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Wochenblatt VG Montabaur
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Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
fall gestellt wird. Soweit für das Berichtigungsverfahren Erbscheine benötigt werden, können die Beteiligten diese zu einer ermäßigten Gebühr erhalten. Es wird empfohlen, von diesen Vergünstigungen weitgehend Gebrauch zu machen.
Wir bitten daher alle an obigem Verfahren Beteiligten, die Rechtsverhältnisse bezüglich der dem Verfahren unterliegenden Grundstücke unverzüglich einer sorgfältigen Nachprüfung anhand von Grundbuchauszügen, Umschreibungsnachrichten und dergleichen zu unterziehen und sich hierbei nötigenfalls bei dem Amtsgericht Montabaur - Grundbuchamt - von der Übereinstimmung der Grundbucheintragung von den tatsächlichen Verhältnissen zu überzeugen.
Wir weisen dabei auf folgendes hin:
Es wird gebeten, eventuell notwendig werdende Erbauseinandersetzungsverträge, ebenso Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, vor einem Notar zu tätigen. Die Löschung von nicht mehr bestehenden Belastungen und Grundpfandrechten bitten wir ebenfalls zu veranlassen.
Um einen Überblick über Art und Umfang der notariellen Verträge zu erhalten. bitten wir die Beteiligten, den beurkundenden Notar darauf hinzuweisen, dass er eine Abschrift der Urkunde dem hiesigen Kulturamt übersenden möge.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer am o. a. Verfahren nur Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beanspruchen kann, die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen stehen.
Im Auftrag: Norbert Jung
Seniorenfahrt nach Leutesdorf am Freitag, 02.03.2001
Die Abfahrtszeiten für die Halbtagesfahrt nach Leutesdorf sind wie folgt: Daubach: 13.10 Uhr; Stahlhofen: 13.15 Uhr - jeweils Bushaltestelle.
auf hinzuweisen, dass er eine Abschrift der Urkunde dem hiesig
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Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer am Q a ,, fahren nur Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beansn!, ^ kann, die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen steh en P '3 Westerburg. 14.02.2001 A/oröen
Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler
Tel. 3495, Fax: 994440 Sprechzeit Gemeindereferent
und nach Vereinbarung
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag __
und Freitag. von 9 °0 bis 12.0001»'
Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 27.02.2001,9.30 Uhr bis 11 .OOUhr.PfJ. heim Holler
Krankenkommunion: FREITAG, 02.03_2001, ab ca. 9.30 Uhr Halbtagsfahrt
Daubach 13 —,, ,y
ler-Oberdorf vöxo unr, noner »Sirene rs.dü Uhr, jeweils Bushaltestelle
Goldkommunion
Jubilare die 1951 an der Erstkommunion teilnahmen und in diesem*1
ihre Goldkommunion feiern, bitten wir steh mit dem Pfarrh"-
in Verbindung zu setzen.
Musikverein Holler
Die nächste Probe findet am Freitag, 23.02.2001 in der Gaststätte Hei- J bei. Holler zu den bekannten Zeiten statt.
Fastnachtszüge
25.02.2001. Treffen in Oberelbert um 13.45 Uhr 26.02.2001. Treffen in Welschneudorf um 13.45 Uhr 27 02.2001. Lahnstein, Treffen an der Sport- und Kulturhalle Holler unti 13.45 Uhr
donnerstags.
Telefon: 02602/3508
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
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Stahlhofen
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Kulturamt Westerburg
Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Flurbereinigungsverfahren Holler
Az.: VV2474H-HA.1.1
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Holler
Klärung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse
Durch Beschluss vom 26.07.1999 wurde die Einleitung des o.a. Flurbereinigungsverfahrens angeordnet.
Wie jetzt festgestellt werden konnte, stimmen in zahlreichen Fällen die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr mit dem Inhalt des Grundbuches überein, insbesondere sind noch Grundstücke auf den Namen Verstorbener eingetragen, andere Grundstücksübertragungen durch Kauf. Tausch oder unentgeltliche Abtretung (Schenkung) sind noch nicht im Grundbuch übernommen. Ferner sind noch Grundpfandrechte und Belastungen im Grundbuch verzeichnet, die nur noch grundbuchmäßig bestehen, in Wirklichkeit aber schon längst getilgt bzw. gegenstandslos geworden sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Aufgabe der Beteiligten selbst ist, für eine Berichtigung dieser Abweichungen zu sorgen, damit ihre Rechte im Flurbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass nach der Neuregelung des Kostenrechts auf dem Gebiet des Grundbuchwesens die Berichtigung des Grundbuches durch Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers dann gebührenfrei ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erbfall gestellt wird. Soweit für das Berichtigungsverfahren Erbscheine benötigt werden, können die Beteiligten diese zu einer ermäßigten Gebühr erhalten. Es wird empfohlen, von diesen Vergünstigungen weitgehend Gebrauch zu machen.
Wir bitten daher alle an obigem Verfahren Beteiligten, die Rechtsverhältnisse bezüglich der dem Verfahren unterliegenden Grundstücke unverzüglich einer sorgfältigen Nachprüfung anhand von Grundbuchauszügen, Umschreibungsnachrichten und dergleichen zu unterziehen und sich hierbei nötigenfalls bei dem Amtsgericht Montabaur - Grundbuchamt - von der Übereinstimmung der Grundbucheintragung von den tatsächlichen Verhältnissen zu überzeugen.
Wir weisen dabei auf folgendes hin:
Es wird gebeten, eventuell notwendig werdende Erbauseinandersetzungsverträge, ebenso Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, vor einem Notar zu tätigen. Die Löschung von nicht mehr bestehenden Belastungen und Grundpfandrechten bitten wir ebenfalls zu veranlassen.
Um einen Überblick über Art und Umfang der notariellen Verträge zu erhalten, bitten wir die Beteiligten, den beurkundenden Notar dar
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(nur wahrend der Sprechstunde)
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.02602/5650 J
Kulturamt Westerburg Flurberemigungs- und Siedlungsbehörde
Flurbere.mgungsverfahren Holler
Az.: VV2474H-HA.1.1
Öffentliche Bekanntmachung
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