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Montabaur

Die II. Mannschaft des TuS tritt zu ihrem letzten Spiel im Jahr 1997 am Sonntag, dem 14.12.1997, um 14.30 Uhr beim Tabellenführer SG Selters/Maxsain an.

Bitte beachten: Die Weihnachtsfeier der AH des TuS MT findet am Samstag, den 13.12.1997, um 19.30 Uhr in der Gaststätte «Zum Wolkenkratzer« statt.

Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe Eigendorf

Alle Jahre wieder kommt das Christuskind und die Feuerwehr. Die diesjährige Wurstverlosung findet am 28.12.1997 statt.

Hinweis für die Neubürger im Stadtteil: Die Frauen und Männer der aktiveh Wehr kommen im Laufe des Tages zu Ihnen ins Haus und bieten Lose zum Kauf an.

Wir ein Gewinn gezogen, so wird er gleich in Form von Naturalien (Wurst) überreicht.

A.H. Eschelbach

Training in Horressen-Waldschule-am Samstag, 13.12.1997, um 15.30 Uhr. Die Beteiligung dürfte etwas besser sein. Anmel­dung zur Weihnachtsfeier bis spätestens 13.12.1997.

Singkreis 83 Horressen

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier ist am Freitag, dem 19.12.1997, ab 19.30 Uhr. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Wir wollen ein paar besinnliche Stunden miteinander verbringen.

Zu einer außergewöhnlichen Probe ist der Chor am Freitag, dem 03.01.1998, um 20.00 Uhr aufgerufen. Um vollzähliges Erschei­nen wird gebeten.

SG Horressen/Elgendorf

Unsere 1. Mannschaft empfängt bereits am Samstag, 13.12.1997, um 14.30 Uhr die Gäste von VfB Wissen.

Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 14.12.1997, um 14.30 Uhr beim SV Olympia Eschelbach.

Die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr in Horressen gegen den TuS Niederahr II.

Vorankündigung

Die 3. Mannschaft trägt das Kreispokalspiel gegen den TuS Girod-Kleinholbach bereits am Samstag, 20.12.1997, um 15.30 Uhr auf dem Sportplatz in Horressen aus. Wir würden uns freuen, wenn zahlreiche Besucher unsere Mannschaften unterstützen könnten.

Hallenturnier 1998 mit Beteiligung der SG Horressen/Elgendorf: KSK-Cup, Montabaur, am 04.01.1998, TV-Cup, Mülheim-Kärlich, am 10.01.1998, Hachenburger Pils-Cup, Hachenburg, vom 23. bis 25.01.1998.

SG-Weihnachtsfeie» -

Am Samstag, 13.12.1997, ab 19.00 Uhr findet im Vereinsheim des SV 1919 Horressen e.V. die Weihnachtsfeier für Seniorenmann­schaften der SG Horressen/Elgendorf statt. Wir bitten alle Spieler, sich in die aushängende Teilnehmerliste einzutragen.

Aus Platzgründen wird für die vielen Helfer der SG eine separate Feier zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Die Einladung zu dieser Feier wird frühzeitig bekanntgegeben.

AHRBACHGEMEINDEN

_ Boden _

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemein­derat Boden (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Peter Schmidt hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeindera­tes niedergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheitswahl.

Nr. 50/97 I

Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, Gerhard Tho- me, Ringstraße 10, 56412 Boden, in den Ortsgemeinderat be­rufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

Boden, 08,12.1997

Eulberg, Ortsbürgermeisterin als Wahlleiterin

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden

vom 25.11.1997

Vertrag über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbe­leuchtungsanlagen

Einstimmig erteilte der Ortsgemeinderat den Auftrag zur Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen an die Fir­ma Elektro Müller in Selters zum Wartungspreis von 22 DM pro Leuchte. Er stimmte dem Vertragsentwurf in der in der Sitzung vorliegenden Form zu.

Die vorangegangene Ratsbeschluß über die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Wartungsunternehmen wurde aufgehoben.

Haushaitsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1998 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsge­meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfas­sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzun­gen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.341.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 289.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.220 v. H.

Grundsteuer B.240 v. H.

Gewerbesteuer.300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.48 DM

für den zweiten Hund..'.72 DM

für jeden weiteren Hund.96 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg­te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatio­nen zur Kenntnis gegeben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Boden davon ausgehen, daß zum Jahresende 1997 Rücklagenmittel von rd. 2.180.000,00 DM vorgehalten werden können.

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1996 von 1.652.557,29 DM sollte It. Haushaltsplan 1997 eine Entnah­me von 310.879,00 DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1997 von 1.341.678,29 DM gleichgekommen wäre. Erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei Grundstücksverkäufen sowie Investitionsverlagerungen nach 1998 haben diese überaus positive Entwicklung bewirkt.

Das Rücklagenpolster sowie die Tatsache, daß die Ortsgemeinde schuldenfrei ist, sind Indiz einer soliden Haushaltswirtschaft. Die finanzielle Basis für die Aufstellung des Etats 1998 ist als ausge­zeichnet zu bezeichnen.

Haushalt 1998

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.630.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.341.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 289.000,00 DM.

Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögenshaus­haltes werden keine Kredite benötigt. Weiterhin sind keine Ver­pflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.