Montabaur
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Nr. 44/97
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Boden
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, dem 5. November 1997, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.
Tagesordnung
i. Öffentliche Sitzung
1. Forstwirtschaftspläne 1998
2. Umsetzung der Öko-Konto-Regelung im Bereich des Markwaldes Boden
3. Haushaltsrechnung 1996 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1996
4. Beteiligung an den Kosten der Erweiterung des Kinderspielplatzes am Kindergarten in Ruppach-Goldhausen
5. Beteiligung an den Kosten der Erneuerung der Turmuhranlage
6. Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm für die Jahre 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste
7. Verschiedenes
8. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
56412 Boden, 25.10.1997 Eulberg, Ortsbürgermeisterin
_ Heiligenroth _
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags...17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon..02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet
am Montag, dem 10. November 1997, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Anschaffung von zwei Hochebenen für den Kindergarten
2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Kompensationskalkung der Waldflächen auf der Montabäurer Höhe
3. Forstwirtschaftspläne 1998
4. Änderung des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlat«
5. Verlagerung des Knauber-Baumarktes und des Lidl-Discount- marktes
6. Vertrag über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
7. Verschiedenes
8. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Personalangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)
3. Verschiedenes
56412 Heiligenroth, 28.10.1997 Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Mittwoch, dem 05.11.1997, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - 9. Vorwegnahme der Entscheidung vom 15.10.1997—für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 21.10.1997 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 22.10.1997 (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling
Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 AEG
für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main, Teilabschnitt 73
Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekanntmachungen«.
Verloren - Gefunden
ln der Rheinstraße in der Nähe der Poststelle wurde ein VW- Schlüssel gefunden. Er kann während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abgeholt werden.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Möhnenverein »Heiterkeit«, Heiligenroth
Wir werden zu unserem Saisonauftakt nicht zum Möhnenball nach Arzbach fahren, sondern auf den Koppel wandern, und zwar am 11.11.1997, um 17.30 Uhr, ab Parkplatz Ransbach-Baumbach. Fahrgemeinschaften werden gebildet, die uns dorthin bringen. Ältere Möhnen und Fußkranke werden zur Köppelhütte gefahren.
Ein Bus wird uns von dort um ca. 11.00 Uhr nach Heiligenroth zurückbringen. Anmeldungen bis 05.11.1997 bei Agnes Kohn, Tel.-Nr. 17846.
Einladung
zur Jahreshauptversammlung des SV Heiligenroth am Freitag, 14.11.1997,20.15 Uhr, in der Gaststätte »Zur Linde« in Heiligenroth.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Wahl eines Protokollführers, 4. Geschäftsbericht, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Berichte der Abteilungen, a) Seniorenfußball, b) AH-Fußball, c) Jugendfußball, d) Gymnastik, e) Tischtennis, 8. Aussprache zu den Berichten, 9. Entlastung des Vorstandes, 10. Wahl eines Wahlleiters, 11. Neuwahl des Vorstandes, 12. Wahl von 2 Kassenprüfern, 13. Verschiedenes, 14. Verabschiedung.
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlich 1 Woche vorher beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
SG Heiligenroth, Ahrbach
Seniorenfußball
02.11.1997, SG Heiligenroth, Ahrbach l-SG Hundsangen II, um 14.30 Uhr, in Ruppach-Goldhausen.
Die zweite Mannschaft hat an diesem Wochenende spielfrei.
Alte Herren Heiligenroth
Freitag, 31.10.1997,18.30 Uhr, AH Heiligenroth-AH Montabaur. Platzaufbau: Stendebach, Ludigs, Boddenberg.

