererbach, Nomborn), r (Daubarh L Nl ® der ® lb art, Oberelbert, Welschneudorf), Gelbach- DSfelh. 3 . Holler - Stahlhofen, Untershausen).

aer Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind

insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah­renstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü­ber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bit­ten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

RisikoBerufsunfähigkeit

Informationen zum neuen Erwerbsminderungsrecht

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit keine Rente mehr, wenn Sie jünger als 40 Jahre sind. Durch solche und ähn­liche pauschale Aussagen sind viele Versicherte verunsichert. Welche Ansprüche bestehen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung? Ist es notwendig, eine private Zusatzversicherung abzuschließen? RisikoBerufsunfähigkeit

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet auch weiterhin Renten für Ver­sicherte, deren Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Richtig ist zwar, dass im Rahmen der Reform der Erwerbsminderungsrenten die bisherige Rente wegen Berufsunfähigkeit für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, entfallen ist. Es handelt sich um einen Anspruch, der rela­tiv selten zum Tragen kommt (bei der LVA Rheinland-Pfalz sind lediglich rd. 0,6 Prozent aller gezahlten Renten Berufsunfähigkeitsrenten).

Eine private Absicherung macht nicht für alle Berufstätigen Sinn. Zunächst muss überlegt werden, ob eine Berufsunfähigkeit überhaupt eintreten kann oder ob in einem solchen Fall nicht schon eine Erwerbsminderung vor­liegt, die - wie bisher - einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Ren­tenversicherung begründet.

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stun­den täglich oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Wer weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden arbeiten kann, erhält die Rente wegen teilweiser Erwerbsmin­derung. Diese ist halb so hoch wie die volle Rente. Finden Betroffene kei­nen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz, wird auch in diesem Fall die volle Rente gezahlt. Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keinen Rentenanspruch. Neu ist, dass bei der Beurteilung der Lei­stungsfähigkeit der berufliche Status keine Rolle mehr spielt.

Beraten lassen

Die LVA Rheinland-Pfalz empfiehlt ihren Versicherten, sich bei der LVA beraten zu lassen, welche Leistungen die gesetzliche Rentenversiche­rung im Falle von Berufsunfähigkeit bietet. Nach der Beratung können die Versicherten abschätzen, ob sie sich zusätzlich für den Fall der Beruf­sunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung privat absichern wollen. Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Bera­tungsstellen und Versichertenältesten sowie die Kreis-, Stadt-, Gemein­de- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

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