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Zuschusshöhe

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, U ,t «; Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche Bei Empfängern

Der Zuschuss betragt 5 Deutsc J sow j e bet Heimbewohnern wird

von Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder W M trd

eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zugrunde gelegt.

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Verfahren, Zuständigkeit

Wohngeldempfänger erhalten den Zuschuss von der Wohngeldstelle von mts wegen (oh- ne Antrag). Alle übrigenGeringverdiener müssen einen schriftlic en ntrag bis zum 30.4.2001 stellen Empfänger von BAföG reichen den Antrag bei derjstelle ein, die auch für den Monat der Antragstellung Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewahrt. Für alle üb- eigen Antragsteller ist die Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich 5: Sozialverwal- tung) zuständig Da wir das Antragsverfahren für die Bürger und Bürgerinnen unserer Verbandsgemeinde so einfach wie möglich gestalten wollen, haben wir für Sie den entspre­chenden Antragsvordruck auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt, den Sie für Ihren Antrag verwenden können. Den Antrag können Sie auch mit den erforderlichen Nachweisen während den Sprechzeiten bei Ihrem Ortsbürgermeister abgeben

Berechnungsbeispiele

Haushaltsgröße

Einkommensgrenze

Wohnfläche

(x Zuschussbetrag)

Zuschusshöhe

1 -Personen-Haushalt

1650 DM

45 qm

(x 5 DM)

225 DM

2-Personen-Haushalt

2300 DM

63 qm

(x 5 DM)

315 DM

3 -Personen-Haushalt

2850 DM

74 qm

(x 5 DM)

370 DM

4-Personen-Haushalt

3400 DM

98 qm

(x 5 DM)

490 DM

5-Personen-Haushalt

3950 DM

111 qm

(x 5 DM)

555 DM

Information

Weitere Informationen können Sie von den zuständigen Mitarbeitern Ihrer Verbandsgemeindevenval-

tung erhalten. Nachfolgend sind Ihre Ansprechpartner aufgefthrt. Für persönliche Beratungen bit- ten wir einen Termin zu vereinbaren.