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L# nicht We, Tnaen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- r die B estl J. Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung mig un 9' d 'ipn sind, oder

verletzt w , * Ja hres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- vor Ablauf ein nd dje Ver]etzun g der Verfahrens- oder Formvor- standet oaerj r def Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-

schriften m Monta baur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Adenauer-rid , Ver(etzun g begründen soll, geltend macht, verhaftes, ob ung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann r at i ernan Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

Nr. 5/2001

(Siegel) Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

jer jay u » über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Holler vom die der Unteren Jagdbehörde angezeigte neue Satzung ' j «nncQpnschaft Holler liegen ab sofort bei der Jagdvorsteherin !rJa9 , d Sorf Rheinstraße 22, 56412 Holler, und bei der Verbands- M0S -Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz8,56410 Mon-

, e jndeverwaltung

Zimmer Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. Sie können bei der Jrmeisterin und Jagdvorsteherin, Margret Flosdorf, während der l h Piten und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ISd der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bie Tagesordnung der Jagdgenossenschaftsversammlung war: li 16 Wahl des Jagdvorstandes

iRpqchlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft EkTinAniphnuna an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des tSums für Umwelt und Forsten (MUF)

. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der luschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand gemäß IfßNr. 10 der Mustersatzung

K Verschiedenes

|Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jagd- fienossenschaft Holler vom 29.11.2000 zwei Wochen und beginnt mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblattes.

Margret Flosdorf, Jagdvorsteherin

Bekanntmachung zur Erteilung einer gehobenen vasserrechtlichen Erlaubnis (Anhörungsverfahren)

I.

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, B6410 Montabaur, haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion jlord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, [56410 Montabaur die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechend den pgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen aus dem Brun­enHoller, in der Gemarkung Untershausen, Flur 3, Flurstück 366, Grundwasserzu Tage zu fördern und zu verbrauchen.

Hierfür ist gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser­haushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 11695) und den §§ 26, 27 und 114 Abs. 2 des Wassergesetzes für das ILand Rheinland-Pfalz (Landwassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 1GVBI.S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11), zuletzt [geändert durch Gesetz vom 19.11.1999 (Artikel Nr. 7, GVBI. S. 407 ff.) [dieDurchführung eines Verfahrens nach § 114 Abs. 1 LWG erforderlich. [Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regio- [nalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56410 Monta- [baurergibt sich aus den §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 a LWG i.V.m. § 105 Abs. 2 LWG. |Es wurden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:

2,8 I / Sekunde 10,0 cbm / Stunde 240 cbm / Tag 87.600 cbm / Jahr

al? und Umfang der beantragten Maßnahme kann den sr «i P'anunterlagen (Zeichnungen, Pläne, Erläuterungen), Az.: Lu 7 ent nommen werden, die wie folqt zu jedermanns Ein­nahme ausgelegt werden.

ajunteri^n liegen aus vom 05.02.2001 bis 05.03.2001 ein- naupr di ?' o ör Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Itanck 7 z 8,56410 Montabaur, Dienstzimmer Nr. 217, Dienstzeiten:

gs bis freitags. . s.00 Uhr bis 12.30 Uhr

..und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

9S .von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

ihermarh jw an ? e durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei ift EimworJ? 0 au der °-9- Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- ie «Wendungen erheben.

^2?" müssen also bis spätestens 09.03.2001 ein- ktur-und r der unter 2- genannten Behörde oder bei der

>ft, Abfaii^irt n r migun 9 sdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirt- 1 er hoben werden Bodenschutz > Bahnhofstraße 49, 56410 Monta-

AblauT der p! ngan 9 s bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. 0Sse n, die nipht We ? dungsfrist wer den alle Einwendungen ausge- nt auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Ein- wendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erho­ben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejeni­gen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungs­termin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungster­min verhandelt werden.

5.

Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich­tigt werden,

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6 .

Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör­den, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor­derlich sind.

Montabaur, 26.01.2001 Bürgermeister

Bitte unterstützen Sie den Fastnachtszug

Unser Fastnachtszug ist nicht nur ein schönes und lustiges, sondern leider auch ein teures Unternehmen. Auch wenn ein Teil der Unkosten von rund 12.000,00 DM durch den Verkauf von Bändchen und Getränken gedeckt ist, so sind wir trotzdem auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

In den nächsten Tagen werden Mitglieder unserer Dorfvereine an Ihrer Haustür klingen und um eine Spende zu Gunsten des Zuges bitten. Bitte weisen Sie die Sammlerinnen und Sammler nicht ab. Sie und alle, die als Akteure an unserem Zug teilnehmen und alle die Bändchen oder Geträn­ke verkaufen, tun dies freiwillig und kostenlos zu GunstenUnseres Fast­nachtszuges.

Im Namen allerNarren bitte ich Sie, unseren Fastnachtszug mit einer großzügigen Spende zu unterstützen, worüber wir uns sehr freuen und wofür ich mich bereits vorab herzlich bedanke.

Holler Helau Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Vergabe des Schlagabraumes

Die diesjährige Vergabe des Schlagabraumes aus dem winterlichen Hol­zeinschlag findet am Samstag, 10.02.2001, statt.-Wir treffen uns am Kreuz­bild am Waldrand um 9.00 Uhr.

Gebhard Klein, Revierförster

Kath. Pfarramt St. Margaretha Holler

56412 Holler, Tel. 3495, Fax: 994440 Sprechzeit Gemeindereferent

Mittwoch.von 11.15 bis 12.45 Uhr

Freitag.von 17.00 bis 19.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag

und Freitag...von 9.00 bis 12.00 Uhr

Das Pfarrbüro ist am Freitag, 02.02.2001, nicht besetzt! Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 06.02.2001,9.30 Uhr bis 11.00 Uhr Pfarr- heim Holler

Kath. öffentliche Bücherei: DIENSTAG, 06.02.2001,16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Pfarrheim Holler

KÖB Holler

Basteln für die Großen

Am Donnerstag, 08.03.2001, ab 20.00 Uhr möchten wir mit Ihnen Servi­ettentechnik ausprobieren.

Ab sofort haben wir Ideenvorschläge und Bastelhefte ausliegen. Die ersten Anmeldungen liegen bereits vor. Falls Sie auch noch Lust und Laune haben, sprechen Sie uns an.

Hierzu laden wir auch die Senioren in Holler ein. Schauen Sie doch während der Büchereizeiten einfach bei uns vorbei und informieren Sie sich.

... und für die Kinder

Kinder die gerne mit Window-Color arbeiten, laden wir ein, am nächsten Dienstag - wie üblich zwischen 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr -, lustige Clowns für die Fenster des Pfarrheimes zu gestalten.

Vorankündigung

Allen Mitspielern hat unser Spieleabend so viel Spaß gemacht, dass wir ihn wiederholen werden. Der nächste Termin ist Mittwoch, 14.03.2001 - wieder ab 20.00 Uhr.