Montabaur
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Nr. 46/97
von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Planbereich ist aus der beigefügten Planskizze insgesamt ersichtlich.
Montabaur, 06.11.1997 Dr. Possel-Dölken. Bürgermeister
Wählergruppe BfM - Bürger für Montabaur
Einladung zu einem Bürgergespräch, wann: 17. November 1997,19.00 Uhr; wo: Gaststätte »Zum Westerwald« in Horressen. Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung: Ursula Wolf (Stiftungsausschuß Altenheim), Peter Badenheim (Bauausschuß), Hermann Wolf (Umweltausschuß), Dieter Manns (Kulturausschuß), Thomas Hermes und Reinhard Lorenz (Stadtrat).
Ecuador—Die Mütter und Kinder von Tocachi
Der DHB Montabaur und der Landfrauenverband Westerwald laden ein zum Vortrag »Ecuador — Die Mütter und Kinder von Tocachi« am Dienstag, 18.11.1997, um 15.00 Uhr in der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Montabaur, Bahnhofstraße 32. Martin Kube berichtet über seine Arbeit und die Situation der Bewohner eines kleinen Andendorfes, das zur Insel der Hoffnung für andere vergessenen Dörfer wurde.
Bitte melden Sie sich bis zum 15.11.1997 an bei der Geschäftsstelle des Landfrauenverbandes (Telefon 02602/180582), Frau Kirchhoff (Telefon 02602/90149) oder Frau Fetz (Telefon 02602/ 5127).
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Alten- und Pflegeheim
des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH
Voradventlicher Basar
• am 23. November 1997 ab 14.00 Uhr
• im Alten- und Pflegeheim Montabaur,
■ Dillstraße 1, 56410 Montabaur.
Einaeladen sind:
• alle Angehörigen und Bekannten
• Senioren und Bürger Montabaurs
Wir präsentieren:
• von Bewohnern hergestellte Geschenke, die Sie erwerben können
■ Kaffee und Gebäck in gemütlicher Atmosphäre
• um 17.00 Uhr Abendmesse mit dem „Frauenchor Heiligenroth“
Den Erlös werden wir im Sinne einer Spende für unsere Heimbewohner verwenden.
Auf Ihr Kommen freuen wir uns /
Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Waldschule Montabaur Grund- und Hauptschule
Elternsprechtag
Am Freitag, dem 28. November 1997, führt die Waldschule einen Elternsprechtag durch. Den Eltern wird Gelegenheit gegeben, den Klassen- und die Fachlehrer ihrer Kinder zu sprechen.
Die Eltern erhalten wieder ein Formblatt mit allen für sie notwendigen Informationen (Zeit, usw.).
Schlüter, Schulleiter

