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Wochenblatt VG Montabaur

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Holler

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

fall gestellt wird. Soweit für das Berichtigungsverfahren Erbscheine benötigt werden, können die Beteiligten diese zu einer ermäßigten Gebühr erhalten. Es wird empfohlen, von diesen Vergünstigungen weitgehend Gebrauch zu machen.

Wir bitten daher alle an obigem Verfahren Beteiligten, die Rechtsverhält­nisse bezüglich der dem Verfahren unterliegenden Grundstücke unver­züglich einer sorgfältigen Nachprüfung anhand von Grundbuchauszügen, Umschreibungsnachrichten und dergleichen zu unterziehen und sich hier­bei nötigenfalls bei dem Amtsgericht Montabaur - Grundbuchamt - von der Übereinstimmung der Grundbucheintragung von den tatsächlichen Verhältnissen zu überzeugen.

Wir weisen dabei auf folgendes hin:

Es wird gebeten, eventuell notwendig werdende Erbauseinanderset­zungsverträge, ebenso Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, vor einem Notar zu tätigen. Die Löschung von nicht mehr bestehenden Bela­stungen und Grundpfandrechten bitten wir ebenfalls zu veranlassen.

Um einen Überblick über Art und Umfang der notariellen Verträge zu erhal­ten. bitten wir die Beteiligten, den beurkundenden Notar darauf hinzu­weisen, dass er eine Abschrift der Urkunde dem hiesigen Kulturamt über­senden möge.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer am o. a. Ver­fahren nur Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beanspruchen kann, die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen stehen.

Im Auftrag: Norbert Jung

Seniorenfahrt nach Leutesdorf am Freitag, 02.03.2001

Die Abfahrtszeiten für die Halbtagesfahrt nach Leutesdorf sind wie folgt: Daubach: 13.10 Uhr; Stahlhofen: 13.15 Uhr - jeweils Bushaltestelle.

auf hinzuweisen, dass er eine Abschrift der Urkunde dem hiesig

turamt übersenden möge. w

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer am Q a ,, fahren nur Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beansn!, ^ kann, die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen steh en P '3 Westerburg. 14.02.2001 A/oröen

Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler

Tel. 3495, Fax: 994440 Sprechzeit Gemeindereferent

und nach Vereinbarung

Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag __

und Freitag. von 9 °0 bis 12.0001»'

Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 27.02.2001,9.30 Uhr bis 11 .OOUhr.PfJ. heim Holler

Krankenkommunion: FREITAG, 02.03_2001, ab ca. 9.30 Uhr Halbtagsfahrt

Daubach 13,, ,y

ler-Oberdorf vöxo unr, noner »Sirene rs. Uhr, jeweils Bushaltestelle

Goldkommunion

Jubilare die 1951 an der Erstkommunion teilnahmen und in diesem*1

ihre Goldkommunion feiern, bitten wir steh mit dem Pfarrh"-

in Verbindung zu setzen.

Musikverein Holler

Die nächste Probe findet am Freitag, 23.02.2001 in der Gaststätte Hei- J bei. Holler zu den bekannten Zeiten statt.

Fastnachtszüge

25.02.2001. Treffen in Oberelbert um 13.45 Uhr 26.02.2001. Treffen in Welschneudorf um 13.45 Uhr 27 02.2001. Lahnstein, Treffen an der Sport- und Kulturhalle Holler unti 13.45 Uhr

donnerstags.

Telefon: 02602/3508

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

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Stahlhofen

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Kulturamt Westerburg

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde

Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: VV2474H-HA.1.1

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Holler

Klärung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse

Durch Beschluss vom 26.07.1999 wurde die Einleitung des o.a. Flurbereinigungsverfahrens angeordnet.

Wie jetzt festgestellt werden konnte, stimmen in zahlreichen Fällen die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr mit dem Inhalt des Grundbuches überein, insbesondere sind noch Grundstücke auf den Namen Verstor­bener eingetragen, andere Grundstücksübertragungen durch Kauf. Tausch oder unentgeltliche Abtretung (Schenkung) sind noch nicht im Grundbuch übernommen. Ferner sind noch Grundpfandrechte und Bela­stungen im Grundbuch verzeichnet, die nur noch grundbuchmäßig beste­hen, in Wirklichkeit aber schon längst getilgt bzw. gegenstandslos gewor­den sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Aufgabe der Betei­ligten selbst ist, für eine Berichtigung dieser Abweichungen zu sorgen, damit ihre Rechte im Flurbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass nach der Neuregelung des Kosten­rechts auf dem Gebiet des Grundbuchwesens die Berichtigung des Grund­buches durch Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers dann gebührenfrei ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erb­fall gestellt wird. Soweit für das Berichtigungsverfahren Erbscheine benötigt werden, können die Beteiligten diese zu einer ermäßigten Gebühr erhalten. Es wird empfohlen, von diesen Vergünstigungen weitgehend Gebrauch zu machen.

Wir bitten daher alle an obigem Verfahren Beteiligten, die Rechtsverhält­nisse bezüglich der dem Verfahren unterliegenden Grundstücke unver­züglich einer sorgfältigen Nachprüfung anhand von Grundbuchauszügen, Umschreibungsnachrichten und dergleichen zu unterziehen und sich hier­bei nötigenfalls bei dem Amtsgericht Montabaur - Grundbuchamt - von der Übereinstimmung der Grundbucheintragung von den tatsächlichen Verhältnissen zu überzeugen.

Wir weisen dabei auf folgendes hin:

Es wird gebeten, eventuell notwendig werdende Erbauseinanderset­zungsverträge, ebenso Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, vor einem Notar zu tätigen. Die Löschung von nicht mehr bestehenden Bela­stungen und Grundpfandrechten bitten wir ebenfalls zu veranlassen.

Um einen Überblick über Art und Umfang der notariellen Ver­träge zu erhalten, bitten wir die Beteiligten, den beurkundenden Notar dar­

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(nur wahrend der Sprechstunde)

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Kulturamt Westerburg Flurberemigungs- und Siedlungsbehörde

Flurbere.mgungsverfahren Holler

Az.: VV2474H-HA.1.1

Öffentliche Bekanntmachung

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