Montabaur
Nr. 51/97
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Stellenausschreibung
Bei der Stadt Montabaur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
eines Bauhof-Betriebsleiters/ einer Bauhof-Betriebsleiterin
zu besetzen.
Bewerber/innen spllen über eine Meisterausbildung in einem Bauberuf oder eine entsprechende Technikerausbildung verfügen. Darüber hinaus werden Kenntnisse in den Bereichen Personaleinsatzplanung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie EDV-Einsatz vorausgesetzt.
Diese Stelle wird erstmalig eingerichtet und beinhaltet insbesondere die Steuerung der Betriebsabläufe beim Bauhof der Stadt Montabaur, die Koordination der eingehenden Aufträge sowie die kostenmäßige Abrechnung mit der Verwaltung. Unterstellt sind ca. 25 Mitarbeiter (einschl. eines Vorarbeiters), die beim Bauhof, in den Grün- und Friedhofsanlagen sowie in der Straßenreinigung eingesetzt sind.
Wir erwarten Eigeninitiative, Verantwortungsbewußtsein, Führungskompetenz, solide handwerkliche Kenntnisse und eine uneingeschränkte Identifikation mit der Aufgabenstellung, um die Stadt Montabaur in ansprechender Form darstellen zu können.
Wir bieten eine interessante Tätigkeit, die Gestaltungsspielräume eröffnet, einen sicheren Arbeitsplatz und eine leistungsorientierte Bezahlung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Bewerbungen werden bis zum 3. Januar 1998 erbeten an die Verbandsgemeindeverwaltung Personalamt
Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Nähere Angaben können telefonisch bei der Büroleitung oder der Personalverwaltung erfragt werden (Tel.-Nr. 02602/126-0; aus organisatorischen Gründen ergeben sich zur Zeit Veränderungen ber den internen Ruf-Nummern, bitte wählen Sie die Zentrale an, Sie werden weitervermittelt).
Kleiner Hund sucht sein Herrchen
Im Zwinger der Verbandsgemeinde Montabaur befindet sich ein kleiner, schwarz-brauner Rüde. Er ähnelt einem Foxterrier und ist ca. 2 bis 3 Jahre alt. Der Hund wurde in Nentershausen schon im September aufgefunden. Der Verlierer oder eine zuverlässige Person, die das Tier aufnehmen möchte, wendet sich bitte an Herrn Heibel, Telefon 02602/17961, oder an das Bürgerbüro, Telefon 02602/126234.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 11.12.1997
Wer vermißt seine Katze?
Am 14.12.1997 ist in Kirchähr eine grau-getigerte, junge Katze zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 0171/2439685. Außerdem lief am 15.12.1997in Wirzenborn eine junge schwarze Katze zu. Auch über diese Katze können weitere Informationen beim Tierschutzverein Mons und Tabor e.V. unter der o. g. Telefonnummer erfragt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 15.12.1997
Die Kreisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je sechs Monate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichtigen Bruttolohnes inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatzversorgung, höchstens jedoch 2.000 DM/Monat.
- Vorab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellt werden, ob die Hilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anforderungen an dem neuen Arbeitsplatz gerecht wird.
- Die anschließende Probezeit beträgt 3 Monate.
Voraussetzung: Es wird ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Koordinierungsstelle »Arbeit statt Sozialhilfe«, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Telefon 02602/124-402 oder Verbandsgemeindeverwaltung, Sozialamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Telefon 02602/ 126.152 (-Herr Hillen).
Ausführliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei der oben genannten Adresse angefordert werden.
I. Rückgabe der Lohnsteuerbelege 1996 an das Finanzamt
Alle für das Kalenderjahr 1996 ausgestellten Lohnsteuerbelege (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen) sind nach § 41 b Abs. 1 EStG und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 1997 dem Finanzamtzu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung benötigt werden, die 1996 keine Eintragungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.
Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus. Darüber hinaus dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteilen an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt, daß jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Wohnsitziandes mindert.
Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 1996, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.1997 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 1996 brauchen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.1997 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 1995
Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 1995 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.1997 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuerveranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.1997 bei den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich.
Oberfinanzdirektion Koblenz
Die Kreisverwaltung informiert
Die aktuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es insbesondere arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern schwer, einen Einstieg in das Berufsleben zu finden.
- Um diesem Zustand entgegenzuwirken will die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehen.
- Es wurde die Möglichkeit 'geschaffen, Betrieben, die arbeitslose Sozialhilfeempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis die Chance zu geben, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Auf Rehabiiitationsmaßnahme nicht verzichten
Rehabilitationsmaßnahmen für Versicherte sind nach wie vor unverzichtbare Leistungen der Rentenversicherung. Sie können einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit Vorbeugen und so ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben verhindern. Den hohen Stellenwert der Rehabilitation hat auch der Gesetzgeber hervorgehoben, indem er die vor einem Jahr verfügten Einsparungen bei Rehabilitationsmaßnahmen abgemildert hat. Die für Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehenen Finanzmittel werden 1998 um 450 Mio. DM und 1999 um 900 Mio. DM angehoben.

