Zuschusshöhe
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, U , „t «; Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche Bei Empfängern
Der Zuschuss betragt 5 Deutsc J sow j e bet Heimbewohnern wird
von Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder W M trd
eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zugrunde gelegt.
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Verfahren, Zuständigkeit
Wohngeldempfänger erhalten den Zuschuss von der Wohngeldstelle von mts wegen (oh- ne Antrag). Alle übrigen „Geringverdiener“ müssen einen schriftlic en ntrag bis zum 30.4.2001 stellen Empfänger von BAföG reichen den Antrag bei derjstelle ein, die auch für den Monat der Antragstellung Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewahrt. Für alle üb- eigen Antragsteller ist die Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich 5: Sozialverwal- tung) zuständig Da wir das Antragsverfahren für die Bürger und Bürgerinnen unserer Verbandsgemeinde so einfach wie möglich gestalten wollen, haben wir für Sie den entsprechenden Antragsvordruck auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt, den Sie für Ihren Antrag verwenden können. Den Antrag können Sie auch mit den erforderlichen Nachweisen während den Sprechzeiten bei Ihrem Ortsbürgermeister abgeben
Berechnungsbeispiele
Haushaltsgröße
Einkommensgrenze
Wohnfläche
(x Zuschussbetrag)
Zuschusshöhe
1 -Personen-Haushalt
1650 DM
45 qm
(x 5 DM)
225 DM
2-Personen-Haushalt
2300 DM
63 qm
(x 5 DM)
315 DM
3 -Personen-Haushalt
2850 DM
74 qm
(x 5 DM)
370 DM
4-Personen-Haushalt
3400 DM
98 qm
(x 5 DM)
490 DM
5-Personen-Haushalt
3950 DM
111 qm
(x 5 DM)
555 DM
Information
Weitere Informationen können Sie von den zuständigen Mitarbeitern Ihrer Verbandsgemeindevenval-
tung erhalten. Nachfolgend sind Ihre Ansprechpartner aufgefthrt. Für persönliche Beratungen bit- ten wir einen Termin zu vereinbaren.

