Montabaur
- Ist der Gehweg frei, d. h. sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, daß Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?
- Sind die Sichtdreiecke in Kreuzungsbereichen freigehalten (Hecken und Büsche nicht höher als 60 bis 80 cm)?
- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßennamensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?
- Sind die Gehwege von herabgefallenem Laub gesäubert? Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, daß bei Ihrem Grundstück der eine oder/und andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüglich die notwendigen'Maßnahmen.
Wir werden in der nächsten Zeit diesen besonderen Bereich der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Beseitigung von Gefahrenstellen zu sorgen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht und - für die bevorstehende Winterzeit -auf die Schneeräum- und Streupflicht hin.
Verbandsgemeindeverwaltung — örtliche Ordnungsbehörde —
Grundkurs »Katechese«, Teil III
Der dritte Teil des Grundkurses »Katechese« findet am Donnerstag, dem 6. November 1997, um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Gackenbach mit dem Thema »Neue Methoden für die kateche- tische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen am Beispiel der Abendmahlszene« statt. Wie bereits bei den vorangegangenen Treffen werden Harald Klein, Jugendpfarrer, und Bezirksvikar im Bezirksamt Westerwald und Gabi Schöfer, Pfarrkatechetin in Eitelborn diesen dritten Teil des Kurses leiten. Weitere Teilnehmer sind willkommen. Kosten entstehen keine, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Auskünfte erteilt Günter Achenbach, Tel. 06439/91026.
Gospel- und Musikbegeisterte aufgepaßt
Die Jugendband des Pfarreienverbandes Holler-Gackenbach- Stahlhofen plant einen Gospelgottesdienst in der Weihnachtszeit und sucht zur Verstärkung ihres Teams junge Leute, die ein Instrument spielen können oder Spaß am Gospelgesang haben. Ansprechpartner sind: Holler/Untershausen: Stephan Szasz, Tel. 02602/4100
Gackenbach/Stahlhofen: Patrick George, Tel. 06439/6697
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags...von 19.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straßen »In den Gärten«, »Im Bäumchesfeld« und »Welschneudorfer Weg« tlw. in Daubach
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates vom 01.10.1997 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung: In den Gärten (Parz. 191 und 184)
Verlaufend von - bis: Welschneudorfer Weg bis Schulstraße Bezeichnung: Im Bäumchesfeld (Parz. 222)
Verlaufend von - bis: Welschneudorfer Weg bis Wegeparz. 1704
Bezeichnung: Welschneudorfer Weg Parz. 217 tlw.
Verlaufend von - bis: Vom Ende Parz. 207 bis 7 lfdm der Parz. 188
Ais Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.07.1997.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Nr. 44/97
gez. Hahn, Ortsbürgermeister
Daubach, 21.10.1997
Bürgerversammlung
Neues Wohngebiet »Im Bäumchesfeld«
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Daubach hat für den Bereich des zukünftigen Wohnbaugebietes »Im Bäumchesfeld« einen Bebauungsplan aufgestellt und zu dessen Realisierung ein Baulandumlegungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches eingeleitet;,dieser Einleitungsbeschluß wurde am 21.03.1997 im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur bekanntgemacht.
Über Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes »Im Bäumchesfeld« sowie über die Grundzüge zur Durchführung des Umlegungsverfahrens soll im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert werden, die am
Montag, dem 3. November 1997, um 18.00 Uhr im Saal der Gastwirtschaft »Eulenstube«, Bornstraße, in Daubach stattfindet.
Diese Informationsveranstaltung dient insbesondere der Vorbereitung der Einzelerörterungen mit den Beteiligten über mögliche Zuteilungen und Abfindungen im Umlegungsverfahren, die für Dienstag, den 11. November 1997, vorgesehen sind; die Einladungen hierzu werden rechtzeitig zugesandt.
Alle Eigentümer der vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes betroffenen Grundstücke sowie sonstige Interessenten sind zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Hahn, Ortsbürgermeister
Familienkreis sammelt für Bahnhofsmission
Im Rahmen seiner Patenschaft mit der Bahnhofsmission Frankfurt möchte der Familienkreis Daubach-Stahlhofen eine Sammelaktion durchführen. Für die bevorstehende kalte Jahreszeit bitten wir um Kleiderspenden und Hygieneartikel. Benötigt werden ausschließlich für Männer (tragbare) Unterwäsche, Socken, Schuhe, warme Jacken, Pullover (keine Frauenkleidung). An Hygieneartikeln werden Seife, Duschzeug, Shampoo, Zahnpasta (alles in kleinen Packungen) sowie Einwegrasierer gerne entge-

