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Wochenblatt VG Montabaur

39

Nr. 1/2001

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Rentenreform 2000

Der Deutsche Bundestag hat am 16.11.2000 in einem Vorschaltgesetz die Reform der Erwerbsminderungsrenten beschlossen.

Nachstehend werden die gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente und die Altersrente für Schwerbehinderte dargestellt.

1 . An die Stelle der bisherigen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsun­fähigkeitsrente tritt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Diese wird entweder als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt. Letztere ist im Zahlbetrag halb so hoch wie die Rente wegen voll­er Erwerbsminderung.

2. Ob und welche Rente der Versicherte erhält, richtet sich nach seinem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

- Versicherte, die mindestens 6 Stunden (pro Tag) arbeiten kön­nen, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.

- Versicherte, die weniger als 6 Stunden, aber mindestens 3 Stun­den (pro Tag) arbeiten können und einen entsprechenden Teil­zeitarbeitsplatz haben, haben das Recht auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

- Versicherte, die weniger als 6 Stunden, aber mindestens 3 Stun­den (pro Tag) arbeiten können und keinen entsprechenden Teil­zeitarbeitsplatz haben, also arbeitslos sind, haben das Recht auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

- Versicherte mit einem Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden (pro Tag) erhalten eine Rente wegen voller Erwerbs­minderung.

3. Die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (in Höhe von 2/3 der bis­herigen Erwerbsunfähigkeitsrente) wird abgeschafft. Allerdings wird für Versicherte, die zum 01.01.2001 (dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform) mindestens 40 Jahre alt sind, folgen­de Vertrauensschutzregelung eingeführt: Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist und in seinem bisherigen Beruf nur weni­ger als 6 Stunden (pro Tag) arbeiten kann, erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

4. Ebenso wie bei den vorzeitig in Anspruch genommenen Alters­renten wird bei den Erwerbsminderungsrenten ein Rentenab­schlag eingeführt.

Er beträgt höchstens 10,8 %.

5. Für einen Teil der Rentenberechtigten wird der Rentenabschlag dadurch abgemildert, daß die Zurechnungszeit bis zum vollen­deten 60. Lebensjahr verlängert wird.

6. Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird schrittweise auf 63 Jahre angehoben.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ab 60 Jahren ist möglich, allerdings grundsätzlich mit Abschlägen verbunden (bis höchstens 10,8 %). Eine besondere Vertrauensschutzregelung sieht vor, daß bestimmte Versicherte dieser Altersgrenzen mit 60 Jahren Rente ohne Abschlag erhalten können.

Neben den Versicherten, die vor dem 01.01.1942 geboren sind und (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) 45 Jahre Pflichtbeitrags­jahre erreicht haben, sind dies Versicherte, die das 50. Lebens­jahr vollendet haben und schwerbehindert, berufs- und erwerb­sunfähig sind.

Diese Person kann, wie bereits erwähnt, die Rente ohne Ren­tenabschlag erhalten.

7. Betroffen von der anstehenden Reform sind ausschließlich Ren­ten mit Rentenbeginn ab dem 01.01.2001. Für alle anderen Ren­ten, also die Renten mit einem Beginn vor dem 01.01.2001, gilt weiterhin das bisherige Recht. In einer der nächsten Ausgaben werden weitere gesetzliche Änderungen im Rentenrecht darge­stellt.

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsat­zungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 2624/911 -0. Fax: 0 26 24/911-195.

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WITTICH

VERLAG

3. Spinning-Marathon im Center Sports Staudt

Der 3. Spinning-Marathon am 18.11.2000 im Center Sports Staudt war wie immer ein Riesenerfolg. Mehr als 40 Biker stellten sich der Sechs- Stunden-Herausforderung. Die Atmosphäre des Events erreichte gigan­tische Ausmaße. Nach so viel Engagement und Fleiß genossen alle im Anschluss das gemütliche Beisammensein in der Gastronomie.

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Wissenswertes

Naspa verlost Experimentierkoffer aus dem Jugend-Ökologiewettbewerb

Die Nassauische Sparkasse (Naspa), Wiesbaden, verloste fünf Experi­mentierkoffer aus ihrem Jugend-Ökologiewettbewerb 1999Was essen wir morgen?

Unter den Gewinnern ist die Augst-Schule in Neuhäusel. Naspa-Jugend- betreuerin Diana Thums überreichte am 06.12.2000 einen Experimen­tierkoffer an Manfred Hetzel, Rektor der Augst-Schule.

Die Naspa führte sieben Ökologiewettbewerbe für Kinder und Jugendli­che durch. Die Teilnehmer mussten sich sehr eingehend mit dem Ökolo­gie-Thema befassen und sinngemäß und kreativ in Form von Bastelar­beiten, Bildern, Plakaten, Spielen, Video- oder Hörbeiträgen umsetzen. Die Wettbewerber befassten sich mit Müllvermeidung, Artenschutz, Zeit, Kommunikation, Bewegung, Tierschutz und Ernährung.

Um die Themen verständlich zu machen, haben die Biologen Marlis und Dennis Merbach aus Frankfurt Experimentierkoffer zusammengestellt. Die Boxen enthalten Versuchsmaterialien und Spielanregungen und sind für alle Altersstufen geeignet.

Während des Wettbewerbs konnten sie von den teilnehmenden Schulen kostenlos ausgeliehen und im Unterricht eingesetzt werden. Nach Ablauf des Wettbewerbs wurden die Boxen unter den teilnehmenden Schule ver­lost.

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Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit oder ohne Hyperaktivität (ADS/H) Kinder und Erwachsene

Hilfen für Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungs­störungen.

Wirtreffen uns zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr im Haus am Wald, Gemündener Tor 11, Westerburg.

Kontaktadresse: Petra Normann, Tel. 02663/969612; Monika Becfier, Tel. 02661/4983; Claudia Weber, Tel. 02663/5209.