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Wochenblatt VG Montabaur

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag. .8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.14.00 bis 16.00 Uhr

08.00 bis 12.30 Uhr .08.00 bis 12.30 Uhr

und

Donnerstag

Freitag.

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.

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Deutsche Bahn AG bestätigt die Bedienung des ICE- Bahnhofes Montabaur ab dem Jahr 2002 im Stundentakt

Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken hat mit Schreiben vom 28.11.2000 den Vorstand Dr. Christoph Franz beim Geschäftsbereich Reise & Touristik der Deutschen Bahn AG in Frankfurt angeschrieben und in diesem Schrei­ben u.a. eine klarstellende Erklärung der Deutschen Bahn AG zum Bedie­nungskonzept des ICE-Bahnhofes Montabaur ab dem Jahre 2002 erbeten. Mit einem Schreiben vom 22.12.2000 hat nunmehr der Bereichsvorstand Marketing und Vertrieb im Unternehmensbereich Personenverkehr, Hans- G. Koch, auszugsweise wie folgt geantwortet:

Die Bahn ist durch die Bahn-Reform vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen worden, nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu han­deln und profitabel zu arbeiten. Das heißt, dass wir zukünftig konsequenter als bisher unser Angebot der Nachfrage anpassen werden.

Dies hat aber keinen Einfluss auf den Halt der ICE-Züge in Montabaur. Die Deutsche Bahn AG steht zu der zwischen Ministerpräsident Beck, Minister Bauckhage und Mehdorn getroffenen Absprache. Das heißt, dass der Halt auf der Neubaustrecke in Montabaur zunächst einmal stündlich in jede Richtung bedient wird. Ober die weitere Entwicklung wird dann die Nutzung dieser Station entscheiden.

Die vollständige Inbetriebnahme der Neubaustrecke ist nach heutigem Planungsstand zum Fahrplanwechsel am 15.12.2002 vorgesehen. Falls die Neubaustrecke vor dem Fahrplanwechsel bereits betrieben werden kann, kann im Vorlauf ein Shuttleverkehr eingerichtet werden; zu den Fahr­zeiten und Halten des Shuttleverkehrs zwischen Köln und Frankfurt sind die konkreten Planungen noch nicht abgeschlossen.

Eine ähnliche Antwort hat Hans-G. Koch für die Deutsche Bahn AG auch MdL Ulla Schmidt auf deren Anfrage vom 10.11.2000 erteilt.

Die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur werden weiterhin gegen­über der Deutschen Bahn AG auf baldigen Beginn der Marketingaktivitä­ten zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke mit dem ICE-Bahnhof Mon­tabaur drängen und im Laufe dieses Jahres 2001 regelmäßig über die Fertigstellung des ICE-Bahnhofes Montabaur berichten.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften in der Verbandsgemeinde Montabaur

Die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung voi Unfällen und Minderung von Unfallfolgen sowie zu einem verkehrsge rechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen Obwohl sich sehr viele Bürger über zu hohe Fahrtgeschwindigkeiten ii ihrem Umfeld und das davon ausgehende Gefahrenpotenzial beklagen werden Geschwindigkeitsüberschreitungen interessanterweise von vie len Verkehrsteilnehmern alsKavaliersdelikt angesehen, Kontrollen oft mals alsWegelagerei, Raubrittertum und Abzocke dargestellt, die zi keinem anderen Zweck dienen als dem Füllen öffentlicher Kassen.

Hier ist ein objektiver und sachlicher Umgang mit dem ThemaGeschwin digkeit erforderlich; wir möchten anhand einiger Beispiele aufzeigen, wi< Geschwindigkeit sich auswirkt auf die Möglichkeit eines Fahrzeuges, vo einem Hindernis anhalten zu können.

Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem Reaktionsweg (de Strecke, die das Fahrzeug ungebremst zurücklegt, bis der Fahrer die Gefah erkannt hat und die Bremse betätigt) und dem Bremsweg (der Strecke, du das Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurücklegt.)

Fahrtgeschwindigkeit

10 km

30 km

50 km

60 km

100 km

Reaktionsweg

3 m

8,5 m

14 m

17m

28 m

Bremsweg (tr. Fahrh T

0,5 m

5 m

14 m

20 m

55 m

- Anhaltewep 3,5 m

13,5 m

28 m

37 m

_,__ i in _|_ 83 m

Die Tabelle (Spalte 1 und 2) zeigt, dass z.B. in einem verkehrsberu Bereich (zul. Höchstgeschwindigkeit An den Spalten 2 und 3 kam ablesen, dass in einer Tempo-30-Zone ein Fahrzeug mit 30 km/f 13,5 m steht, während ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug an diese le noch 50 km schnell ist - eine tödliche Gefahr für einen Fußgäng

Ein ähnliches Ergebnis zeigen die Spalten 3 und 4, wo ein mit 5C fahrendes Fahrzeug nach 28 m zum Stehen kommt, fährt einn

J - - - ' es FahrzeU g an dieser Stelle noch immer zwischen

und h 50 C km/h e selbs t vermeintlichgeringe undfe,

Diese Beispiele zeigen.«gj, in digkeitsüberschreitungen bei eine, vernachlässigende^^Jenschen entscheiden können. 11

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Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur dieft linien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf GewähruJ Zuschüssen können für dieses Jahr bis zum 01.04.2001 gestellt

Förderungsvoraussetzung:

1 Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften nt' destens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Stadt Monta; sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragste! nicht vollendet haben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgeiri schäften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschussbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,00 je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöhtsiü jeden Jugendlichen um DM 15,00.

Ihre schriftliche Antragstellung muss folgende Daten beinhalten:

1. Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder

2. Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft

3. Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Vereins bzw. derJugs gemeinschaft (Stempel soweit vorhanden)

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fad reich 2, Rathaus, Zimmer 26, einzureichen (Tel.: 02602/126.327).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der 01.04.2001 einel schlussfrist darstellt.

Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehrbei sichtigt werden.

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- siehe auf den Seiten 9 bis 11