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Wochenblatt VG Montabaur

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg. Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

Montabaur, 14.03.2001 (Siegel) Reichling

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Stadtrat tagte am 01.02.2001

Aufstellung des BebauungsplanesAltstadt I - Erweiterung

Zunächst hatte der Stadtrat über Anregungen und Bedenken zu beraten und beschließen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegan­gen waren. Die Anregung des Investors, auf eine 50-%ige Dachbegrü­nung zu verzichten und dafür eine Anpflanzung von elf Bäumen und eine dreireihige Heckenbepflanzung zuzulassen, fand die Zustimmung des Stadtrates. Die für die Bebauung des Platzes Decker notwendige Ände­rung des Bebauungsplanes wurde vom Stadtrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Aufstellung des BebauungsplanesAltstadt II

Um die Bebauung von Grundstücken am Steinweg zu ermöglichen, stimm­te der Stadtrat dem Entwurf zur Änderung des BebauungsplanesAltstadt II zu.

Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begrün­dung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dau­er eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorge­tragen werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Trä­ger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten. Jahresabschluss 1999 Stadtentwicklung Montabaur GmbH Bei zwei Enthaltungen beschloss der Stadtrat. dem Jahresabschluss 1999 der Stadtentwicklung Montabaur GmbH in der vorgelegten Form zuzu­stimmen.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.1999 schließt mit einem Bilanzverlust von 193.099,97 DM sowie einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 93.099.77 und einer Bilanzsumme von 17.914.149.17 DM ab.

Der im Geschäftsjahr 1997 entstandene Jahresüberschuss in Höhe von 470.728.63 DM wird zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 663.828.40 DM auf die neue Rechnung vorgetragen.

Den Geschäftsführern. Dr. Paul-Josef Possel-Dölken und Dr. Paul Hütte, wurde Entlastung erteilt

Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Mon­tabaur für das Haushaltsjahr 1999 und Entlastung des Bürgermei­sters und der Beigeordneten

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Joachim Burth (CDU) gab den Ratsmitgliedern den Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur zur Kenntnis.

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hos­pitalfonds Montabaur wurden die Jahresrechnungen für das Jahr 1999 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bis­lang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Der Bericht der BauGrund. Bonn, für die städtebauliche Entwicklungs­maßnahmeICE-Bahnhof Montabaur für das Jahr 1999 und der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutsche Baurevision über die Sanie­rungstätigkeit der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH für 1999 fanden die Zustimmung des Stadtrates.

Gleichzeitig wurde dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem 1. Bei­geordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1999 gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.

Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft im Bereich des Stadtwal­des Montabaur

Der Stadtrat stimmte einstimmig einer Teilnahme an der Zertifizierung nach dem Verfahren der Pan-Europäischen Forstzertifizierung (PEFC) zu und beauftragte die Verwaltung, das Zertifikat bei PEFC Deutschland zu beantragen.

Widmung der VerkehrsanlageHorresser Berg in der Stadt Monta­baur-Horressen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landes­straßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 LStrG in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325), beschloss der Stadtrat ein­stimmig, die nachstehend bezeichnete Verkehrsfläche als Gemeinde­straße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke:

Bezeichnung

Verlaufend von - bis

Straße Horresser Berg (Flurstück 4)

Straße Horresser Berg (Flurstück 13)

Weg Flurstück 12

Straße K 150 (Flurstück 2) - Horresser Berg (Flurstück 13) StraßeHorresser Berg", Flur­stück 4

Straße "Horresser Berg", Flur­stück 13) - K 150

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1 5 . 12.2000

15.12.2000

Stadtrat tagte am 15.03.2001

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gab ein Schreiben des Landrates P Paul Weinert zur Kenntnis, in welchem dieser über das Ergebnis sp' Bemühungen, ein möglichst hohes Fahrgastpotential am ICE-Bahr?. Montabaur zu erreichen, informierte: ,nilQ f

Seit einigen Monaten verhandele er mit dem Verkehrsverbund Rhein U (VRM) über Möglichkeiten, die Nutzung der ICE-Strecke nach Frank?!! für Pendler attraktiv zu machen. KUr|

Der VRM habe ihm nun das Angebot unterbreitet, allen Personen die ein Monatskarte Montabaur-Frankfurt mit ICE-Zuschlag erwerben, die VRM Monatskarte für den Bereich der Stadt Frankfurt zu einem umknaDDtf Hälfte ermäßigten Preis abzugeben. Nach heutigen Tarifen würdefe bedeuten, dass Pendler dann für einen Gesamtpreis von etwa 465 DU beliebig oft zwischen Montabaur und Frankfurt mit dem ICE und inner!« der Stadt Frankfurt mit den Verkehrsmitteln des VRM fahren können Da! Angebot des VRM sei zunächst auf eine Pilotphase von zwei Jahren belri stet. Der VRM sei bereit, für den Bereich der Stadt Wiesbaden ein ver­gleichbares Angebot zu machen.

Weiterhin teilte der Landrat mit, dass dieses Angebot im Verkehrsausschuss des Kreistages auf große Zustimmung gestoßen sei. Er werde daher nun die praktischen Einzelheiten des Angebots mit dem Verkehrsverbund Rhein- Main verhandeln und dabei auch versuchen zu erreichen, dass für den Bereich der Stadt Mainz ein ähnliches Angebot gemacht werde.

Er gehe davon aus. dass mit einem solchen Angebot ein gewisser Teil der Pendler, die derzeit mit dem Auto fahren, zum Umsteigen in den ICE bewegt werden können.

Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Der Stadtrat wählte als Nachfolger für Uwe Storm als Mitglied des Umwelt­ausschusses Thomas Becker, als stellvertretendes Mitglied des Umwelt­ausschusses Pietra Anastasini und als stellvertretendes Mitglied des Bau­ausschusses Heike Hatzmann.

Änderung der Benutzungsordnungen für die Dorfgemeinschaftshal­len in der Stadt Montabaur

Zum 01.01.2002 wird der Euro (EUR) alleiniges Zahlungsmittel im Bereich der EU. Deshalb war es erforderlich, die in Benutzungsordnungen auf­geführten glatten DM-Beträge in glatte Euro-Beträge umzurechnen. Von der Verwaltung wurde berücksichtigt, dass diese Glättung nicht zu Lasten der Nutzer der Einrichtungen erfolgt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Änderung der Benutzungsordnun­gen für die Dorfgemeinschaftshallen in den Stadtteilen Eigendorf, Eschel­bach. Ettersdorf und für den Mehrzweckbereich der Schulturnhalle der Waldschule Montabaur-Horressen in der vorgelegten Fassung.

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur

Aufgrund der Euro-Einführung zum 01.01.2002 wurde es auch hier erfor­derlich, die in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit aufgeführ­ten glatten DM-Beträge in glatte Euro-Beträge umzurechnen.

Die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

III. Änderung des BebauungsplanesIm Hahn - Erweiterung

Von den Fraktionen wurde zunächst eine allgemeine Stellungnahme zur Änderung des BebauungsplanesIm Hahn - Erweiterung (Plangebietdes ehemaligen Möbelgeschäftes Hermes an der Ecke Alleestraße/Bahnhof­straße) abgegeben.

Der Stadtrat beriet über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung eingegangenen Anregungen und stimmte abschließend einstimmig dem Entwurf zur Änderung des BebauungsplanesIm Hahn - Erweite­rung und der Offenlage zu.

Änderung des Bebauungsplanes für ein Grundstück im Bereich Alter Galgen

Der Stadtrat beschloss einstimmig, den BebauungsplanAlter Galgen durch eine Änderung der zeichnerischen Festsetzungen für ein Grund­stück in diesem Gebiet zu ergänzen und stimmte dem vorgelegten Ent­wurf zu. Dem Grundstückseigentümer wird damit eine Erweiterung sei­nes dort ansässigen Betriebes ermöglicht.

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wurde verzichtet, da durch die Ände­rung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begrün­dung und den ergänzten textlichen Festsetzungen für die Dauer eines

Monats öffentlich auszulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wuro

gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange zu unterrichten.

Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährung von Zuschüssen zu Seniorenfahrten und Seniorenfreizeiten

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§ 1 - Voraussetzung der Förderung

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