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Geschwindigkeitsüberwachung wird auf Tempo 30-Zonen und Verkehrsberuhigte Bereiche ausgedehnt

Wochenblatt VG Montabaur

Nach der Übertragung der Zuständigkeit für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung zum 1. Februar wurden in den ersten Wochen nahezu ausschließlich die Ortsdurchfahrten und innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen in die Kontrollen einbezogen.

Bevor wir unsere Überwachungstätigkeit auf die Tempo 30 Zonen und Verkehrsberuhigten I Bereiche ausdehnen, möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal über die jeweils geltenden j Geschwindigkeitsbeschränkungen informieren:

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I

| Tempo 30-Zonen sind durch folgende Verkehrszeichen gekennzeichnet:

|

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ZONE

Zeichen 274.1 Zeichen 274.2

Beo«m der Zone mit Ende der Zone mit

zulässiger Höchstgeschwindigkeit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km gilt vom Beginn der Zone (Z. 274.1 StVO) j bis zu ihrem Ende (Z. 274.2), die Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht an jeder i Einmündung oder Kreuzung wiederholt.

Verkehrsberuhigte Bereiche sind an folgender Beschilderung zu erkennen:

Beginn Ende

eines verkehrsberuhigten Bereichs

A .r-

In Verkehrsberuhigten Bereichen ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, d. h. 5-7 km. Ebenso wie bei der Tempo 30-Zone gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung vom Beginn der Zone (Z. 325 StVO) bis zu ihrer Aufhebung (Z. 326 StVO).

Tempo 30-Zonen und Verkehrsberuhigte Bereiche wurden eingerichtet, um in Wohngebieten die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Lärm- und Abgasemissionen zu verringern und das Wohnumfeld zu verbessern. Neben der Ausweisung solcher Zonenregelungen kommt der Überwachung der Einhaltung geltender Regeln eine besondere Bedeutung zu, damit die beabsichtigten Verbesserungen nicht durch Schnellfahrer gefährdet werden.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich in Zukunft auf Geschwindigkeitskontrollen in allen innerörtlichen Straßen einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung

Ordnungsamt