L# nicht ’ We, Tnaen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- r die B estl J. Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung mig un 9' d 'ipn sind, oder
verletzt w , * Ja hres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- vor Ablauf ein nd dje Ver]etzun g der Verfahrens- oder Formvor- standet oaerj r def Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-
schriften m Monta baur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Adenauer-rid , Ver(etzun g begründen soll, geltend macht, verhaftes, ob ung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann r at i ernan Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
Nr. 5/2001
(Siegel) Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
jer jay u » über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Holler vom die der Unteren Jagdbehörde angezeigte neue Satzung '■ j «nncQpnschaft Holler liegen ab sofort bei der Jagdvorsteherin !rJa9 , d Sorf Rheinstraße 22, 56412 Holler, und bei der Verbands- M0S -Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz8,56410 Mon-
, e jndeverwaltung
Zimmer Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. Sie können bei der Jrmeisterin und Jagdvorsteherin, Margret Flosdorf, während der l h Piten und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ISd der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bie Tagesordnung der Jagdgenossenschaftsversammlung war: li 16 Wahl des Jagdvorstandes
iRpqchlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft EkTinAniphnuna an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des tSums für Umwelt und Forsten (MUF)
. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der luschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand gemäß IfßNr. 10 der Mustersatzung
K Verschiedenes
|Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jagd- fienossenschaft Holler vom 29.11.2000 zwei Wochen und beginnt mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblattes.
Margret Flosdorf, Jagdvorsteherin
Bekanntmachung zur Erteilung einer gehobenen vasserrechtlichen Erlaubnis (Anhörungsverfahren)
I.
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, B6410 Montabaur, haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion jlord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, [56410 Montabaur die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechend den pgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen aus dem Brunen “Holler”, in der Gemarkung Untershausen, Flur 3, Flurstück 366, Grundwasserzu Tage zu fördern und zu verbrauchen.
Hierfür ist gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 11695) und den §§ 26, 27 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für das ILand Rheinland-Pfalz (Landwassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 1GVBI.S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11), zuletzt [geändert durch Gesetz vom 19.11.1999 (Artikel Nr. 7, GVBI. S. 407 ff.) [dieDurchführung eines Verfahrens nach § 114 Abs. 1 LWG erforderlich. [Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regio- [nalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 Monta- [baurergibt sich aus den §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 a LWG i.V.m. § 105 Abs. 2 LWG. |Es wurden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:
2,8 I / Sekunde 10,0 cbm / Stunde 240 cbm / Tag 87.600 cbm / Jahr
al? und Umfang der beantragten Maßnahme kann den sr «i™ P'anunterlagen (Zeichnungen, Pläne, Erläuterungen), Az.: Lu 7 ’ ent nommen werden, die wie folqt zu jedermanns Einnahme ausgelegt werden.
ajunteri^n liegen aus vom 05.02.2001 bis 05.03.2001 ein- naupr di ?' o ör Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Itanck 7 z 8,56410 Montabaur, Dienstzimmer Nr. 217, Dienstzeiten:
gs bis freitags. . s.00 Uhr bis 12.30 Uhr
..und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
9S .von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
ihermarh jw an ? e durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei ift EimworJ? 0 au der °-9- Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- ie «Wendungen erheben.
^2?" müssen also bis spätestens 09.03.2001 ein- ktur-und r der unter 2- genannten Behörde oder bei der
>ft, Abfaii^irt n r migun 9 sdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirt- 1 er hoben werden ’ Bodenschutz > Bahnhofstraße 49, 56410 Monta-
AblauT der p! ngan 9 s bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. 0Sse n, die nipht We ? dungsfrist wer den alle Einwendungen ausge- nt auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Ein- wendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
5.
Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
6 .
Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.
Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur, 26.01.2001 Bürgermeister
Bitte unterstützen Sie den Fastnachtszug
Unser Fastnachtszug ist nicht nur ein schönes und lustiges, sondern leider auch ein teures Unternehmen. Auch wenn ein Teil der Unkosten von rund 12.000,00 DM durch den Verkauf von Bändchen und Getränken gedeckt ist, so sind wir trotzdem auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
In den nächsten Tagen werden Mitglieder unserer Dorfvereine an Ihrer Haustür klingen und um eine Spende zu Gunsten des Zuges bitten. Bitte weisen Sie die Sammlerinnen und Sammler nicht ab. Sie und alle, die als Akteure an unserem Zug teilnehmen und alle die Bändchen oder Getränke verkaufen, tun dies freiwillig und kostenlos zu Gunsten “Unseres Fastnachtszuges”.
Im Namen aller “Narren” bitte ich Sie, unseren Fastnachtszug mit einer großzügigen Spende zu unterstützen, worüber wir uns sehr freuen und wofür ich mich bereits vorab herzlich bedanke.
Holler Helau Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Vergabe des Schlagabraumes
Die diesjährige Vergabe des Schlagabraumes aus dem winterlichen Holzeinschlag findet am Samstag, 10.02.2001, statt.-Wir treffen uns am Kreuzbild am Waldrand um 9.00 Uhr.
Gebhard Klein, Revierförster
Kath. Pfarramt St. Margaretha Holler
56412 Holler, Tel. 3495, Fax: 994440 Sprechzeit Gemeindereferent
Mittwoch.von 11.15 bis 12.45 Uhr
Freitag.von 17.00 bis 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag...von 9.00 bis 12.00 Uhr
Das Pfarrbüro ist am Freitag, 02.02.2001, nicht besetzt! Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 06.02.2001,9.30 Uhr bis 11.00 Uhr Pfarr- heim Holler
Kath. öffentliche Bücherei: DIENSTAG, 06.02.2001,16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Pfarrheim Holler
KÖB Holler
Basteln für die Großen
Am Donnerstag, 08.03.2001, ab 20.00 Uhr möchten wir mit Ihnen Serviettentechnik ausprobieren.
Ab sofort haben wir Ideenvorschläge und Bastelhefte ausliegen. Die ersten Anmeldungen liegen bereits vor. Falls Sie auch noch Lust und Laune haben, sprechen Sie uns an.
Hierzu laden wir auch die Senioren in Holler ein. Schauen Sie doch während der Büchereizeiten einfach bei uns vorbei und informieren Sie sich.
... und für die Kinder
Kinder die gerne mit Window-Color arbeiten, laden wir ein, am nächsten Dienstag - wie üblich zwischen 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr -, lustige Clowns für die Fenster des Pfarrheimes zu gestalten.
Vorankündigung
Allen Mitspielern hat unser Spieleabend so viel Spaß gemacht, dass wir ihn wiederholen werden. Der nächste Termin ist Mittwoch, 14.03.2001 - wieder ab 20.00 Uhr.

