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Nr. 10/2001

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^^hBriefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeinde- Wer niina einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag verW pinen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief s0W !f e m im unverschlossenen Wahlumschlag befindlichen Stimmzettel 1,11(1 un terschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl- ün . Lrhlaa anqegebenen Verbandsgemeindeverwaltung übersenden, !f e p^dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. In die- 3S Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen:

Eilbriefe aus der Samstagskastenleerung - also Wahlbriefe, die von den .Wählern ers t am späten Freitagabend bzw. Samstag zur Post gegeben den - erreichen die Wahllokale somit nicht mehr rechtzeitig und kön- indas Wahlergebnis nicht mehr einbezogen werden.

. Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeindever- «Itunq oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden (§ 4 A bs. 1 des Landeswah Igesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her­beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.

1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Montabaur, 05.03.2001 Dr. Possel-Dölken

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Bekanntmachung zur Wahl des Landrates des Westerwaldkreises

Am Sonntag, 25.03.2001, wird die Wahl des Landrates des Westerwald­kreises durchgeführt.

Die Wahlhandlung dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die verhindert sind, am Wahltag den Wahlraum aufzu­suchen, können noch bis Freitag, 23.03.2001, 18.00 Uhr

einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeinde­veraaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Wahlscheinbüro (Rat- hausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss) beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsu­chendes Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig­keiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

Wahlbriefe aus der Samstagskastenleerung - also Wahlbriefe, die von den Wählern erst am späten Freitagabend bzw. Samstag zur Post gegeben werden, - erreichen die Wahllokale somit nicht mehr rechtzeitig und kön­nen in das Wahlergebnis nicht mehr einbezogen werden.

Oer Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeindever­waltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Zur Wahl erhält der Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber seine Stimme gelten soll, bhält kein Bewerber mehr als die Hälfte aller gültig abgegebenen Stim­men, findet am

Sonntag, 08.04.2001, von 08.00 bis 18.00 Uhr,

eine Stichwahl statt

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich, f Bnetwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ra,e St| mmbezirke der Stadt Montabaur ab 15.00 Uhr ! m Sitzungssaal Altbau

Inn Besprechungszimmer Neubau (ehemaliges Trauzimmer)

' m p lurbereich 2. Stock Altbau

tos Rath;

56410 Mi

auses, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, zusammen.

ontabaur, 05.03.2001

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister als Wahlleiter

Abwasserzweckverband Bad Ems

Die 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems findet am Mittwoch, 14.03.2001, 17.00 Uhr im großen Sit­zungssaal des Rathauses in Bad Ems, Bleichstraße 1, statt.

Die Sitzung beginnt bei trockener Witterung um 17.00 Uhr mit einer Orts­besichtigung der BaumaßnahmeAbwassertechnischer Anschluss der Ortsgemeinde Frücht an die Verbundkanalisation des Abwasserzweck­verbandes". Treffpunkt ist der Parkplatz am Ortseingang der Ortsgemein­de Miellen (aus Richtung Friedrichssegen kommend). Die Sitzung wird dann im Rathaus Bad Ems gegen 17.45 Uhr fortgesetzt. Bei Regen beginnt die Sitzung um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Bad Ems. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil

1. Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erweiterung des Regenü­berlaufbeckens in Dausenau, Höhe Schleuse

2. Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermö­gensplanes im Wirtschaftsjahr 2001

3. Mitteilungen

4. Anfragen Nichtöffentlicher Teil

5. Vertragsangelegenheit - vorsorglich -

6. Mitteilungen

7. Anfragen

Bad Ems, 28.02.2001 Rink, Verbandsvorsteher

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und .14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Schiedspersonen

im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

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IV

Name der Schiedsperson bzw.

Telefon

des Vertreters

Schiedsperson:

Benno Philippi

02602/5590

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur

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Vertreter:

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Gregor Hommrich

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Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

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Schiedsperson:

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Reinhard Labonte,

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Schiedsperson:

Gregor Hommrich

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