Mnblatt VG Montabaur
„ictitgenehmigungs- zustimmungs- oder an? a - weigernde bauliche Anlagen errichtet oderwTlf flichti 9e, aber 09 en solcher Anlagen vorgenommen werdPn Ste,gem ^e Ändn-
genehmigungs,- zustimmungs- oder anzeioent.- gen errichtet oder geändert werden y p " cht, 9e bauliche Ania
UaM die vor dieser Bekan ntmachung baumrhtr u * d , unterhaltungsarbeiten und die Fomhrunnt 9eneh ^9t wor ^rnm werden von der Verfügungs- und VerlnT bisher aui ft» berührt. anderur >gssperre
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses jjieGeschäftsstelle des Umlegungsausschusses k •
jKsetwS, Außenstelle Montabaur, Koblenzer IL^ dem Kataster,,™ iaamgmttet. enzer Straße 15,564to Mon.
I Vorbereitende Maßnahmen
Ler Umlegung “Neuwiese” wird Voraussicht ■
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st auf die Grenz-
Nr. 6/2001
ellung entlang
der Verfahrensgrenze, während die Absteckung und
ibmarkung
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der neuen Straßen und Baugrundstücke zu einem späteren
Ejitpun kt erfolgen.
! Beauftragten der zuständigen Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahme das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundtee zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder gliche Arbeiten auszuführen.
ifl .Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
Inder Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart,
*j. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und ] Beschränkungen
Ller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt.
Be Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im jjnindbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen, [legen in der Zeit vom 12.02.2001 bis 12.03.2001 bei der Verbands- femeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 220, während der Diensthunden öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten peiledes Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht nur demjenigen gestat- I, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im bleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprech- pundeneingesehen werden. Der Umlegungsbeschluss gilt mit Ablauf des 2.02.2001 als bekanntgemacht.
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^stelle Montabaur, Koblenzer Stra hnftlich oder zu
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses *
stfiiift zu erheben. ,,onn der Widerspruch
Älüerspruchsfrist (Satz 1) ist nur 9 e ^ ah J’^ n annten Katasteram VDt Ablaut dieser Frist bei dem vorstehend g
Sangen ist. (Siegel) Reichung
Montabaur, 25.01.2001
" Vorsitzende des Umlegungsausschüsse
Musical Ludwig II.
Wer möchte vom 19.10. bis 21.10.2001 zum Musical Ludwig II. nach Füssen mitfahren?
Näheres ist bei Ursula Herz, Telefon 263, zu erfahren. Anmeldung bis 25.02.2001.
Fastnachtssitzung der Ortsvereine
Helau, helau! Ihr Leute gebt acht, wir feiern wieder Fassenacht.
Am 10.02. ab 20.11 Uhr treffen wir uns alle zur großen Sitzung in der Löwensteinhalle.
Den Mini-Narren sei verkündet:
Am 11.02. ab 14.11 Uhr die Kindersitzung stattfindet.
Euer Schießeisen laßt bitte daheim,
wir können auch ohne Geknalle fröhlich sein.
Weitere Infos:
Aufbau: Mittwoch, 07.02.2001, ab 18.00 Uhr
Generalprobe Erwachsene: Freitag, 09.02.2001, ab 19.00 Uhr; Generalprobe Kinder: Freitag, 09.02.2001, ab 15.30 Uhr; Abbau: Montag, 12.02.2001 ab 9.00 Uhr
SV Grün-Weiß Görgeshausen
ALTE HERREN
Wir bitten um Beachtung folgender Termine:
Am Donnerstag, 08.02.2001, fällt das Hallentraining wegen der Vorbereitungsarbeiten für die Fastnachtssitzung am 10.02.2001 aus.
Am Sonntag, 18.02.2001, nehmen wir am AH-Turnier in der H.-D.-Wolff- Halle in Limburg teil.
Schon jetzt laden wir alle Mitglieder zur Frühjahrswanderung am 03.03.2001 nach Elz ein. Die genaue Abgangszeit wird noch bekannt gegeben.
Unsere Generalversammlung soll am Freitag, 09.03.2001, stattfinden. Die Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt noch.
Beginn der Außensaison am 24.03.2001 gegen AH Gückingen.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 30.01.2001
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung überden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zu der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 875.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 913.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt: Grundsteuer A 269 v. H.
Grundsteuer B 317 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund 70,00 DM
für den zweiten Hund 140,00 DM
für jeden weiteren Hund 210,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 2000 macht deutlich, dass die Haushaltswirtschaft einen durchaus positiven Verlauf genommen hat. Dokumentiert wird dies durch den Rücklagenbestand zum 31.12.2000 von rd. 170.000,00 DM. Diese Summe steht somit für inve- stive Vorhaben im Jahr 2001 zur Verfügung. Hervorgerufen wurde diese Entwicklung durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und durch Einsparungen bei Investitionen.
Die Ortsgemeinde Großholbach bleibt weiterhin schuldenfrei.
Man kann zusammenfassend feststellen, dass für die Aufstellung des Etats 2001 zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse die Grundlage bilden.

