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Montabaur

I solche handelt es sich nämlich nicht, sondern um strafbare Hand- I lungen im Sinne des Strafgesetzbuches, die mit erheblichen I Freiheitsstrafen geahndet werden.

Norbert Blath, Bürgermeister

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Bürgersprechstunde I am Donnerstag, 20.11.1997

| Wegen eines weiteren Abendtermins endet die Bürgersprech- l stunde am Donnerstag, 20.11.1997, bereits um 19.30 Uhr. Ich bitte um entsprechende Beachtung.

Norbert Blath, Bürgermeister

MGV Eitelborn 1866

Wie schon bekanntgemacht, findet am Samstag, dem 22. Novem­ber 1997, die Herbstwanderung des MGV Eitelborn 1866 statt. Abmarsch ist um 13.30 Uhr ab Kirmesplatz. Der Abschluß findet mit einem gemeinsamen Essen im Vereinslokal »Nassauer Hof« statt, wozu der Verein recht herzlich einlädt.

Anmeldungen müssen aus organisatorischen Gründen späte­stens in der Chorprobe am Donnerstag, dem 20. November, erfolgt sein.

Bitte vormerken!

Sonntag, 7. Dezember, 16.00 Uhr: Konzert in der Augst-Halle.

Westerwald-Verein Eitelborn e.V.

Am Sonntag, dem 23. November 1997, wandern wir mit unserem Wanderfreund Helmut Stein von Nievern durch Schweizertal über Frücht und Miellen zurück nach Nievern. Dazu treffen wir uns um 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule, um gemeinsam mit privaten Pkws zum Ausgangspunkt der Wanderung zu fahren. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Am Samstag, dem 29.11.1997, findet unsere diesjährige Haupt­versammlung in der Gaststätte »Zur Krone«, um 20.00 Uhr, statt. Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eitelborn hierzu recht herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht, 4. Kassenbericht, 5. Entlastung des Kassierers durch die Kassen­prüfer, 6. Diskussion über die Arbeit des Vorstandes, 7. Entla­stung des Vorstandes, 8. Neuwahlen, 9. Verschiedenes

Möhnen-Verein Eitelborn

Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Rüdesheim

Kurzfristig wurde beschlossen, nach Rüdesheim zum Weih­nachtsmarkt zu fahren. Unsere Obermöhn hat dies bereits am 15.11.1997 bei unserer Veranstaltung bekanntgegeben. Zur In­formation der Möhnen aus Eitelborn wird folgendes mitgeteilt: Termin: Samstag, 29. November 1997, Abfahrt Linienbus ab Haltestelle Trift: 10.33 Uhr, Weiterfahrt ab Koblenz mit der Bahn: 11.15 Uhr, abends Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge. Späte­stens um 20.00 Uhr sind wir wieder zu Hause.

Wer hierzu noch Fragen hat, kann sich mit unserer Obermöhn I' Inge Merzbach, Telefon: 8132, in Verbindung setzen.

Adventskaffee

Am Samstag, dem 6. Dezember 1997, 15.00 Uhr, findet unser | diesjähriger Adventskaffee im Nassauer-Hof (Inhaberin Ingrid j Zerbach) Eitelborn statt. Hierzu sind alle Möhnen aus Eitelborn | herzlich eingeladen. Wer von den Möhnen bereit ist, einen Ku­chen zu backen, kann sich bei unserer Obermöhn Inge Merzbach, Telefon 8132, melden. Präsente für die traditionelle Verlosung ! bitte wie folgt abgeben: 1. Maria Stein, Oberdorfstraße 39, Eitel­born; 2. Else Kollett, Willi-Arndt-Straße 1, Eitelborn.

Kadenbach

Sprechzeiten des 1. Ortsbeigeordneten Marx

Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und...nach Vereinbarung

Telefon 02620/1001 (ab 13.30 Uhr).

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Nr. 47/97

Bekanntmachung

des Tages der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemein­de Kadenbach und

Bekanntmachung

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach

I.

Am Sonntag, dem 18. Januar 1998, findet die Wahl des Ortsbür­germeisters der Ortsgemeinde Kadenbach statt. Eine etwa not­wendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 1. Februar 1998, durchgeführt.

Aufgrund des § 61 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbür­germeisters auf.

II.

Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber genannt werden.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewer­bern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich or­ganisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahl­berechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvor­schläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein ge­meinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitglie­dern/Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muß spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 2. Dezember 1997, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteien­gesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestä­tigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft einge­reicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von 30 Wahlberechtigten des Wahl­gebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch 10 Wahlberechtigte.

Unterschriften der Wahlberechtigten sind während der allgemei­nen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bür­gerbüro, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder dem ersten Ortsbeigeordneten (Dienstzeit: Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr) zu leisten. Unterschriften können auch vor einem Notar oder einer anderen, zur Beglaubi­gung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschrif­tenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands gehindert sind, die Gemeinde­verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Er­klärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung erset­zen; der Antrag muß spätestens am 10. Dezember 1997 bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt sein.

Auf Antrag der einreichenden Partei oder Wählergruppe werden Wahlvorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Un­terzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde-/Ver- bandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststun­den öffentlich ausgelegt. Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften recht­zeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Ab­schnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr gelei­stet werden.

IV. .

Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erfor­derlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei mir im Gemeindehaus, Hinter der Schule 1, 56412 Kadenbach, Dienstzimmer, einge­reicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 34. Tag vor der Wahl

ab, das ist am Montag, dem 15. Dezember 1997,18.00 Uhr.