Wochenblatt VG Montabaur
des Bürgerbüros
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für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
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und
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Deutsche Bahn AG bestätigt die Bedienung des ICE- Bahnhofes Montabaur ab dem Jahr 2002 im Stundentakt
Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken hat mit Schreiben vom 28.11.2000 den Vorstand Dr. Christoph Franz beim Geschäftsbereich Reise & Touristik der Deutschen Bahn AG in Frankfurt angeschrieben und in diesem Schreiben u.a. eine klarstellende Erklärung der Deutschen Bahn AG zum Bedienungskonzept des ICE-Bahnhofes Montabaur ab dem Jahre 2002 erbeten. Mit einem Schreiben vom 22.12.2000 hat nunmehr der Bereichsvorstand Marketing und Vertrieb im Unternehmensbereich Personenverkehr, Hans- G. Koch, auszugsweise wie folgt geantwortet:
“Die Bahn ist durch die Bahn-Reform vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen worden, nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu handeln und profitabel zu arbeiten. Das heißt, dass wir zukünftig konsequenter als bisher unser Angebot der Nachfrage anpassen werden.
Dies hat aber keinen Einfluss auf den Halt der ICE-Züge in Montabaur. Die Deutsche Bahn AG steht zu der zwischen Ministerpräsident Beck, Minister Bauckhage und Mehdorn getroffenen Absprache. Das heißt, dass der Halt auf der Neubaustrecke in Montabaur zunächst einmal stündlich in jede Richtung bedient wird. Ober die weitere Entwicklung wird dann die Nutzung dieser Station entscheiden.
Die vollständige Inbetriebnahme der Neubaustrecke ist nach heutigem Planungsstand zum Fahrplanwechsel am 15.12.2002 vorgesehen. Falls die Neubaustrecke vor dem Fahrplanwechsel bereits betrieben werden kann, kann im Vorlauf ein Shuttleverkehr eingerichtet werden; zu den Fahrzeiten und Halten des Shuttleverkehrs zwischen Köln und Frankfurt sind die konkreten Planungen noch nicht abgeschlossen.”
Eine ähnliche Antwort hat Hans-G. Koch für die Deutsche Bahn AG auch MdL Ulla Schmidt auf deren Anfrage vom 10.11.2000 erteilt.
Die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur werden weiterhin gegenüber der Deutschen Bahn AG auf baldigen Beginn der Marketingaktivitäten zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke mit dem ICE-Bahnhof Montabaur drängen und im Laufe dieses Jahres 2001 regelmäßig über die Fertigstellung des ICE-Bahnhofes Montabaur berichten.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften in der Verbandsgemeinde Montabaur
Die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung voi Unfällen und Minderung von Unfallfolgen sowie zu einem verkehrsge rechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen Obwohl sich sehr viele Bürger über zu hohe Fahrtgeschwindigkeiten ii ihrem Umfeld und das davon ausgehende Gefahrenpotenzial beklagen werden Geschwindigkeitsüberschreitungen interessanterweise von vie len Verkehrsteilnehmern als “Kavaliersdelikt” angesehen, Kontrollen oft mals als “Wegelagerei, Raubrittertum und Abzocke” dargestellt, die zi keinem anderen Zweck dienen als dem Füllen öffentlicher Kassen.
Hier ist ein objektiver und sachlicher Umgang mit dem Thema “Geschwin digkeit” erforderlich; wir möchten anhand einiger Beispiele aufzeigen, wi< Geschwindigkeit sich auswirkt auf die Möglichkeit eines Fahrzeuges, vo einem Hindernis anhalten zu können.
Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem Reaktionsweg (de Strecke, die das Fahrzeug ungebremst zurücklegt, bis der Fahrer die Gefah erkannt hat und die Bremse betätigt) und dem Bremsweg (der Strecke, du das Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurücklegt.)
Fahrtgeschwindigkeit
10 km
30 km
50 km
60 km
100 km
Reaktionsweg
3 m
8,5 m
14 m
17m
28 m
Bremsweg (tr. Fahrh T
0,5 m
5 m
14 m
20 m
55 m
- Anhaltewep 3,5 m
13,5 m
28 m
37 m
_,__ i in _|_ 83 m
Die Tabelle (Spalte 1 und 2) zeigt, dass z.B. in einem verkehrsberu Bereich (zul. Höchstgeschwindigkeit An den Spalten 2 und 3 kam ablesen, dass in einer Tempo-30-Zone ein Fahrzeug mit 30 km/f 13,5 m steht, während ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug an diese le noch 50 km schnell ist - eine tödliche Gefahr für einen Fußgäng
Ein ähnliches Ergebnis zeigen die Spalten 3 und 4, wo ein mit 5C fahrendes Fahrzeug nach 28 m zum Stehen kommt, fährt ein “n
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Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur dieft linien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf GewähruJ Zuschüssen können für dieses Jahr bis zum 01.04.2001 gestellt
Förderungsvoraussetzung:
1 Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften nt' destens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Stadt Monta; sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragste! nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgeiri schäften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschussbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,00 je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöhtsiü jeden Jugendlichen um DM 15,00.
Ihre schriftliche Antragstellung muss folgende Daten beinhalten:
1. Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder
2. Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft
3. Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Vereins bzw. derJugs gemeinschaft (Stempel soweit vorhanden)
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fad reich 2, Rathaus, Zimmer 26, einzureichen (Tel.: 02602/126.327).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der 01.04.2001 einel schlussfrist darstellt.
Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehrbei sichtigt werden.
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- siehe auf den Seiten 9 bis 11 ■

