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Montabaur

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Nr. 44/97

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Boden

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Mittwoch, dem 5. November 1997, um 19.00 Uhr, im Sitzungs­saal der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung

i. Öffentliche Sitzung

1. Forstwirtschaftspläne 1998

2. Umsetzung der Öko-Konto-Regelung im Bereich des Mark­waldes Boden

3. Haushaltsrechnung 1996 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1996

4. Beteiligung an den Kosten der Erweiterung des Kinderspiel­platzes am Kindergarten in Ruppach-Goldhausen

5. Beteiligung an den Kosten der Erneuerung der Turmuhranla­ge

6. Haushaltsplan 1998 und Investitionsprogramm für die Jahre 1997 bis 2001; Aufstellung einer Investitionsliste

7. Verschiedenes

8. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes

56412 Boden, 25.10.1997 Eulberg, Ortsbürgermeisterin

_ Heiligenroth _

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags...17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Telefon..02602/16606

Fax.02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet

am Montag, dem 10. November 1997, um 19.30 Uhr, im Ge­meindezentrum statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Anschaffung von zwei Hochebenen für den Kindergarten

2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Kompensationskalkung der Waldflächen auf der Montabäurer Höhe

3. Forstwirtschaftspläne 1998

4. Änderung des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlat«

5. Verlagerung des Knauber-Baumarktes und des Lidl-Discount- marktes

6. Vertrag über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbe­leuchtungsanlagen

7. Verschiedenes

8. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Personalangelegenheiten

2. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich)

3. Verschiedenes

56412 Heiligenroth, 28.10.1997 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Mittwoch, dem 05.11.1997, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan - 9. Vorwegnahme der Entscheidung vom 15.10.1997für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemein­de Heiligenroth ist am 21.10.1997 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen wer­den mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 22.10.1997 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 AEG

für die Neubaustrecke Köln - Rhein/Main, Teilabschnitt 73

Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekannt­machungen«.

Verloren - Gefunden

ln der Rheinstraße in der Nähe der Poststelle wurde ein VW- Schlüssel gefunden. Er kann während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abgeholt werden.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Möhnenverein »Heiterkeit«, Heiligenroth

Wir werden zu unserem Saisonauftakt nicht zum Möhnenball nach Arzbach fahren, sondern auf den Koppel wandern, und zwar am 11.11.1997, um 17.30 Uhr, ab Parkplatz Ransbach-Baum­bach. Fahrgemeinschaften werden gebildet, die uns dorthin brin­gen. Ältere Möhnen und Fußkranke werden zur Köppelhütte gefahren.

Ein Bus wird uns von dort um ca. 11.00 Uhr nach Heiligenroth zurückbringen. Anmeldungen bis 05.11.1997 bei Agnes Kohn, Tel.-Nr. 17846.

Einladung

zur Jahreshauptversammlung des SV Heiligenroth am Freitag, 14.11.1997,20.15 Uhr, in der Gaststätte »Zur Linde« in Heiligen­roth.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Wahl eines Protokollführers, 4. Geschäftsbericht, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Berichte der Abteilungen, a) Senioren­fußball, b) AH-Fußball, c) Jugendfußball, d) Gymnastik, e) Tisch­tennis, 8. Aussprache zu den Berichten, 9. Entlastung des Vor­standes, 10. Wahl eines Wahlleiters, 11. Neuwahl des Vorstan­des, 12. Wahl von 2 Kassenprüfern, 13. Verschiedenes, 14. Verabschiedung.

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlich 1 Woche vorher beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

SG Heiligenroth, Ahrbach

Seniorenfußball

02.11.1997, SG Heiligenroth, Ahrbach l-SG Hundsangen II, um 14.30 Uhr, in Ruppach-Goldhausen.

Die zweite Mannschaft hat an diesem Wochenende spielfrei.

Alte Herren Heiligenroth

Freitag, 31.10.1997,18.30 Uhr, AH Heiligenroth-AH Montabaur. Platzaufbau: Stendebach, Ludigs, Boddenberg.