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Kath. Pfarramt St. Laurentius, Nentershausen
Üfttlfpbetstag 6 der Frauen am Freitag, 02.03.2001,19:00 Uhr in der Pfarr- W hp Nentershausen “Voneinander lernen - miteinander beten - gemeinem handeln” - Frauen aus Samoa (Inselstaat im Pazifischen Ozean) laden c 7 um gemeinsamen Gebet ein. Den Blick über den eigenen Kirchturm ü’nnijs weiten will uns diese Gebetsstunde, die auf der ganzen Welt evan- oTche und katholische Christen miteinander verbindet. Wie auch in den 9 nanaenen Jahren beten die Frauen aus Nentershausen, Eppenrod i cpibach Nomborn, Heilberscheid, Niedererbach, Görgeshausen, Stei- efrenz Weroth gemeinsam in der Pfarrkirche zu Nentershausen.
Bitte Fahrgemeinschaften bilden: Nomborn: Abfahrt: 18.30 Uhr Bushal-
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SAMSTAG, 03.03.2001,17.00 Uhr Salve 1 Fastensonntag:
SONNTAG, 04.03.2001,10:30 Uhr Hochamt, 3. Seelenamt: Maria Waletz- ke 3 Seelenamt: Karl Wolf, Amt: Alfons Kaiser und Angehörige/Therese und Anna Mayer/Maria Munsch und Sohn Thomas, Therese Hübinger und Geschwister/Emil und Hilde Reusch, Alwin Metternich, lebende und ++ Anaehörige/Elisabeth und Johann Opper und Schwiegersohn Richard/Eheleute Josef und Erna Heinz, 14.00 Uhr Taufgottesdienst - in die Kirche wird aufgenommen: Jannik Biebricher MONTAG, 05.03.2001,19.00 Uhr Amt: Josef Weidenfeller und ++ Angehörige
Nomborn:
1. Fastensonntag
SONNTAG, 04.03.2001, 9:00 Uhr Hochamt: Eheleute Josef und Katharina Speier, Tochter Margarethe und ++ Angehörige/f. d. ++ der Farn. Klein - Sabel, Kullmann - Caruso/Klaus und Wolfgang Herrmann und Großeltern/Walter Ortseifen
DIENSTAG, 06.03.2001,19:00 Uhr Amt: Lebende und ++ der Farn. Hübinger - Weidenfeller / Dankamt Heilberscheid 1. Fastensonntag
SONNTAG, 04.03.2001, kein Gottesdienst
MITTWOCH, 07.03.2001,19:00 Uhr Amt: Eheleute Peter und August Meu- er unC | ++ Angehörige/Eheleute Thome - Schneider
Gottesdienste im Pastoralen Raum:
SAMSTAG, 03.03.2001, Hundsangen: 18:00 Uhr; Görgeshausen: 18:00 Uhr SONNTAG, 04.03.2001, Steinefrenz: 9:00 Uhr, Niedererbach: 10:30 Uhr, Dreikirchen: 10:30 Uhr
Kollekte: Samstag/Sonntag, 03704.03.2001, für die Gemeinde Musikalische Gestaltung der Fastenvesper in der Fastenzeit Wie im letzten Jahr, so sollen auch dieses Jahr wieder in den einzelnen Pfarrkirchen des Pastoralen Flaumes an den Fastensonntagen vom Pasto- ralteam, den Kirchenchören und den Organisten gestaltete Fastenvespern mit einer Fastenpredigt stattfinden. Das Thema der Fastenpredigt wird sein: “Die Propheten und Prophetinnen des Alten Bundes”.
1. Fastensonntag, 04.03.2001,18:00 Uhr in Steinefrenz
Musikalische Gestaltung: Kirchenchor Steinefrenz und Organist Jürgen
Theis; Predigt: Pastoralreferentin Waltraud Malm
Die Bücherei in Nentershausen ist wieder dienstags von 16:00 Uhr bis
17:30 Uhr und samstags von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet.
Die bestellten Gebetbücher können während der Öffnungszeiten der Bücherei abgeholt werden.
Basteln für den Osterbasar:
Montag, 05.03.2001,20:00 Uhr. Alle, die mithelfen wollen, sind ganz herzlich ins Jugendheim, Nentershausen (unten) eingeladen.
Lektorenschulung
am Mittwoch, 07.03.2001,20:00 Uhr im Jugendheim, Nentershausen Abendgebet in Niedererbach in der Kirche: donnerstags 19.30 Uhr Bitte vormerken:
Einkehrtag der Frauen mit Pfarrer Lixenfeld in:
Nentershausen: MITTWOCH, 14.03.2001, ab 14:00 Uhr im Jugendheim Nomborn/Heilberscheid: Mittwoch, 21.03.2001, ab 14:00 Uhr in Nomborn
Pfarrer Klaus Krechel und Kaplan Matthias Struth, Anschrift: Rheinstraße 8, 56412 Nentershausen, Telefon 0 64 85/18 36 30 Kath. Pfarramt St. Laurentius, 56412 Nentershausen, Rosenstraße 13, Telefon 0 64 85/2 29, Fax 0 64 85/41 31
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: montags bis freitags, 9:00 bis 13:00 Uhr und nachmittags von 15:00 bis 18:00 Uhr. Am Mittwoch-, Donnerstag- und Freitagnachmittag ist geschlossen!
Rent - a - Chor in Hundsangen
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, eine Gruppe des Jugendcho- res “Psalite” für einen Tag zu “mieten”. Dies haben wir in unserem Pastoralen Raum” genutzt, und daher findet am Samstag, 03.03.2001, ein ganzer Tag mit dieser Gruppe statt. Wir beginnen um 10.00 Uhr im Sebastianssaal. Der Chor singt mit uns “Neue geistliche Lieder 1 , eine Art der Kirchenmusik, die besonders die Jugendlichen und die Junggebliebenen ansprechen soll. Er übt mit uns den ganzen Tag bis zur Abendmesse urn 18.00 Uhr in St. Goar, Hundsangen. Dieser Gottesdienst wird von uns mit allen Sängerinnen mitgestaltet, so dass wir alle einen Gottesdienst mit Neuen geistlichen Liedern” erleben können. Und wer weiß, vielleicht singen wir dann das eine oder andere Lied immer mal wieder in unseren Gottesdiensten... Für Mittagessen und Kaffee ist gesorgt. Da ur nehmen wir einen Betrag von 10,00 DM. Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte bis zum 02.03.2001 im Pfarrbüro Hundsangen, Tel. 06435/8154.
Nr. 9/2001
Kath. Pfarramt St. Katharina, Niedererbach
Gottesdienstordnung Niedererbach
SONNTAG, 04.03.2001, 1. Fastensonntag - Kindergottesdienst, 10.30 Uhr Hochamt für die Gemeinde, Amt für Theo Theis, Eltern, Schwiegereltern und verstorbene Angehörige, Amt für Eheleute Toni und Rosa Ege- nolf und verstorbene Angehörige, Amt für die Verstorbenen der Farn. Scherer und Normann, Jahramt für Werner Hannappel und Vater - Kollekte für die Gemeinde; 18.00 Uhr Fastenvesper unter Mitwirkung des Kirchenchores für den pastoralen Raum in Steinefrenz/Pfarrkirche MITTWOCH, 07.03.2001, Frauengemeinschaftsmesse, 19.00 Uhr Amt für Maria Egenolf, bestellt vom Strick- und Häkelkreis, Amt für die Verstorbenen der Familien der Familien Müller und Scherer, Jahramt für Margarete Höhn, Eltern, Geschwister und alle verstorbenen Angehörigen - Kollekte miteinander teilen
DONNERSTAG, 08.03.2001,19.30 Uhr Abendgebet, stilles Gebet; 20.15 Uhr Komplet
FREIAG, 09.03.2001, 6.00 Uhr Frühschicht in Steinefrenz/Pfarrkirche; 18.00 Uhr Kreuzweg
SONNTAG, 11.03.2001, 9.00 Uhr Hochamt für die Gemeinde, Amt für Eheleute Hermann und Johanna Egenolf und Angehörige, Amt für Eheleute Adolf und Elisabeth Hastrich und verstorbene Angehörige, Amt für Eheleute Wilhelm und Maria Hassel, Amt für Adam und Franziska Bender, Söhne, Schwiegersohn und Schwiegertochter - Kollekte für die Gemeinde; 14.00 Uhr Taufe Nico Bongard und Friederike Madeleine Hell aus Görgeshausen; 18.00 Uhr Fastenvesper unter Mitwirkung des Kirchenchores für den gesamten pastoralen Raum Die diesjährigen Fastenvespern haben das Thema: Propheten des alten Testaments.
Gottesdienstordnung Görgeshausen
SAMSTAG, 03.03.2001, Kindergottesdienst, 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Eheleute Franz und Gertrud Schwarz und lebende und verstorbene Angehörige, Amt für Eheleute Karl und Katharina Petri, Amt für Justi- na und Heinrich Mayer und verstorbene Angehörige, 1. Jahramt für Werner Schmidt - Kollekte für die Gemeinde
SONNTAG, 04.03.2001,1. Fastensonntag, 18.00 Uhr Fastenvesper unter Mitwirkung des Kirchenchores für den past. Raum in Steinefrenz/Pfarrkirche
DIENSTAG, 06.03.2001, Frauengemeinschaftsmesse, 19.00 Uhr Amt für Farn. Burkard und Reifenscheidt und alle verstorbenen Angehörigen - Kollekte miteinander teilen
MITTWOCH, 07.03.2001,19.00 Uhr Kreuzweg
FREITAG, 09.03.2001,6.00 Uhr Frühschicht in Steinefrenz/Pfarrkirche
SONNTAG, 11.03.2001, 18.00 Uhr Fastenvesper unter Mitwirkung des
Kirchenchores für den past. Raum in Niedererbach/Pfarrkirche
Die diesjährigen Fastenvespern haben das Thema: Propheten des alten
Testamentes.
Allgemeines
Verwaltung informiert
Aus aktuellem Anlass bittet uns die Kreisstadt Limburg a.d. Lahn, einen Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn zu veröffentlichen, da vermehrt festgestellt wurde, dass Vereine und Institutionen aus unserem Verbandsgemeindebereich in der Kreisstadt Limburg “wild” plakatieren.
In dieser Gefahrenabwehrverordnung ist bezüglich des Plakatierens Folgendes geregelt.
§ 6 - Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Flächen Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Besprühungen und Werbemittel jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Einrichtungen (Plakatsäulen, Anschlagtafeln, etc.) anzubringen oder anbringen zu lassen.
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf die dem öffentlichen Bauordnungsrecht unterliegenden Anlagen der Außenwerbung nach § 13 der Hessischen Bauordnung.
(3) Wer Plakate, bei denen eine Plakatierung im Gebiet der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn zu erwarten ist, anderen Personen überläßt, hat diese Personen vor der Überlassung über das Plakatieren nach Abs. 1 zu belehren und sich die Vornahme der Belehrung unverzüglich schriftlich bestätigen zu lassen.
(4) Wer entgegen des Verbotes nach Abs. 1 Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Besprühungen oder Werbemittel anbringt oder hierzu veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft in gleichem Maße auch den Veranstalter, auf den auf den jeweiligen Plakaten, Anschlägen oder sonstigen Darstellungen gemäß Abs. 1 hingewiesen wird.
(5) Die Kreisstadt Limburg a.d. Lahn kann im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot nach Abs. 1 zulassen. Die Ausnahmen können mit Auflagen versehen werden. Die Vorschriften des Hessischen Straßengesetzes i. V. mit der Sondernutzungssatzung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn bleiben unberührt.

