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Wochenblatt VG Montabaur

Pflegedienste

Ambulanter Pflegedienst Ralf Sassenrath,

Am Tor 11, 56412 Oberelbert:

Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, unverbindli­che, neutrale Beratung, qualifiziertes Fachpersonal.

Sie erreichen uns werktags sowie an Wochenenden und Feiertagen unter Telefon 02608/659, Funktelefon 0171/7539189

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf

Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505, Funktelefon 0171/4945275

Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod

Telefon:... Mobilfunk: E-Mail:.

SSt_Wd@caritas-

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06435/961

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Lanqzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach ab,' Krankenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszenlrum für pfC de Angehörige, Aarstraße 56368 Katzenelnbogen, Telef* 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

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Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24 Stunden Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus.

56235 Ransbach-Baumbach. 02623/807241

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ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681

Caritas-Sozialstationen (AHZ)

Wir leisten:

Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirt­schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.

Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur

Telefon:.02602/1606-21

Mobilfunk:.0171/9723348

E-Mail:. SSt_MT@caritas-westerwald.de

Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeindene:

Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Großholbach. Nomborn, Nenters­hausen, Heilberscheid. Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinhol­bach), Boden

Öffentl. Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung

i.

Am Sonntag, 25.03.2001, findet die Wahl zum 14. Landtag Rheinland- Pfalz statt.

Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

II.

a) Die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Gackenbach, Girod, Görges­hausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Stahlhofen, Untershausen und Wel­schneudorf bilden jeweils einen Stimmbezirk.

b) Die Ortsgemeinden Eitelborn. Nentershausen und Simmern bilden jeweils zwei Stimmbezirke.

c) Die Stadt Montabaur ist in 16 Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis zum 04.03.2001 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahl­raum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.

III.

Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Lan­desstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vorna­mens, Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und

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Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bielei qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich. Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/10183 oder 101841.

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2.

Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sieeine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlä­gen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kuß­bezeichnung verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vor­namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeu­tig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerbefir oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll, und ihre Landesstimme in der Weise,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie geltens» Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahl­zelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn­zeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfol gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimnnbez |r sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Stimmbezirke der Stadt Montabaur ab 15.00 Uhr im Sitzungssaal Altbau

im Besprechungszimmer Neubau (ehemaliges Trauzimmer) im Flurbereich 2. Stock Altbau

des Rathauses, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, zusammen.

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