Wochenblatt VG Montabaur
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“GELBACHHOHEN”
Brennholzbestellung für die Ortsgemeinden Daubach, Stahlhofen und Untershausen
Das Forstrevier Buchfinkenland erinnert noch einmal an die Beste ung von Brennholz. Es gibt folgende Varianten:
1. Traditionelles Buchenbrennholz in Raummetern. Das Holz sitzt an einer Waldstraße und kostet 65,00 DM/Rm.
2 Für Personen, die im Umgang mit Motorsäge und Spalthamm geübt sind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten wir Langholz in Kleinpoltern zu jeweils 10 Stück an, das sind, je nach Lange
und Stärke, ca. 3 bis 4 Rm. .
Auch dieses Holz ist gerückt, lagert an der Waldstraße und kostet
45,00 DM/Rm.
3. Preiswerteste Variante ist, im Wald liegendes Kronen- und anderes Restholz selbst aufzuarbeiten. Dazu ist neben geeignetem Werkzeug auch eine Sicherheitsausrüstung zu empfehlen. Der Preis wird jeweils vereinbart und richtet sich nach Baumart, Stärke, Hanglage usw. .
Bestellungen werden nur noch bis 15.02.2001 angenommen bei Förster Manfred Henkes, Telefon 06439/1626.
Henkes, Revierförster
Einladung zur Seniorenfastnacht
Der rechte Platz für Karneval das ist und bleibt der Lindensaal.
Ist es doch heute ein Entzücken Senioren ins Gesicht zu blicken.
Kein Gähnen und kein Blick zur Uhr, viel Farbe und viel Frohsinn nur heut gibt’s kei Hähme kei Gezänk, die Miesepeter sind heut’ krank
am Mittwoch, 14.02.2001, 15.00 Uhr, beginnt die Narrenschicht für Holler, Untershausen, Daubach und Stahlhofen, eine Pflicht. (Fahrgemeinschaften bitte selbst organisieren)
Fastnachtlicher Kinderzauber für die Kinder aus dem Pfarreienverband Gackenbach-Holler- Stahlhofen
am Donnerstag, 15.02.2001, von 16.11 Uhr bis ca. 18.30 Uhr
Trippei, wiegen, wie im Tanz hüpfen, springen wir der Franz.
Kommen alle Kinder gern
zum Kinderzauber aus nah und fern.
Wollen gerne Kuchen schlecken für Getränke Geld einstecken.
Lassen vom Geschieße ab tollen lieber nicht zu knapp.
Drum sei heute unser Gast mit guter Laune die du hast.
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags. . 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Mit woch, 07.02.2001, um 19.00 Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes —
II. Öffentliche Sitzung (ca. 19.30 Uhr)
Einwohnerfragestunde
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsaemei derates vom 11 . 12.2000 y ^'^gemei
Beschluss über den Ausbau der Schulstraße Beschluss über die Art des Ausbaus der Schulstraße Verschiedenes
1 .
2 .
3.
4.
5.
56412 Daubach, 29.01.2001
Hahn, Ortsbürgermeist
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Nr.
Öffentliche Bekanntmachung der
Jagdgenossenschaft Daubach
Die Niederschrift über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Dai u I 04 12 2000 und die der Unteren Jagdbehörde angezeiqte n 0 , ac M
der Jaqdgenossenschaft Daubach liegen ab sofort beim S Sa N Raimund Hahn, Kissbergstraße 1 56443 Daubach, und bei?! bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-PilN Montabaur, im Zimmer Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. Sie kön’ 564 1
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Montabaur, im Zimmer Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. SieS 8,564 » Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher, Raimund Hahn wäh ^
Sprechzeiten und bei der Verbandsgemeindeverwaltu’na
während der Öffnungszeiten eingesehen werden. a m %
Die Tagesordnung der Jagdgenossenschaftsversammlunav»
1. Wahl des Jagdvorstandes 9War;
2 Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenos Dfluhach in Anlehnung an die Mustersatzung für Jaadapnn SSensc y
_ Verschieden«
Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzunqder i genossenschaft Daubach vom 04.12.2000 zwei Wochen undbS mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblattes. ^
Raimund Hahn, Jagdvom
Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.
Telefon: 02602/3508
.von 18.00 bis 19.30 Ui
in EUR!
250,00
102,00
102,00
§2
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Dffentli' Ser Jag
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Prlsbürgei iprechzei ährende [Die Tagei I Wah Yßeschlu Holler in A ilinisteriui Bet Zuschlags |§6Nr. 1
Öffentliche Bekanntmachung - 3. Satzung der Ortsgemeinde Holler zur Änderung]
der Friedhofsgebührensatzung vom 23.01.2001
Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 19.12.2000aif| grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)indt Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, { und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1 (GVBI. S. 69, BS. 2127 -1) folgende Satzung beschlossen, die hierin öffentlich bekannt gemacht wird.
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Erhebung von Gebiita| für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.06.1998 wird wiefolg geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren wird wie folgt geändert:
I. BESTATTUNGSGEBÜHREN in DM
NEU
1. Erdbeisetzungen 1. In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 127,00
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres 306,00
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendunq des 5. Lebensjahres 306,00
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten 200,00
In Reihengrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen 200,00
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen
Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden 200,00
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland
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Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56412 Holler, 23.01.2001 (Siegel) r
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ln der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geanden l Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingen I
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder ■
dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande g smd, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von ” n zustande gekommen.
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