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Montabaur

Nr. 44/97

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und Anna Rörig und verst. Angehörige, Amt für Anna und Toni Münz und Anverwandte. Kollekte für die Priesterausbildung in der Diaspora Mittel- und Osteuropas.

Dienstag, 04.11., Frauengemeinschaftsmesse, 19.00 Uhr Amt nach Meinung, Kollekte miteinander teilen Donnerstag, 06.11., 08.00 Uhr heilige Messe nach Meinung Samstag, 08.11., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Eheleute Josef und Anna Brühl und, verst. Angehörige. Kollekte für die katholische, öffentliche Bücherei der Pfarrei.

Am Sonntag, dem 09.11.97, Altentag um 15.00 Uhr.

Evangelisches Pfarramt Holzappel

Donnerstag, 30.10., ab 15.30 Uhr Flöten Freitag, 31.10., 15.00 Uhr Seniorenclub im Gemeindehaus 19.00 Uhr Bibliodrama in der Kirche zum Reformationstag (mit den Margot-Dancers)

Samstag, 01.11., 17.00 Uhr Flöten Sonntag, 02.11., 10.00 Uhr Gottesdienst 11.00 Uhr Kindergottesdienst Dienstag, 04.11., 19.00 Uhr Flöten

Wissenswertes

Apotheker-Beratungsoffensive startet ab 27. Oktober

Medikamente am Steuer

»Jeder vierte Unfall ist direkt oder indirekt auf die Einnahme von Medikamenten zurückzuführen. Dies zeigt deutlich, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit Arzneimitteln im Straßen­verkehr sein sollte.« kommentiert Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Deutschlands Apotheker starten daher ab dem 27. Oktober eine bundesweite Beratungsoffensive unter dem Motto »Stoppen Sie nicht Ihr Medikament, sondern lieber Ihr Fahrzeug.« In allen Apotheken weisen Poster auf das Thema hin und liegen kosten­lose Info-Broschüren bereit.

Dr. Klaus-Wolfgang Herberg, Leiter von conTest, dem Zentrum für Psychometrie und Klinische Prüfung des TÜV Rheinland in Köln, beziffert »die Zahl der Medikamente, die zu Verkehrsunfä­higkeit führen können, auf rund 20 %«. Alarmierende Zahlen: denn hierbei handelt es sich keineswegs nur um starke Schlaf­oder Beruhigungsmittel. Auch Präparate der Selbstmedikation wie Husten- oder Schnupfenmittel können eine Gefährdung be­deuten.

Führerscheinentzug und der Verlust des Unfallversicherungs­schutzes können die möglichen Folgen einer Fahrt unter Medika­menteneinfluß sein. Denn bei Fahruntüchtigkeit spielt es keine Rolle, ob Alkohol oder Arzneimittel die Ursache sind. Die in den Apotheken ausliegende Broschüre gibt entsprechende Empfeh­lungen und erläutert ausführlich, welche Medikamente Risiken bergen. Bei manchen Medikamenten hilft eine Änderung des Einnahmezeitpunktes oder die Auswahl eines alternativen, ver­kehrssicheren Medikamentes bei anderen Arzneimitteln heißt es aber schlichtweg: Hände weg vom Steuer.

»Nur wer hundertprozentig fit ist, sollte sich ans Steuer setzen - im eigenen Interesse und in dem der anderen,« begrüßt Matthias Wissmann, Bundesminister für Verkehr, die Aufklärungskam­pagne der Apotheker. Weitere Kooperationspartner sind das ZDF-Gesundheitsmagazin Praxis und Auto-Bild.

Christoph Sturm, Apotheker Regionaler Pressesprecher Landesapothekerkammer

Rheinland-Pfalz

»Aktueller Infotreff

für Kindertagesstättenleiterinnen

des Westerwaldkreises« informiert zum Thema:

Stichtagsregelung in Rheinland-Pfalz / Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Mögliche Konsequenzen für unsere Kindergärten

Der aktuelle Infotreff der Kindertagesstättenleiterinnen des We­sterwaldkreises, der sich aus interessierten Leiterinnen der ein­zelnen Verbandsgemeinden zusammensetzt, hat sich aufgrund der veränderten Aufnahmetermine (Stichtagsregelung) im Be­reich der Kindertagesstätten, mit den Auswirkungen dieser ge­setzlichen Neuregelung beschäftigt. Unter anderem wirkten in

diesem Arbeitskreis die Leiterinnen der Kindergärten Eigendorf, Himmelfeld, Niedererbach, Heiligenroth, Horressen, Holler, Nen­tershausen, Simmern und Girod aus unserer Verbandsgemeinde mit. Bisher wurden in den Kindergärten einmal im Jahr zum 01.08. neue Kinder angenommen, wobei zu diesem Termin gleichzeitig die Einzuschulenden aus den Kindergärten entlassen wurden. Durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes dreijährige Kind, welcher ab Januar 1999 erfüllt werden muß, wurden in Rheinland-Pfalz Übergangslösungen geschaffen. Das heißt, daß im Jahr 1997 zwei Aufnahmetermine (01.02. und 01.08.) und im Jahr98 drei Aufnahmetermine (01.01./0l|.05./ 01.09.) eingeräumt werden, zu denen alle Kinder, die bis dahin das 3. Lebensjahr vollendet haben, aufgenommen werden müs­sen. Somit soll es den Trägern, bzw. in letzter Instanz den Kommunen, erleichtert werden, entsprechende Platzangebote zu schaffen, um ab 1999 jedem dreijährigen Kind sofort einen Kin­dergartenplatz zur Verfügung stellen zu können.

Bei differenzierter Betrachtung bewirkt diese neue Rechtslage in den Kindertagesstätten generelle Veränderungen in drei Bereichen.

1. Strukturelle Veränderungen

Traditionelle Kindertagesstätten, mit ihrem bestehenden Platzan­gebot, können oftmals den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht werden. Daraus ergeben sich strukturelle Veränderungen für viele Einrichtungen wie z.B. 1

- Der betroffene Kindergarten verweist bei voller Belegung auf andere Einrichtungen.

- Mögliche Überbelegung von Gruppen, da lediglich bei der Einschulung eine größere Anzahl von Plätzen frei werden.

Durch diese strukturellen Veränderungen kann bei der Aufnahme nicht mehr danach entschieden werden, was für das Kind gut ist, sondern Kriterium wird sein, in welcher Gruppe oder Einrichtung ein Platz zur Verfügung steht.

2. Veränderungen in der pädagogischen Arbeit

Durch den großen Anteil an Dreijährigen erhöht sich der Betreu­ungsaufwand. Daraus ergibt sich:

- weniger Zeit für das einzelne Kind

- Anzahl der angeleiteten Angebote verringert sich

- angestrebtes offenes und gruppenübergreifendes Arbeiten wird erschwert

- ständige Veränderungen in der Gruppendynamik

- differenzierte Angebote für Kleingruppen einzelner Altersstu­fen sind notwendig

- weniger Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Arbdit

3. Elternarbeit

Bisher hat sich die Elternschaft nur einmal im Jahr verändert. Nun verändert sie sich fortlaufend. Dies führt dazu, daß:

- es zunehmend schwieriger wird, Eltern von Neuaufnahmen mit in die Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit einzubeziehen

- es für einzelne Elternteile schwieriger wird, sich in die Gemeinschaft der Eltern zu integrieren

- ständig Aufnahmegespräche mit Erzieherinnen ;und der Leiterin geführt werden müssen (anstatt einmal im;Jahr ein Einführungselternabend)

- regelmäßigere und ausführlichere Informationen für die Eltern ausgegeben werden müssen, um die Transparenz der pädagogischen Arbeit zu ermöglichen.

All diese Punkte bewirken besonders bei Erzieherinnen, Familien, Trägern, bzw. Kommunen sehr viel Unsicherheit darüber, wie unsere sozialen Einrichtungen sich in Zukunft entwickeln werden. Es stellt sich die Frage, ob dies zum Abbau pädagogischen Standards führen wird oder ob es allen Beteiligten gelingt, neue Mittel und Wege zu finden, die allen Ansprüchen und 'insbeson­dere denen unserer Kinder, gerecht werden.

Die Empfehlungen des Arbeitskreises in Bezug auf den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz:

Für Politiker

- Die Vertreter der einzelnen Bundesländer sollten sich für eine

Änderung des Bundesgesetzes einsetzen, z.B. zwei Aufnahmetermine pro Jahr. »

- Über den Arbeitgeber Verlängerung des Erziehungsurlaubes

ermöglichen, sofern die Aufnahme des Kindes nicht unmittelbar erfolgen kann. .

- Anpassung des Personalschlüssels an die Veränderung der pädagogischen Arbeit.

Für Eltern

- Im Gespräch mit den betreffenden Kindergärten nach individuellen Lösungen für die Situation ihrer Familie suchen.