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VG Montabaur

13

Nr. 4/2001

Antrag auf Gewährung eines einmalige» Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2000/2001

Eingangsstempel

-- oder

An

an Ihre(n)

Verbandsgemeindeverwaltung

Fachbereich 5 - Sozialverwaltung

Konrad-Adenauer-PIatz 8

Ortsbürgermeister(in)

(zur Weiterleitung an die Verbandsgemeindeverwaltung)

56410 Montabaur

2ur Gewährung des t-ieizKusiciizuswiusac» im cmc uucnnuuung una Verwertung von Daten unter den Voraussetzungen des § 69 Absatz 1 Nr. 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch zu­lässig. Die Angaben werden mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, verarbeitet

un( j gegebenenfalls für statistische Zwecke verwertet.

Betragsangaben bitte in Deutsche Mark

I. Persönliche Verhältnisse des/der Antragstellers/in

Name, Vorname

Geburtsname, wenn abweichend

Geburtsdatum

Geburtsort

Kreis

Familienstand

Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Haus-Nr.)

II. Weitere im Haushalt lebende Personen

1

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

2

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

3

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

4

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

5

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

)ie weiteren Personen bitte auf besonderem Blatt aufftlhren!

III. Wurde Wohngeld für mindestens drei aufeinander folgende Monate in der Zeit vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 bewilligt? Dja nein

IW Ich erhalte Ausbildungsförderung nach BAföG D nein D ja^ wohne bei den Eltern D nein Dja

Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld D nein D, wohne bei den Eltern D nein D ja

w Ich/Wir haben bereits Heizkostenzuschuss bei einer anderen Stelle beantragt bzw. von einer anderen Stelle erhalten nein ja

Wo bzw. von wem?

^eis: Die nachstehenden Angaben zu den Einkommensverhältnissen sind nicht erforderlich bei Empfängern von Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III (Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder SGB III), die allein stehen oder ausschließlich ebenfalls Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder SGB III beziehenden Familienmitgliedern zusammenwohnen, soweit in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 Äus- bildungsförderune nach dem BAföG oder SGB 111 för mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate bezogen wird.