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Montabaur

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Nr. 50/97

Weihnachtsbaumverkauf

Der Verkauf der Weihnachtsbäume beginnt am Freitag, dem 12.12.1997, bei Theo Hannappel, Gartenstraße 4, Girod, Ortsteil Kleinholbach.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge

Die Sammlung ergab den Betrag von 1.318,00 DM. Allen Spen­dern sowie den Sammlern herzlichen Dank.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Männergesangverein »Concordia« 1909 Girod

Weihnachtstombola 1997

Der Männergesangverein »Concordia« veranstaltet auch in die­sem Jahr wieder eine Weihnachtstombola.

Lose können bei Dieter Kraus oder bei anderen Vorstandsmitglie­dern erworben werden.

Die Auslosung erfolgt wie immer öffentlich und zwar am Sonntag, dem 28.12.1997, um 15.00 Uhr, im Gemeindehaus.

Termine für die Aktiven

Am Sonntag, dem 14.12.1997, treffen sich die Sänger um 15.15 Uhr in der neuen Sporthalle, wo wir mit einigen Liedvorträgen zur Gestaltung des Seniorentages beitragen wollen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Am Sonntag, dem 21.12.1997, nehmen wir um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche in Großholbach an einem Weihnachtskonzert teil. Näheres wird in der Probe bekanntgegeben.

SV Heiligenroth

Einladung zur Weihnachtsfeier

Der SV Heiligenroth lädt alle JSG-Fußballer der F-, E-, D-Jugend, die Bambinis, die Kinder der Gymnastikgruppen und der Tischten­nisabteilung, sowie alle Jugendspieler zur Weihnachtsfeier am Samstag, dem 20.12.1997, von 15.30 bis 17.30 Uhr, ein. Die Veranstaltung findet im ZBV-Raum der Vogelsanghalle statt.

TuS Girod/Kleinholbach e. V.

Senioren

Am Sonntag, 14.12.1997, spielen wir um 14.30 Uhr in Ruppach- Goldhausen gegen die SG Heiligenroth/Ahrbach.

Alte Herren

Am Samstag, 13.12.1997, beginnt gegen 20.00 Uhr im Vereins­lokal Belmonte unsere Weihnachtsfeier. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Weihnachtsfeier TuS Senioren

Die am Samstag, 20.12.1997, stattfindende Weihnachtsfeier im Vereinslokal wird wie auch in den vergangenen Jahren durchge­führt. Denkt daher bitte an das kleine Geschenkpäckchen, das wir wie jedes Jahr untereinander verlosen.

_ Görgeshausen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.;....von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgege­ben. Telefon: 06485/222.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am Dienstag, dem 16. Dezember 1997, um 19.30 Uhr, im

Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.

Tagesordnung

i. Öffentliche Sitzung

1. ICE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main; Verlegung der An­schlußstelle Diez der BAB A 3

2. Verschiedenes

3. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes

56412 Görgeshausen, 08.12.1997 Burkard, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung

der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21. Novem­ber 1997

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 20. November 1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 4. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über das Fried­hofs- und Bestattungswesen vom 22.03.1988 wird wie folgt geän­dert:

§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

»Bestattungen finden von montags bis samstags statt. An Sonn- und Feiertagen kann nur in Notfällen oder bei einem unabweisbaren Grund eine Bestattung genehmigt werden. Hierüber entscheidet die Friedhofsverwaltung.«

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56412 Görgeshausen, 21.11.1997 (S.)

Ortsgemeinde Görgeshausen Burkhard, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün­den soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Görgeshausen, 21.11.1997 (S.)

Burkard, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung 2. Satzung

zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsge­meinde Görgeshausen vom 21. November 1997

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 20.11.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.03.1988 folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 20.12.1996 wird wie folgt geändert:

Die Bestattungsgebühren (I) erhalten unter Punkt 1.1.3 folgende neue Fassung

»Soweit für Bestattungen an Samstagen Mehrkosten entste­hen, sind diese der Ortsgemeinde zu erstatten.«