Nr. 16/2001
\jG Montabaur
. u p Bekanntmachung
1,6,11 des Ortsgemeinderates Gackenbach
itzung a eö ^ des Ortsgemeinderates Gackenbach findet am Don- e nächste Sitzung ^ 19 30 uhr, im Gemeindehaus, Im Wiesen- jrstag. 26.04.zu
rund 1, statt.
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f„dSdefBeiauung sp|ane s- H a» ter we 9 - 3 d 3 hiussfassung über die Anhebung der Gewerbesteuerhebesät- 4. 320 v H. auf 330 v. H.
M«uoiiieruna des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs 9
Smna der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Orts- gemeinde Gackenbach auf Grund der Einführung des Euros zum
Rpratunq 0 |jnd Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Verlängerung des Fußweges vor dem Friedhof sowie zur Neugestaltung der Einfahrt zum Friedhof
Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 bis 2005 Verschiedenes
Neugestaltung der Kinderspielplätze in Gackenbach und Dies; Sach- stand
Bau einer Buswartehalle im Ortsteil Kirchähr; Sachstand Anerkennung als Schwerpunktgemeinde; Sachstand und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
Neugestaltung des Dorfplatzes „An der Pumpe”; Sachstand und weitere Vorgehensweise
. Erneuerung des Geländers auf der Mauer in der Lindenstraße sowie Erneuerung der Mauerabdeckung an der Bruchsteinmauer am Gemeindehaus; Terminplanung und Arbeitseinsatz . Einebnung von Gräbern auf dem gemeindeeigenen Friedhof; Sachstand
. Kirmes 2001; Sachstand
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1 . Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 25.01.2001 (nichtöffentlicher Teil)
2, Verschiedenes
(S.) Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
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[prechstunde des Ortsbürgermeisters
jnstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
imeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435
tsbiirgermeister privat.Telefon: 06439/7404
iderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt
)geben.
(entliehe Bekanntmachung
jufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden”
[der Ortsgemeinde Horbach
[Wer. Inkrafttreten gern. §§ 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)
L er Ortsgemeinderat von Florbach hat die Aufstellung des Bebauungs- ines im Boden” am 14.02.2001 als Satzung beschlossen. Der Bebau-
n]ni™ n n< w ?. rde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am Of04.2001 (Az. 6/60-610/4.66.5 ) genehmigt.
fcanr^Q^ n ^ s ^ a ^ urdeda 0 eri können bei der Verbandsgemeinde Mon- jjir ’“ aua rr | t, Zi mmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8 . 56410 Montafon finn ioon?. r Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs Ihrnnri Jnn P hr und 14 - go ' 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 fenn pinno k" 8 ' 99 lJhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jeder-
JtaniarmfA 0 i werden - Jedermann kann über den Inhalt des Bebau- »splanes Auskunft verlangen.
Esw!rri S H Be 5 ann,machun 9 der Bebauungsplan in Kraft, ind 2 Ra!irDk 9ewiesen ’ dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. iachtiirh Gezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann ächuna vhriw- W k' nn sie r ! icht inne rhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- Nel de Ah - 9 e 9 en äber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. ilb von siph^rfTk 9 sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- ^nieindp crhhei d k re , n seit die ser Bekanntmachung gegenüber der l°er Sachverh if l Ch geltend gemacht worden sind.
[ten oder den Man! ? e Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- lAuf di e y 0 . gel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. lNeEnt SC hLi n des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB l e nsnachtPiißn Ung - v ° n dur 9 h den Bebauungsplan eintretenden Ver- Enkrhan; SOWie üder d ' e Fälligkeit und das Erlöschen entspre- Qungsansprüche wird hingewiesen.

