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Wochenblatt VG Montabaur

Pflegedienste

Ambulanter Pflegedienst Ralf Sassenrath, Am Tor 11, 56412 Oberelbert:

Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, unverbindli­che, neutrale Beratung, qualifiziertes Fachpersonal.

Sie erreichen uns werktags sowie an Wochenenden und Feiertagen unter Telefon 02608/659, Funktelefon 0171/7539189

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf

Grundpflege. Behandlungspflege, Flauswirtschaft, Telefon 02620/505, Funktelefon 0171/4945275

Praxis für ambulante Dienste, Esther C. Seldenrijk

Niedererbach. Telefon .06485/911774

Wir pflegen Sie zu festen Zeiten.

- Beraten, versorgen, pflegen -

HauskrankenpflegedienstANNE

Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24 Stunden Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus.

56235 Ransbach-Baumbach. 02623/807241

PFLEGE-MOBIL Birgit Koch

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681

Caritas-Sozialstation Montabaur

Ambulantes Hilfezentrum

Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur

Wir leisten: kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste

Sie erreichen uns in der Sozialstation.02602/1606-21

und über Funktelefon.0171/9723348

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ccwlORENCENTRUM KATZENELNBOGEf

, ,mri Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation i

KL.--

Theodor-Fliedner-Werk

coninrenstift Katzenelnbogen. Wohnen im Alter. Selbst^ Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirtschaftlicherVe4 W nnre aoDartement, Pflege rund um die Uhr, Kurzzeitpflege,, Mittagsttsch^Telefon 06486/9180, Fax: 918-123.

Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds

Montabaur

n e aitpn- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbHtj .üfmerte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehör», qualifizierte uS u c hen, ambulanten und stationären Bereich.': Sorechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Fr- Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunn und Terminabsprache unter Telefon 02602/10183 oder«

Praxis für Ernährungsberatung

Petra Malm-Hannappel,

Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE ErnährungsberaterinderDi sehen Gesellschaft für Ernährung

www.mh-ernaehrungsberatung.de .Tel. 06435/51}

... Ihr Weg zu mehr Lebensqualität!

Henrietten-Theresen-Stift

Nassau, Emser Str. 16, das Haus mit der besonderen Note

Wohnen mit Betreuung nach Wunsch; Abruf von Serviceleistungr Bedarf. Gästezimmer für Ihre Angehörigen. Probewohnen/Urlaub./ lanter Pflegedienst (bei Einstufung, Kostenübernahme durch die Rief se). Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da! Tel. 02604/95640, Fax:!

Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl

am Sonntag, 25.03.2001

1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn. Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großhol­bach, Heilberscheid. Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen. Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Obe­relbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf sowie für die Wahlbezirke der Stadt Montabaur liegen in der Zeit vom Montag, 05.03.2001, bis Freitag, 09.03.2001, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 101 (Bürger­büro), öffentlich aus:

Montag, 05.03.2001 ...08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag, 06.03.2001.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch, 07.03.2001.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag, 08.03.200108.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 09.03.2001.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Ein­sichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Die Stimmberechtigten können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag ihrer Geburt unkenntlich gemacht wird. Wer stimmberechtigt ist, hat das Recht, die Richtigkeit und Vollständig­keit seiner Eintragung im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Im Übrigen dürfen Stimmberechtigte das Wählerverzeichnis nur insoweit einsehen, als sie Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerver­zeichnisses glaubhaft machen; die dabei gewonnen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruches gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 09.03.2001 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenau­er-Platz 8, Zimmer 101 (Bürgerbüro) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal­ten bis spätestens zum 04.03.2001 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stim Se n T SS s P atestens bis zum 09.03.2001 Einspruch das Wählerverzeichnis einlegen. K

Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnisek gen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben,ete keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis«- paur durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum diesesH» kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5. 1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte

a) wenn sie

aa) sich am Tage der Wahl während der Wahlzeit aus wie! Grunde außerhalb ihres Stimmbezirkes aufhalten, bb) ab dem 19.02.2001 ihre Wohnung in einen anderen Stimmt zirk verlegen, nicht in das Wählerverzeichnis des neuen ^ zirk.es eintragen worden sind, und ihnen deshalb nicht zugemutet werden kann, den aufzusuchen.

b) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hon( Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körpeW Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nichtzurnj baren Schwierigkeiten aufsuchen können;

5.2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte

a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Ante frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs.9'

1 der Landeswahlordnung (bis zum 04.03.2001) oderdieE spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 deswahlordnung (bis zum 09.03.2001) versäumt haben,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nachAbla Jj

Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswährung#» der Einspruchsfrist nach § 16 Abs 1 der Landeswährung»* standen ist, F

c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverze- ses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung gelang ,

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen berechtigten bis zum Freitag, dem 23.03.2001, 18.00 Uhr, b öandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-riai > scheinbüro (Rathausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss) oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plotzlic kung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur untern 1 > baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch o der Wahl (25.03.2001), 15.00 Uhr, gestellt werden.