Montabaur
25
Nr. 50/97
Weihnachtsbaumverkauf
Der Verkauf der Weihnachtsbäume beginnt am Freitag, dem 12.12.1997, bei Theo Hannappel, Gartenstraße 4, Girod, Ortsteil Kleinholbach.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge
Die Sammlung ergab den Betrag von 1.318,00 DM. Allen Spendern sowie den Sammlern herzlichen Dank.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Männergesangverein »Concordia« 1909 Girod
Weihnachtstombola 1997
Der Männergesangverein »Concordia« veranstaltet auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtstombola.
Lose können bei Dieter Kraus oder bei anderen Vorstandsmitgliedern erworben werden.
Die Auslosung erfolgt wie immer öffentlich und zwar am Sonntag, dem 28.12.1997, um 15.00 Uhr, im Gemeindehaus.
Termine für die Aktiven
Am Sonntag, dem 14.12.1997, treffen sich die Sänger um 15.15 Uhr in der neuen Sporthalle, wo wir mit einigen Liedvorträgen zur Gestaltung des Seniorentages beitragen wollen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Am Sonntag, dem 21.12.1997, nehmen wir um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche in Großholbach an einem Weihnachtskonzert teil. Näheres wird in der Probe bekanntgegeben.
SV Heiligenroth
Einladung zur Weihnachtsfeier
Der SV Heiligenroth lädt alle JSG-Fußballer der F-, E-, D-Jugend, die Bambinis, die Kinder der Gymnastikgruppen und der Tischtennisabteilung, sowie alle Jugendspieler zur Weihnachtsfeier am Samstag, dem 20.12.1997, von 15.30 bis 17.30 Uhr, ein. Die Veranstaltung findet im ZBV-Raum der Vogelsanghalle statt.
TuS Girod/Kleinholbach e. V.
Senioren
Am Sonntag, 14.12.1997, spielen wir um 14.30 Uhr in Ruppach- Goldhausen gegen die SG Heiligenroth/Ahrbach.
Alte Herren
Am Samstag, 13.12.1997, beginnt gegen 20.00 Uhr im Vereinslokal Belmonte unsere Weihnachtsfeier. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Weihnachtsfeier TuS Senioren
Die am Samstag, 20.12.1997, stattfindende Weihnachtsfeier im Vereinslokal wird wie auch in den vergangenen Jahren durchgeführt. Denkt daher bitte an das kleine Geschenkpäckchen, das wir wie jedes Jahr untereinander verlosen.
_ Görgeshausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.;....von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, dem 16. Dezember 1997, um 19.30 Uhr, im
Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.
Tagesordnung
i. Öffentliche Sitzung
1. ICE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main; Verlegung der Anschlußstelle Diez der BAB A 3
2. Verschiedenes
3. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
56412 Görgeshausen, 08.12.1997 Burkard, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung
der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21. November 1997
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 20. November 1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 4. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.03.1988 wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
»Bestattungen finden von montags bis samstags statt. An Sonn- und Feiertagen kann nur in Notfällen oder bei einem unabweisbaren Grund eine Bestattung genehmigt werden. Hierüber entscheidet die Friedhofsverwaltung.«
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56412 Görgeshausen, 21.11.1997 (S.)
Ortsgemeinde Görgeshausen Burkhard, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Görgeshausen, 21.11.1997 (S.)
Burkard, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung 2. Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 21. November 1997
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 20.11.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.03.1988 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 20.12.1996 wird wie folgt geändert:
Die Bestattungsgebühren (I) erhalten unter Punkt 1.1.3 folgende neue Fassung
»Soweit für Bestattungen an Samstagen Mehrkosten entstehen, sind diese der Ortsgemeinde zu erstatten.«

