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Montabaur

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Nr. 48/97

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Daubach

vom 18.11.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1998 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1998 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsge­meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1998, die die summarische Zusammenfas­sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzun­

gen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 508.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 622.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50 DM

für den zweiten Hund.130 DM

für jeden weiteren Hund.160 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1998 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg­te Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informatio­nen zur Kenntnis gegeben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Daubach davon ausgehen, daß zum Jahresende 1997 Rücklagemittel von rd. 200.000,- DM vorgehalten werden können.

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1996 von 355.331,03 DM sollte It. Haushaltsplan 1997 eine Entnahme von 323.000,-DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1997 von 32.331,03 DM gleichgekommen wäre. Investitionsverlagerungen nach 1998, betreffend das Baugebiet «Im Bäumchesfeld«, erübrigen eine komplette Rücklagenentnah­me, wie sie im Haushalt 1997 vorgesehen war.

Dieses Rücklagenpolster sowie die Tatsache, daß die Ortsge­meinde schuldenfrei ist, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Etats 1998.

Haushalt 1998

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.130.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 508.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 622.000,- DM.

Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzuge­hen sind, erübrigt sich deren Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 518.000,- DM um 10.000,- DM auf 508.000,- DM. Minderungs­gründe sind die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Verände­rungen im Steuerbereich. Die Zahlung von Verfahrenskosten im Umlegungsverfahren »Im Bäumchesfeld« bewirkt, daß der Ver­waltungshaushalt 1998 nur durch eine Zuführung vom Vermögens­haushalt in Höhe von 62.000,- DM ausgeglichen werden kann.

Die nachfolgende Darstellung macht die Einnahmeveränderun­gen im Steuerbereich deutlich.

1997

1998

Grundsteuer A

900,- DM

800,- DM

./. 100,- DM

Grundsteuer B

39.000,- DM

46.000,- DM

+ 7.000,- DM

Gewerbesteuer

10.000,- DM

. 20.000,- DM

+ 10.000,- DM

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

203.000,- DM

196.000,- DM

./. 7.000,- DM

Umsatzsteuermehreinnahmen

(Weiterleitung)

14.000,- DM

14.000,- DM

Hundesteuer

1.500,- DM

1.900,- DM

+ 400,- DM

Sonst, steuerähnl. Einnahmen

10.389,- DM

10.389,- DM

-

Schlüsselzuweisungen

95.000,- DM

51.000,- DM

./. 44.000,- DM

1997

1998

Zinseinnahmen

100,-DM

100,- DM

-

373.889,- DM

340.189,- DM

J. 33.700,- DM

Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuervergün­stigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, wäh­rend sich das Aufkommen bei der Grundsteuer A nur unwesent­lich verändert.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem voraussichtli­chen Ergebnis des Jahres 1997 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Durch ein geringeres Aufkommen bei der Lohn- und Einkommen­steuer, welches zur Verteilung ansteht, verringert sich gegenüber dem Vorjahr der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, wäh­rend bei der Weiterleitung von Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes keine Veränderung eintritt.

Bedingt durch den Anstieg der örtlichen Steuerkraft ergeben sich geringere Schlüsselzuweisungen.

Das Gesamteinnahmesoli des erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 340.189,- DM bildet mit 66,97 v.H. die Haupteinnah­mequelle des Verwaltungshaushaltes.

Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt

zusammen:

Gebühren.0,62 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.14,42 v.H.

Erstattungen, Zuweisungen.0,08 v.H.

sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,

Zinsen, Zuführung vom Vermögenshaushalt).17,91 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen An­teil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil

1998

1. Personalausgaben.14,50 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.35,13 %

3. Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale

und ähnliche Einrichtungen.4,49 %

4. Umlagen. 45,86 %

Die zuvor geschilderte Entwicklung macht sich auch bei der Berechnung der freien Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1998 bemerkbar. Die echte freie Finanzspitze ist, abzüglich der Sach­kosten im Umlegungsverfahren, mit einem Uberschuß von 3.000 DM auszuweisen.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 18.06.1997 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Ver­mögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschreibung hat erge­ben, daß für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsförde­rungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmit­

tel bereitzustellen sind:

1. Außenputz am Rathaus.5.000 - DM

2. Ausgleichszahlungen im Umlegungs­verfahren »Im Bäumchesfeld« an Beteiligte .... 100.000,DM

3. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen.6.000,- DM

4. Erschließung »Im Bäumchesfeld«

(Baustraße).200.000,- DM

5. Straßenoberflächenentwässerungsanteil

»Im Bäumchesfeld«.80.000,-DM

6. Fertigstellung »In den Gärten«.10.000,-DM

7. Straßenbeleuchtungserweiterung allgemein.5.000,- DM

8. Einbau neuer Küche/Lampen in der

Grillhütte.11.000,- DM

9. Anschaffung eines Rasenmähers.2.500,- DM

10. Ausbau von Wirtschaftswegen.5.000,- DM

11. Pflanzung von Obstbäumen.3.000,- DM

12. Erwerb von Grundstücken.10.000, DM

13. Haus- und Kanalartschlußkosten für

gemeindeeigene Grundstücke.48.000,- DM

14. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.62.000,- DM

15. Zuführung zur allgemeinen Rücklage...74.500,DM

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Ein­nahmen sichergestellt:

- Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren

»Im Bäumchesfeld« von Beteiligten.100.000, DM