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Montabaur

r on dabei auf folgendes hin:

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' se, tlen Thwird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer am o. a. Ver- jVors°rg |lcn ^Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beanspruchen iahren ri nU auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen stehen.

die Im Auftrag: Norbert Jung

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wird 94 Jahre

T^fnÜstaT 22.02.2001, feiert Frieda Merzig ihren 94. Geburtstag. | fr^Name n der Örtsgemeinde Stahlhofen darf ich ihr ganz herzlich gra-

l^hte i hr auch auf diesem Weg einmal ganz herzlich für die Mitar- ! in unserer Chronik danken. Sie ist die älteste Bürgerin unserer «Gemeinde und ich wünsche ihr alles Gute, vor allem eine weiterhin gute

* ^ esun ^ Hubert Diel, Ortsbürgermeister

!Josef Dennebaum wird 75 Jahre

im 2702 2001 , wird Josef Dennebaum 75 Jahre. Auch ihm möchte ich m Namen der Örtsgemeinde Stahlhofen ganz herzlich gratulieren und lim alles Gute, vor allem Gesundheit und noch viele schöne Jahre im Krei­se seiner Familie wünschen.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Stählwer Fastnacht

Im Circus geht es ziemlich rund, die Narren treibens ganz schön bunt,

Manege frei, jetzt noch einmal, lürShow und Tanz im Lindensaal.

Fastnachtssamstag, 24.02.2001, 20.11 Uhr, Showtanzabend im Linden­saal mit 10 Tanzgruppen.

Fastnachtssonntag, 25.02.2001, Fastnachtszug in Oberelbert, Treffpunkt 13,15 Uhr Parkplatz in Stahlhofen an der Kirche.

Rosenmontag, 26.02.2001, 17.00 Uhr Fastnachtsausklang im Foyer des ündensaales.

Seniorenfahrt nach Leutesdorf am Freitag, 02. März

Die Abfahrtszeiten für die Halbtagesfahrt nach Leutesdorf sind wie folgt: Daubach 13.10 Uhr, Stahlhofen 13.15 Uhr, jeweils Bushaltestelle.

Jahreshauptversammlung Alte Herren, Stahlhofen

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 03.03.2001 um 20.00 Uhr im Foyer des Lindensaales statt. Hierzu sind alle inaktiven und alle aktiven Mitglieder ganz herzlich eingeladen.

Es wäre schön, wenn wieder möglichst viele Mitglieder wie in jedem Jahr an dieser Versammlung teilnehmen würden.

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i/S\ Untershausen

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Backes

Kulturamt Westerburg 56452 Westerburg, 14.02.2001 Flurbereini

gungs- und Siedlungsbehörde .bereinigungsverfahren Holler VV2474H-HA.1.1 Öffentliche Bekanntmachung wbereinigungsverfahren Holler

DuTn der Rechts ' und Eigentumsverhältnisse

reil, Beschluss vom 26.07.1999 wurde die Einleitung des o.a. Flurbe- pngsverfahrens angeordnet.

taisäfhii* ! es, 9 es,el| t werden konnte, stimmen in zahlreichen Fällen die überpin C u ^ er hältnisse nicht mehr mit dem Inhalt des Grundbuches nerpinnlt ' Bsondere sind noch Grundstücke auf den Namen Verstorbe- odernnon* , e , n andere Grundstücksübertragungen durch Kauf, Tausch öbernnmm e t ' c ^ e Abtretung (Schenkung) sind noch nicht im Grundbuch Goindhnrh 611 ' Femer sir| d noch Grundpfandrechte und Belastungen im ichkeit aha ver 5 eic ^r iet * die nur noch grundbuchmäßig bestehen, in Wirk- r schon längst getilgt bzw. gegenstandslos geworden sind.

Nr. 8/2001

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Aufgabe der Betei­ligten selbst ist, für eine Berichtigung dieser Abweichungen zu sorgen, da'* ^ ec ^ e ' m * : ' ud:iere i n ig un gsverfahren berücksichtigt werden

Wir weisen weiter darauf hin, dass nach der Neuregelung des Kosten­rechts auf dem Gebiet des Grundbuchwesens die Berichtigung des Grund­buches durch Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers dann gebührenfrei ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erb­fall gestellt wird. Soweit für das Berichtigungsverfahren Erbscheine benötigt werden, können die Beteiligten diese zu einer ermäßigten Gebühr erhalten. Es wird empfohlen, von diesen Vergünstigungen weitgehend Gebrauch zu machen.

Wir bitten daher alle an obigem Verfahren Beteiligten, die Rechtsverhält­nisse bezüglich der dem Verfahren unterliegenden Grundstücke unver­züglich einer sorgfältigen Nachprüfung anhand von Grundbuchauszügen, Umschreibungsnachrichten und dergleichen zu unterziehen und sich hier­bei nötigenfalls bei dem Amtsgericht Montabaur - Grundbuchamt - von der Übereinstimmung der Grundbucheintragung von den tatsächlichen Verhältnissen zu überzeugen.

Wir weisen dabei auf folgendes hin:

Es wird gebeten, eventuell notwendig werdende Erbauseinanderset­zungsverträge, ebenso Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, vor einem Notar zu tätigen. Die Löschung von nicht mehr bestehenden Bela­stungen und Grundpfandrechten bitten wir ebenfalls zu veranlassen.

Um einen Überblick über Art und Umfang der notariellen Verträge zu erhal­ten, bitten wir die Beteiligten, den beurkundenden Notar darauf hinzu­weisen, dass er eine Abschrift der Urkunde dem hiesigen Kulturamt über­senden möge.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer am o.a. Ver­fahren nur Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beanspruchen kann, die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen stehen.

Im Auftrag: Norbert Jung

Jagdgenossenschaft Oberelbert-Untershausen

Am Mittwoch, 14.03.2001, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Stel­zenbachhalle in Oberelbert eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Tagesordnung:

1. Wahl des Jagdvorstandes

2. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Oberelbert-Untershausen in Anlehnung an die Mustersatzung für Jaqdqenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

3. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

4. Verschiedenes

Karl Jung und Michael Ortseifen Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben.

Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung oder bei den Ortsbürgermeistern und Notjagdvor­ständen Karl Jung, Hauptstraße 12, 56412 Oberelbert und Michael Ort­seifen, Ahornstraße 1, 56412 Untershausen während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Ferner können die Unterlagen zu TOP 2 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

Möhnenverein Schmunzelgesichter e.V.

Der diesjährige Kinderkarneval findet am Samstag, 24.02.2001, um 15.11 Uhr im Bürgerhaus Untershausen statt. Falls der Wettergott uns hold ist, findet ein kleiner Umzug statt. Wir hotten auf viele lustige und kostümier­te Kinder.

Untershausen, Helau!

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