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Montabaur

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Nr. 44/97

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder'

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung eines Teilstückes der Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Heilberscheid, Flur 17, Flurstück 86; Ankündi­gung des Einziehungsverfahrens nach § 37 Abs. 3 Lan­desstraßengesetz (LStrG R/P)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Heilberscheid hat in sei­ner Sitzung am 15.10.1997 das Einziehungsverfahren eingeleitet. Danach ist beabsichtigt, die Wirtschaftswegeparzelle Flur 17, Flurstück 86, beginnend ab der Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 20/2, verlaufend in südlicher Richtung bis Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 24/2 einzuziehen, da diese Wirtschaftswegeparzelle ihre Bedeutung für den Gemeingebrauch (öffentliches Verkehrs­bedürfnis) verloren hat.

Der genaue Bereich, der zur Einziehung ansteht, ist aus der nachfolgend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Nach § 37 Abs. 3 Satz 2 LStrG können Einwendungen von jedermann gegen die Einziehung innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntmachung, also in der Zeit vom 01.11.1997 bis 02.02.1998, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich, bzw. in Zimmer 213 (Bauamt) zur Niederschrift, vorgebracht werden.

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56412 Heilberscheid, 23.10.1997 (S/

Reichwein, Ortsbürgermeister

Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 AEG

für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main, Teilabschnitt 73

Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekannt­machungen«.

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heilberscheid

vom 15.10.1997

Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1997 ein­stimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Bera­tung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Entwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zur Nachtragshaushaltssatzung.

Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geänderte Investitionsprogramm für die Jahre 1996 bis 2000 beschlossen.

Die Nachtragshaushaltssatzung 1997 enthält folgende Festset­zungen:

Verwaltungshaushalt

Die Einnahmen/Ausgaben werden um je 47.000 DM von 647.000 DM auf nunmehr 694.000 DM festgesetzt.

Vermögenshaushalt

Die Einnahmen/Ausgaben werden um je 641.000 DM von 518.000 DM auf 1.159.000 DM festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von 0 DM auf 50.000 DM festgesetzt.

Die Steuersätze werden nicht geändert.

Wirtschafts- und Fällungsplan 1998 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sit­zung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1998. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wur­de der Holzeinschlag auf insgesamt 749 fm festgelegt. Erteilt sich wie folgt auf: 50 fm Eiche, 310 fm Buche, 190 fm Fichte, 9 fm Kiefer, 5 fm Eurolärche, 25 fm Douglasie, 150 fm Hainbuche sowie 10 fm Stileiche.

Der vorausberechnete Fehlbedarf von ca. 2.777 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein.

Haushaltsrechnung 1996 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits im August 1997 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausfüh­rung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde ab­schließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Darauf­hin wurde die Haushaltsrechnung 1996 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 15.10.1997 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordne­ten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entla­stung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1996 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kennt­nis gegeben.

Einziehung eines Teiles des gemeindlichen Wirtschaftswe­ges, Flur 17, Flurstück 86

Mehrheitlich faßte der Ortsgemeinderat nachfolgenden Be­schluß:

1. Der Ortsgemeinderat beabsichtigt, die Wirtschaftswegepar­zelle Flur 17, Flurstück 86, beginnend ab Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze der Parzelle 20/2, verlaufend in südlicher Richtung bis Verlängerung der südlichen Grund­stücksgrenze der Parzelle 24/2, einzuziehen, da diese Wirt­schaftswegeparzelle ihre Bedeutung für den Gemeinge­brauch (öffentliches Verkehrsbedürfnis) verloren hat.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Landesstraßengesetz erforderliche Ankündigungsverfahren einzuleiten.

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