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Montabaur

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Kunsthandwerkerinnenmarkt

Am 30. November 1997 veranstaltet das Frauenzentrum Begi­nenhof den 2. Kunsthandwerkerinnenmarkt. Etwa 50 Frauen aus dem Westerwald und Umgebung stellen dort ihre Ware aus und bieten sie zum Verkauf an. Angeboten werden wie im letzten Jahr Hardanger, Seidenmalerei, Keramik, Puppen, Teddys, Holzwa­ren und vieles mehr. Besonders mit Hinblick auf Advent und Weihnachten haben sich die Ausstellerinnen etwas Besonderes ausgedacht und erarbeitet.

Zusätzlich gibt es eine Kinderspielecke mit Betreuung, in der die Kinder geschminkt werden können. Desweiteren sind einige Ver­eine und Gruppen mit Infoständen vertreten. Als Besonderheit hat sich das Frauenzentrum überlegt, in diesem Jahr auch die Gar­derobe zu nutzen. Für alle Frauen und Kinder findet dort ein Second Hand Kleiderbazar statt. Auch werden Kleider in Über­größen und Spielsachen kostengünstig angeboten.

Geöffnet ist von 10.00 bis 18.00 Uhr. Eingeladen sind alle Men­schen, auch über die Kreisgrenze hinaus.

Nr. 47/97

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Es wird darauf hingewiesen, daß die im Umlegungsverzeichnis festgesetzte Geldleistung mit der Bekanntmachung der Unan­fechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Stadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 12.11.1997

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez, Reichling

MONTABAUR

Durchführung der

Haus- und Straßensammlung

des Volksbund Deutsche Krlegsgräberfürsorge e.V. durch Soldaten der Bundeswehrkaserne Montabaur

In der Zeit vom 25. bis 28. November 1997 werden die Soldaten.der Westerwaldkaserne Montabaur die Haus- und Straßensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür­sorge in der Stadt Montabaur, durchführen.

Für die Unterstützung der Sammlung durch die Soldaten danken wir dem Standortältesten, Oberstleutnant Seemann. Der verantwortliche Sammlungsleiter ist der Standortfeldwe­bel der Westerwaldkaserne, Rudi Ritter. An den genannten Tagen werden die Soldaten in der Zeit von 09.00 bis gegen 16.00 Uhr die Häuser und Wohnungen in unserer Stadt aufsuchen.

Unsere Bitte: Unterstützen Sie das persönliche Engagement der Soldaten, die sich freiwillig zu der Sammlung gemeldet haben, mit einer Spende.

Sie dient dem humanitären Zweck, Kriegsgräbergedenkstät­ten im östlichen Europa zu errichten und bereits bestehende Gedenkstätten zu unterhalten. Den Soldaten für ihre Bereit­schaft gilt ein herzliches Dankeschön für diesen Einsatz.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Dieter Kanz, Beauftragter

Sperrung des Bahnüberganges im Industriegebiet »Alter Galgen«

Der Bahnübergang im Industriegebiet »Alter Galgen« muß wegen Bauarbeiten von Samstag, 29.11.1997,10.00 Uhr, bis Sonntag, 30.11.1997, 02.00 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß -

Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsplan »3. Vorwegnahme der Entscheidung vom 10.11.1997« für das Umlegungsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Montabaur ist am 12.11.1997 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in der Stadtgemeinde Mon­tabaur, Stadtteil Ettersdorf

Zur Durchführung betriebsnotwendiger Wartungsarbeiten an den Stromversorgungsanlagen wird die Stromversorgung am

Dienstag, dem 25.11.1997, in der Zeit von 13.00 bis etwa 16.00 Uhr, unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis. Ihre KEVAG

Haupt- und Finanzausschuß des Stadtrates Montabaur

tagte am 6. November 1997 Auftragsvergaben

a) Schlosserarbeiten für die Tiefgarage Süd

Einstimmig beschloß der Haupt- und Finanzausschuß, einer in Montabaur ortsansässigen Firma den Auftrag für die Ausführung der Schlosserarbeiten zum Betrag von 42.760,45 DM zu erteilen.

b) Fliesenarbeiten für die Tiefgarage Süd

Ebenfalls einstimmig vergab der Haupt- und Finanzausschuß den Auftrag für die Ausführung der Fliesenarbeiten zum Betrag von 26.920,24 DM an eine Firma in Ransbach-Baumbach

c) Dachdeckerarbeiten für den Anbau am Dorfgemein­schaftshaus Eigendorf

Eine in Welschneudorf ortsansässige Firma erhielt einstimmig den Auftrag für die Dachdeckungsarbeiten am Anbau der Dorfge­meinschaftshalle in Eigendorf zum Betrag von 23.054,46 DM.

d) Estricharbeiten für die Tiefgarage Süd

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig, einer Fir­ma aus Steinefrenz den Auftrag für die Estricharbeiten an der Tiefgarage Süd zum Betrag von 246.440,86 DM zu erteilen. Gleichzeitig entzog der Haupt- und Finanzausschuß den bereits erteilten Auftrag einer anderen Firma für die o. a. Leistung, weil diese die Arbeiten trotz mehrmaliger Aufforderungen und Fristset­zungen nicht aufgenommen und ausgeführt hatte.

Zuschußanträge

a) Antrag auf Gewährung städtischer Zuschüsse für Maßnah­men zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und in den Stadtteilen gemäß den Richtlinien vom 01.01.1995; hier: Dachgestaltung Wohnhaus Hospital­straße 4, Montabaur

Der Zuschußantrag wurde bis zur nächsten Ausschußsitzung zurückgestellt.

b) Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Restaurie­rung der Traditionsfahne der Schützengesellschaft St. Seba- stianus e.V. Montabaur

Der Haupt- und Finanzausschuß nahm den Zuschußantrag der Schützengesellschaft St. Sebastianus e.V. Montabaur zur Kennt­nis und wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 1998 über die Mittelbereitstellung entscheiden.

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