Wochenblatt VG Montabaur
bSÄÄchM. <* -n d f ^, e ^^ t g^^gg^echnung
tung Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 auf 9 a . Ortsbürger- gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen dem Ortsöu^
meister, den Ortsbeigeordneten, dem ßtirgerme^ter und ^ t | a stunq zu neten der Verbandsgemeinde für das Ha f^ altS)ah r r , 1 soweit
erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege> wircI verzieh • Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bisla g 9 worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO eneiu.
III.
Öffentliche Auslegung . , „ Cirici ,, ht .
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt nähme vom 29.01.2001 bis 07.02.2001 bei der V® rbanda 9®^aue - waltung Montabaur. Finanzabteilung, Zimmer 109, K onr a d -A d ®^® Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bl f 16 ' 00 ^ hr ’ , |h nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Mmimu: 2201 Ml (Siegel) Roggeebech
Orlsuemeirideverwaltuna Neuhäusel Ortsbürgermeislef
Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel
30.01.2001, 19.00 Uhr, Übung
03.02.2001, 14.00 Uhr, Dienst
09.02.2001, 18.45 Uhr, SpFu Lehrgang in Neuhäusel
10.02.2001, 07.45 Uhr, SpFu Lehrgang in Neuhäusel
16.02.2001. 18.45 Uhr, SpFu Lehrgang in Neuhäusel
17.02.2001,07.45 Uhr, SpFu Lehrgang in Neuhäusel
20.02.2001, 19.00 Uhr, Übung
Bericht über die Sitzung des Bauausschusses Neuhäusel vom 12.12.2000
Ortsbesichtigung
Vor der Sitzung fand eine Ortsbegehung zu verschiedenen Punkten statt:
Fällung von fünf Ahornbäumen in der Parkanlage der Straße “In der Augst” zur Kanalsicherung
Die vom Ortsgemeinderat gewünschte Messung im Bereich “In der Augst" wurde zwischenzeitlich durch eine Fachfirma ausgeführt. Diese hält es für erforderlich, die entsprechenden Bäume zu fällen, da schon Wurzelwerk in den einzelnen Kanälen erkennbar ist. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis die Wurzeln ganz in die Kanäle eingedrungen sind und dann wieder teure Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden. Die Ahornbäume sollen durch flachwurzelnde Bäume ersetzt werden. Die Ersatzpflanzung ist so dicht wie möglich, ggf. an gleicher Stelle der alten Standorte vorzunehmen.
Einbau von zwei Querrinnen zur Oberflächenentwässerung
Der Vorsitzende erläuterte, dass er von Anwohnern angesprochen wurde, dass im Bereich der Straße “Limesweg" bei Regen Schlamm von dem angrenzenden Weg, der am Gelände der Baumschule Nickel vorbeiführt, angespült und alles zugeschlämmt wird. Daraufhin wurden die Verbandsgemeindewerke gebeten, die Situation einmal zu prüfen. Diese ist der Meinung, dass zur Zeit nur der Einbau von zwei Querrinnen zur Oberflächenentwässerung wesentliche Abhilfe schaffen kann, dies jedoch keine optimale Lösung sei. Nach kurzer Beratung wurde vom Ausschuss der Auftrag zum Einbau von zwei Querrinnen gemäß vorliegendem Angebot erteilt. Evtl. Anschaffung von Parkbänken und Müllkörben Es wurde angeregt, Bänke aus massivem Holz oder Beton anzuschaffen, die einbetoniert und somit nicht wegtransportiert bzw. aus der Verankerung gerissen werden können.
Für den Bereich an der Ampelanlage und dem Fußgängerüberweg (Blumenhaus Knopp) sollen zwei Müllkörbe angeschafft werden.
Nach kurzer Beratung wurde festgelegt, zwei Dreisitzer- Bänke, Modellserie Köln, und zwei Müllbehälter zu bestellen.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 14.12.2000
Wirtschafts- und Fällungsplan 2001 einstimmig beschlossen
Revierförster Kern gab einen kurzen Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2000 und beantwortete einzelne Fragen der Ratsmitglieder.
Sodann verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2001 Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 17.060,00 DM und Gesamtausgaben von 25.980,00 DM veran- schtagL Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 240 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: a
040 fm Buche 190 fm Eiche
...
Änderung des Bebauungsplanes “Feldchen”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderuna des Rp ungsplanes “Feldchen” zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sit Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat die Änd« des Bebauungsplanes “Feldchen” einschließlich der textlichen und z nerischen Festsetzungen als Satzung gern. §§ 10 Abs 1 Ranrr GemO. Anlage zur Satzung ist die Begründung zum Bebäuungsp?a
Teilnahme an der Aktion “Unser Dorf soll schöner werden. Dorf hat Zukunft” im Jahre 2001
no Vorsitzende schlug dem Ortsgemeinderat vor, an dem Werth • Unse?Do d soll schöner werden" nicht tei zunehmen, da Neuh&* neü überwiegend dörflichen Charakter hat. Der OrtsgemeinderaK* tp diesem Vorschlag zu. ^
PrhPhuna einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwart«, | schließungsbeitrag für die Straße “St.-Anna-Weg' (ParÄ verlaufend von Gartenstraße bis Wegeparzelle 239 in Neuö Nach kurzen Erläuterungen durch den Vorsitzenden beschloss dem, np me in de rat Neuhäusel die Erhebung einer zweiten Vorausle£r Stenden Erschließungsbeitrag für die Straße ‘StÄ (Parz. 257), verlautend von Gartenstraße bis Wegeparzefcgjf Neuhäusel. *
Der Vorausleistungsbetrag wird auf 12,00 DM pro qm beitrag S pf|j chtinc , Grundstücksfläche festgesetzt. 3»
Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahmeundta läge und Prüfung aller Rechnungen, die damit im Zusammenhang swj Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartend«. Erschließungsbeitrag für die Straße “Schulgeld” (Parzelle 214)!? laufend von “Stockborn” bis ‘Eisenkoppel in Neuhäusel ’ 9 Nach kurzen Erläuterungen durch den Vorsitzenden beschloss der(W oemeinderat Neuhäusel die Erhebung einer zweiten Vorausleistung den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straße “Schulfeld”(ff 214), verlaufend von “Stockborn” bis “Eisenköppel” in Neuhäusel. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 13,00 DM pro qm beitragspflichtig, Grundstücksfläche festgesetzt. ^
Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme undV» läge und Prüfung aller Rechnungen, die damit im Zusammenhang stehen. Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straßen “Stockborn” (Parzelle 2231 “Schulfeld” (Parzelle 249) und “Zum Börnchen” (Parzelle 232)i Neuhäusel
Nach kurzen Erläuterungen durch den Vorsitzenden beschloss der Ode gemeinderat Neuhäusel die Erhebung einer zweiten Vorausleistungaul den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straßen “Stockborf (Parzelle 223), “Schulfeld” (Parzelle 249) und “Zum Börnchen” (Parzefe 232) in Neuhäusel.
Der Vorausleistungsbetrag wird auf 18,00 DM pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt.
Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme undVor läge und Prüfung aller Rechnungen, die damit im Zusammenhang stehen
Widmung der Verkehrsanlage “Im Feldchen” in der Ortsgemeinde Neuhäusel für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstrato gesetz (LStrG); endgültige Beitragsabrechnung
Nach kurzen Erläuterungen durch den Vorsitzenden fasste derOrtsge meinderat folgende Beschlüsse:
1. Aufgrund der Bestimmungen des § 36 LStrG in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325), beschloss derOrtsgt meinderat, die nachstehend bezeichnete Verkehrsfläche als Gemein* Straße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke
Bezeichnung
verlaufend von
Straße “Im Feldchen” (Flurstück 67/3)
Tag der Verkehrs' übergabt
Straße “Im Feldchen”
Straße “Industriestraße”
(K 113 neu) bis zur Straße “Im Feldchen” (Flurstück 65/4) 14.1
Straße “Hauptstraße”, Bundes- (Flurstücke 65/3, 65/4 und Straße 49 (Flurstück 64) bis zun
65/5) Wegeflurstück 70 14.12.2f
2. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Beschluss des Rates 29.10.1992 zur Bildung einer sogenannten Erschließungseinheit Straßen “Im Feldchen” und der “Industriestraße” aufzuheben. Haushaltsrechnung 1999 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 28.11.2000 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montaw, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts' und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfung ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstandung ' Anlass gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1999 abgesen sen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung 31 * 14.12.2000 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts geordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verba gemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über Abschluss des Haushaltsjahres 1999 werden im Rahmen einer ,9 e n(te derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben»” Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Anjage eines Waldspielplatzes “Am Börnchen”; weitere Vorgene weise
0908 pnnn h ndS M rklärte kurz ’ dass in der BauausschusssißMgjJ
7 nfranQ 000 be s chlos sen wurde, für den Bau des Waldspielplatzes na^ welche Auflagen noch zusätzlich gefordert werden, oder ^ r ies ^ Zeitp ^ gemachten Untersuchungen ausreichend ^ Hpm H^' eS v Sache 9 ef ührte Schriftwechsel lässt erkennen, dass,» ^ ~"S en Wandert festgehalten wird, noch zusätzliche KosJ die Gemeinde zukommen werden. Je nach Ergebnis der darin

