Montabaur
I solche handelt es sich nämlich nicht, sondern um strafbare Hand- I lungen im Sinne des Strafgesetzbuches, die mit erheblichen I Freiheitsstrafen geahndet werden.
Norbert Blath, Bürgermeister
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Bürgersprechstunde I am Donnerstag, 20.11.1997
| Wegen eines weiteren Abendtermins endet die Bürgersprech- l stunde am Donnerstag, 20.11.1997, bereits um 19.30 Uhr. Ich bitte um entsprechende Beachtung.
Norbert Blath, Bürgermeister
MGV Eitelborn 1866
Wie schon bekanntgemacht, findet am Samstag, dem 22. November 1997, die Herbstwanderung des MGV Eitelborn 1866 statt. Abmarsch ist um 13.30 Uhr ab Kirmesplatz. Der Abschluß findet mit einem gemeinsamen Essen im Vereinslokal »Nassauer Hof« statt, wozu der Verein recht herzlich einlädt.
Anmeldungen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens in der Chorprobe am Donnerstag, dem 20. November, erfolgt sein.
Bitte vormerken!
Sonntag, 7. Dezember, 16.00 Uhr: Konzert in der Augst-Halle.
Westerwald-Verein Eitelborn e.V.
Am Sonntag, dem 23. November 1997, wandern wir mit unserem Wanderfreund Helmut Stein von Nievern durch Schweizertal über Frücht und Miellen zurück nach Nievern. Dazu treffen wir uns um 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule, um gemeinsam mit privaten Pkws zum Ausgangspunkt der Wanderung zu fahren. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Am Samstag, dem 29.11.1997, findet unsere diesjährige Hauptversammlung in der Gaststätte »Zur Krone«, um 20.00 Uhr, statt. Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eitelborn hierzu recht herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht, 4. Kassenbericht, 5. Entlastung des Kassierers durch die Kassenprüfer, 6. Diskussion über die Arbeit des Vorstandes, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahlen, 9. Verschiedenes
Möhnen-Verein Eitelborn
Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Rüdesheim
Kurzfristig wurde beschlossen, nach Rüdesheim zum Weihnachtsmarkt zu fahren. Unsere Obermöhn hat dies bereits am 15.11.1997 bei unserer Veranstaltung bekanntgegeben. Zur Information der Möhnen aus Eitelborn wird folgendes mitgeteilt: Termin: Samstag, 29. November 1997, Abfahrt Linienbus ab Haltestelle Trift: 10.33 Uhr, Weiterfahrt ab Koblenz mit der Bahn: 11.15 Uhr, abends Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge. Spätestens um 20.00 Uhr sind wir wieder zu Hause.
Wer hierzu noch Fragen hat, kann sich mit unserer Obermöhn I' Inge Merzbach, Telefon: 8132, in Verbindung setzen.
Adventskaffee
Am Samstag, dem 6. Dezember 1997, 15.00 Uhr, findet unser | diesjähriger Adventskaffee im Nassauer-Hof (Inhaberin Ingrid j Zerbach) Eitelborn statt. Hierzu sind alle Möhnen aus Eitelborn | herzlich eingeladen. Wer von den Möhnen bereit ist, einen Kuchen zu backen, kann sich bei unserer Obermöhn Inge Merzbach, Telefon 8132, melden. Präsente für die traditionelle Verlosung ! bitte wie folgt abgeben: 1. Maria Stein, Oberdorfstraße 39, Eitelborn; 2. Else Kollett, Willi-Arndt-Straße 1, Eitelborn.
Kadenbach
Sprechzeiten des 1. Ortsbeigeordneten Marx
Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und...nach Vereinbarung
Telefon 02620/1001 (ab 13.30 Uhr).
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Nr. 47/97
Bekanntmachung
des Tages der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach und
Bekanntmachung
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach
I.
Am Sonntag, dem 18. Januar 1998, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 1. Februar 1998, durchgeführt.
Aufgrund des § 61 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters auf.
II.
Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber genannt werden.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muß spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 2. Dezember 1997, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Die Wahlvorschläge müssen von 30 Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch 10 Wahlberechtigte.
Unterschriften der Wahlberechtigten sind während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder dem ersten Ortsbeigeordneten (Dienstzeit: Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr) zu leisten. Unterschriften können auch vor einem Notar oder einer anderen, zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen; der Antrag muß spätestens am 10. Dezember 1997 bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt sein.
Auf Antrag der einreichenden Partei oder Wählergruppe werden Wahlvorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unterzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde-/Ver- bandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV. .
Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei mir im Gemeindehaus, Hinter der Schule 1, 56412 Kadenbach, Dienstzimmer, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 34. Tag vor der Wahl
ab, das ist am Montag, dem 15. Dezember 1997,18.00 Uhr.

