Wochenblatt VG Montabaur
ausgabereste 0,00 0,00 0,00
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.569.591,74 465.596,102.035.187,84
Überschuss/Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Festgestellt:
Montabaur, 10.03.2000 Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.03.2001 bis 28.03.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur. 12.01.2001 (Siegel) Flosdorf
Ortsgemeindeverwaltung Holler Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler
für das Jahr 2001
vom 07.03.2001
1.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 02.03.2001 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.557.000,00 DM
in der Ausgabe auf.1.557.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.878.000,00 DM
in der Ausgabe auf.878.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf .0 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf.0 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer .330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 02.03.2001 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Auftrag:
Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.03.2001 bis 28.03.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 07.03.2001 (Siegel) Flosdorf
Ortsgemeindeverwaltung Holler Ortsbürgermeisterin
34
Nr - 11/2001
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderat«* Holler vom 20.02.2001 rates
Ausbauart der Lindenstraße
Die Vorsitzende informierte, dass sich bei der Anliegerversammlung 14 Anlieqer für Pflaster und 7 Anlieger für Bitumen ausgesprochen haben und dass laut Kostenermittlung des Planungsbüros eine Ausführung in Pflaster preiswerter ist. Der Vertreter der Verbandsgemeindeverwattunq Montabaur erläuterte daraufhin ausführlich das Für und Wider beider Ausführungen. Abschließend entschloss sich der Ortsgemeinderat, den Aus-
Um festzustellen, ob die vorhandene Schwarzdecke in der Lindenstraße Asbest enthalte, wurde ein Geologe diesbezüglich befragt. Dieser hält es für sehr unwahrscheinlich, dass sich in der dortigen Schwarzdecke Asbest befindet. Diese Auffassung wurde von den Mitgliedern des Ortsgemeinderates geteilt. Der Ortsgemeinderat beschloss daher, auf eine Untersuchung der Schwarzdecke auf Asbest zu verzichten. Haushaltsrechnung 1999 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits am 30.11.2000 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushaltsund Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu geringfügigen Beanstandungen Anlass gab, die jedoch zwischenzeitlich behoben wurden. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1999 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 20.02.2001 erklärt. Zugleich wurde der Ortsbürgermeisterin, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1999 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung im Wochenblatt zur Kenntnis gegeben. Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.557.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 878.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.269 v. H.
Grundsteuer B.317 v. H.
Gewerbesteuer.330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund .50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblick 2000
Ausgehend von einem Rücklagenbestand zum 31.12.1999 von 1.003.467,40 DM sollen gemäß Haushaltsplan 2000 rd. 391.000,00 DM zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben entnommen werden, was einem Bestand von 612.467,40 DM gleichgekommen wäre. Tatsächlich ist aber nur eine Entnahme von 363.000,00 DM erforderlich, so dass mit einem Rücklagenbestand von ca. 640.000,00 DM gerechnet werden kann. Die gegenüber dem Haushalt positive Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass einige Investitionen nicht durchgeführt wurden bzw. es zu Einsparungen beim Grunderwerb kam.
Die Ortsgemeinde Holler bleibt weiterhin schuldenfrei.
Für die Aufstellung des Etats 2001 bilden erneut solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2001
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.435.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.557.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 878.000,00 DM Da zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben weder Kredite benötigt werden noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.603.000,00 DM um 46.000,00 DM auf nunmehr 1.557.000,00 DM. Der Rückgang der Einnahmen im Forstbereich sowie bei den Steuern zeichnen für das niedrigere Volumen verantwortlich.
Einnahmen
Die nach wie vor dominierende Rolle im Verwaltungshaushalt übernehmen die Einnahmen im Steuerbereich. Der Gesamtanteil an den Einnahmen beläuft sich auf 63,56 % (Vorjahr: 63,26%).

