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Nr. 16/2001

\jG Montabaur

. u p Bekanntmachung

1,6,11 des Ortsgemeinderates Gackenbach

itzung a ^ des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am Don- e nächste Sitzung ^ 19 30 uhr, im Gemeindehaus, Im Wiesen- jrstag. 26.04.zu

rund 1, statt.

aaesordnung:

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fdSdefBeiauung sp|ane s- H a» ter we 9 - 3 d 3 hiussfassung über die Anhebung der Gewerbesteuerhebesät- 4. 320 v H. auf 330 v. H.

M«uoiiieruna des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs 9

Smna der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Orts- gemeinde Gackenbach auf Grund der Einführung des Euros zum

Rpratunq 0 |jnd Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Verlängerung des Fußweges vor dem Friedhof sowie zur Neuge­staltung der Einfahrt zum Friedhof

Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 bis 2005 Verschiedenes

Neugestaltung der Kinderspielplätze in Gackenbach und Dies; Sach- stand

Bau einer Buswartehalle im Ortsteil Kirchähr; Sachstand Anerkennung als Schwerpunktgemeinde; Sachstand und Abstim­mung der weiteren Vorgehensweise

Neugestaltung des DorfplatzesAn der Pumpe; Sachstand und wei­tere Vorgehensweise

. Erneuerung des Geländers auf der Mauer in der Lindenstraße sowie Erneuerung der Mauerabdeckung an der Bruchsteinmauer am Gemeindehaus; Terminplanung und Arbeitseinsatz . Einebnung von Gräbern auf dem gemeindeeigenen Friedhof; Sach­stand

. Kirmes 2001; Sachstand

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1 . Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 25.01.2001 (nichtöffentlicher Teil)

2, Verschiedenes

(S.) Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

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[prechstunde des Ortsbürgermeisters

jnstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

imeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435

tsbiirgermeister privat.Telefon: 06439/7404

iderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt

)geben.

(entliehe Bekanntmachung

jufstellung des BebauungsplanesIm Boden

[der Ortsgemeinde Horbach

[Wer. Inkrafttreten gern. §§ 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)

L er Ortsgemeinderat von Florbach hat die Aufstellung des Bebauungs- ines im Boden am 14.02.2001 als Satzung beschlossen. Der Bebau-

n]ni n n< w ?. rde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am Of04.2001 (Az. 6/60-610/4.66.5 ) genehmigt.

fcanr^Q^ n ^ s ^ a ^ urdeda 0 eri können bei der Verbandsgemeinde Mon- jjir aua rr | t, Zi mmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8 . 56410 Monta­fon finn ioon?. r Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs Ihrnnri Jnn P hr und 14 - go ' 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 fenn pinno k" 8 ' 99 lJhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jeder-

JtaniarmfA 0 i werden - Jedermann kann über den Inhalt des Bebau- »splanes Auskunft verlangen.

Esw!rri S H Be 5 ann,machun 9 der Bebauungsplan in Kraft, ind 2 Ra!irDk 9ewiesen dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. iachtiirh Gezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann ächuna vhriw- W k' nn sie r ! icht inne rhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- Nel de Ah - 9 e 9 en äber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. ilb von siph^rfTk 9 sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- ^nieindp crhhei d k re , n seit die ser Bekanntmachung gegenüber der l°er Sachverh if l Ch geltend gemacht worden sind.

[ten oder den Man! ? e Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- lAuf di e y 0 . gel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. lNeEnt SC hLi n des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB l e nsnachtPiißn Ung - v ° n dur 9 h den Bebauungsplan eintretenden Ver- Enkrhan; SOWie üder d ' e Fälligkeit und das Erlöschen entspre- Qungsansprüche wird hingewiesen.