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Wochenblatt VG Montabaur _ _

An alle Mädchen von 14 bis 18 Jahren

Achtung! D , oniinn

Wir laden alle Mädchen aus den Gemeinden zur gemeinsamen Planung

einer Freizeit für Mädels von 14 bis 18 Jahren ein. Frei nach dem Motto. Wir basteln uns eine Freizeit - entdecken wir die Möglichkeiten.

Das erste Treffen findet am 13.02.2001 in Boden, im Jugendraum der Anr- bachhalle statt. Ansprechpartner sind aus Girod. Ellen Ressman ,, fon 06485/387, und Andrea Plökl; aus Boden: Christine Kreis, Tele 02602/8818. und Esther Maier.

Frauengemeinschaft Girod

Heringsessen

Wie jedes Jahr findet wieder unser Heringsessen statt. Wann: Aschermittwoch nach dem Gottesdienst Wo: Gemeindehaus / Preis: DM 5,00 Anmeldung bei Monika, Judith, Ulrike und Claudia Anmeldeschluss: 20.02.2001

Fastnachtszug Girod am 25.02.2001

ln diesem Jahr findet in Girod am Fastnachtssonntag wieder unser tradi­tioneller Umzug mit anschließendem Tanz in der Sporthalle statt.

Aktive Teilnehmer, auch aus den umliegenden Ortschaften, sind herzlich willkommen. Die Anmeldung kann telefonisch bei Axel Meudt, Telefon 06485/153585, oder Bernd Ressmann, Telefon 06435/543958, vorge­nommen werden. Das Wurfmaterial wird gestellt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Freiwillige Feuerwehr Girod

Kameradschaftsabend

Am Samstag, 10.02.2001, findet um 20.11 Uhr in der Schulsporthalle unser diesjähriger Kameradschaftsabend statt, zu dem wir alle unsere Mit­glieder mit Anhang sehr herzlich einladen. Zukünftige Mitglieder sind eben­falls herzlich willkommen. Im Rahmen der Veranstaltung des Kamerad­schaftsabends geben wir noch folgende Termine bekannt:

- Herrichten der Halle am Freitag, 09.02.2001, ab 15.00 Uhr

- Generalprobe am Freitag, 09.02.2001, ab 18.00 Uhr

- Abbau am Sonntag, 11.02.2001, ab 11.00 Uhr

Helfer sind zum Auf- und Abbau recht herzlich willkommen.

Kostümball für Kinder

Kostümiert euch und kommt am Sonntag, 11.02.2001, um 15.11 Uhr in die Turnhalle in Girod. Wir haben ein buntes Programm für euch zusam­mengestellt. Die beiden Tanzgruppen des TuS Girod-Kleinholbach und auch andere Tanzgruppen aus nah und fern zeigen euch ihre neuesten Tänze. Zum Abschluss gibt es für die tollsten und originellsten Kostüme Preise (z.B. Gutschein fürs Kino, für eine Pizza oder fürs Schwimmbad Montabaur und vieles mehr). Natürlich sind auch alle Erwachsenen herz­lich eingeladen. Die Abt. Tanz vom TuS Girod-Kleinholbach e.V. freut sich auf euer Kommen.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Jahreshauptversammlung am Freitag, 16.03.2001

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung der am o.g. Termin statt­findenden Jahreshauptversammlung:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Wahl eines Protokollführers, 4. Berichte von a) Geschäftsführer, b) Kassierer, c) Jugendleiter, d) Abteilungen; 5. Aussprache zu den Berichten, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Spielgemeinschaft, 9. Verschiedenes (Anregungen, Ausblicke).

Die Versammlung findet um 20.00 Uhr im Vereinslokal Belmonte statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Anträge, die noch in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, sind bis eine Woche vor Versammlungsbeginn mündlich oder schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. . . . von 18 0 q bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntaeaebpn Telefon: 06485/222 y

Denannimacnung

gemäß §§ 50 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB 1 08.12.1986 in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) ' I. Umlegungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 19 12 2000 fnir Beschlüsse gefasst: >

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IV.

Aufgrund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB)

(BGBl. I. S. 2253) in der Fassung der BekanSI?- 1 ^ 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Umlegung füS n Hi Neuwiese angeordnet. Der Umlegung liegt der im Fn* te BebauungsplanGewerbegebiet zugrunde Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs 1 rWc desverordnung zur Durchführung des BauGB (Landet» über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltendo c rd,lü ' wird für das Baugebiet des BebauungsplanesGewerta k 1 Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhälH

nungNeuwiese. eBl

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die L 325, im Osten durch den Lärmschutzwall ime HesterM durch die Feldstraße und im Westen durch den Feldweg Fluriui abaur eine 2487/2. Ur$ti *r -

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem h B ten Kartenauszug dargestellt. Eine Bestandskarte in der alle von d P n gung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ai iIIbVI Bros' rdohP Abschnitt VI dieser Bekanntmachuna). dUS 9eiej|

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(siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstück J le einbezogen: ^

Gemarkung: Görgeshausen Grundbuchbezirk: Görgeshausen Flur 13:

Flurstücke Nr.:

1320/33, 1320/34, 1320/35, 1320/36, 2487/1, 1320/26, 1320/27

1380,1381,1382,1383,1384,1385,1386,1387,1388,1389 1390 ' 1392/2, 1392/1, 2491/2, 1373/1, 1372/1, 1371/1, 1366/1 1362 1 1320/28 tlw., 2491/1

II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anw düng von Rechten

Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke..

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Einti: gung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegei Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtsandei Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Rei Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstöi persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Vet- pflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Görgeshausen

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligt!' in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugi Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungspl

' (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der gungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glal| haftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist« er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen 48 Abs. 3 BauGB).

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Betei-j gung am Umlegungsverfahren berechtigen, sollten binnen eines k nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem gungsausschuss angemeldet werden.

Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, muß der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzung gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimm Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zurB#J ligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor®) Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten las« wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntmacm zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfa J so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, i es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet (§ 49 öa ! Eventuell bestehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern jeweiligen Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres ge werden; andernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstückegg . minderungen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansp Fortsetzung des Pachtverhältnisses geltend macht.

III. Verfügungs- und Veränderungssperre s u

Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung d es y r J Schlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit e gungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit scn Genehmigung des Umlegungsausschusses

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ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Gru. nbarü ng«i| über Rechte an einem Grundstück getroffen oder ve ^ zU J abgeschlossen werden, durch die einem anderen j er g[uni Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines GrundstucK . Stücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu beg dert oder aufgehoben werden, ocpntlich^l

erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche 0 ^. e v/ora enomn ie!l l steigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke » werden;

[Rechtst Irgend ff.) kam Iben wei pßensi [Geschäl pchrift zi pWidi RAble

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